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Angeklagte erleiden Rückschlag
Angeklagte erleiden Rückschlag

Angeklagte erleiden Rückschlag

Windhoek - Richter John Manyarara lehnte den Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestern mit dem Hinweis darauf ab, die Staatsanwaltschaft habe in ihrer inzwischen abgeschlossenen Beweisführung einen Anscheinsbeweis dafür erbracht, dass sich die Beschuldigten an der Vorbereitung und Durchführung der bewaffneten Erhebung vom 2. August 1999 in Katima Mulilo beteiligt haben. Gleichzeitig wies er darauf hin, die von den Verdächtigten geforderte Freilassung sei gemäß Strafgesetz nur dann möglich, wenn die vorher gegen sie vorgebrachten Argumente der Anklage nicht dafür ausreichten, "dass ein vernünftiger Mensch nach genauer Abwägung der Sachlage einen Schuldspruch in Erwägung ziehen könnte".

Da die 12 Beschuldigten trotz mehrmaliger Empfehlung des Gerichts keine Staatszeugen vernommen und keine eigenen Zeugen befragt hätten, sei die Beweisführung der Staatsanwaltschaft unwidersprochen. Deshalb lägen dem Gericht keine Aussagen vor, die zur Entlastung der Angeklagten dienen bzw. die Argumentation der Staatsanwaltschaft in Frage stellen könnten.

Die Darstellung der Angeklagten, wonach sie Einwohner der angeblich illegal von Namibia besetzten Republik Caprivi seien und die hiesige Regierung deshalb keine Justizgewalt über sie habe, wies Manyarara zurück. Dabei hob er hervor, dass die Caprivi-Region in dem von den Vereinten Nationen und der internationalen Staatengemeinschaft anerkannten Territorium Namibias eingeschlossen sei. Außerdem erinnerte er daran, dass alle Angeklagten über namibische Identitätsdokumente verfügten und sich seit der Unabhängigkeit hierzulande auch an nationalen Wahlen beteiligt hätten.

Folglich seien sie eindeutig namibische Staatsbürger und der hiesigen Regierung damit auch zur Loyalität und Treue verpflichtet. Indem sie versucht hätten, mit Waffengewalt den Caprivi vom Rest Namibias loszulösen, hätten sie sich demnach dem Vergehen des Hochverrats schuldig gemacht.

Außerdem lehnte der Richter den Vorwurf der 12 Verdächtigen ab, wonach das Verfahren gegen sie unfair sei, weil sie keinen Verteidiger hätten. Schließlich habe das Direktorat für Rechtsbeistand den Angeklagten zwei Anwälte zur Verfügung gestellt. Diese hätten ihren Rechtsbeistand jedoch durch eigenes Verschulden verloren, weil sie ihre Anwälte instruiert hätten, die Justizgewalt der namibischen Regierung anzufechten.

"Man kann ein Pferd zum Wasser führen, aber man kann es nicht zum Trinken zwingen", erklärte Manyarara unter Verweis darauf, dass den Angeklagten mehrmals Gelegenheit gegeben worden sei, die Zeugen der Staatsanwaltschaft zu befragen. Dies wollen die 12 mutmaßlichen Separatisten nach eigener Aussage auch in Zukunft nicht tun, sondern vor dem obersten Gericht Berufung gegen das Urteil von Manyarara einlegen.

Dieser vertagte das Verfahren auf den 26. März um den Beschuldigten Zeit zur Vorbereitung ihres Revisions-Antrages zu geben.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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