Angeklagte hat Sinneswandel
Windhoek (ms) – Der Prozess gegen eine des Mordes verurteilte Frau hat eine überraschende Wendung genommen, als sie sich im Stadium der Strafanträge plötzlich schuldig bekannt hat.
Zur Begründung führte die Angeklagte, Anthea Arnold (32), am Freitag an, sie habe von Beginn an gestehen wollen, sei daran aber von ihrem Anwalt Mbanga Siyomunji gehindert worden. Dieser habe ihr nicht nur geraten, sämtliche Vorwürfe zu bestreiten, sondern auch ohne ihre Zustimmung einen Befangenheitsantrag gegen Magistratsrichter Ileni Velikoshi gestellt, nachdem jener sie am 25. Oktober 2017 schuldig gesprochen hatte.
Arnold zufolge sei sie „des Lügens müde“ und wolle endlich reinen Tisch machen. Demnach kündigte sie an, sie habe tatsächlich in vorsätzlicher Tötungsabsicht gehandelt, als sie in der Nacht zum 15. Mai 2011 ihren ehemaligen Lebensgefährten Michael Breder (52) im südlichen Industrieviertel von Windhoek in dessen Wagen erschossen habe. Velikoshi sei also „zu 101 Prozent“ korrekt gewesen, als er ihre Darstellung einer Notwehrhandlung als nachträgliche Schutzbehauptung entlarvt habe.
Ferner gab Arnold entgegen früherer Beteuerungen zu, die Notiz geschrieben zu haben, die am Tatort gefunden wurde. Darin hatte sie als Mordmotiv genannt, dass Breder sie mit dem HI-Virus infiziert und dafür keinerlei Reue gezeigt habe.
Aufgrund des unerwarteten Geständnisses räumte Siyomunji ein, die von ihm erhobenen Vorwürfe seien unzutreffend, wonach die Verurteilung seiner Mandantin eine Voreingenommenheit des Richters belege. Sein Antrag, von dem Fall entpflichtet zu werden, wurde von Velikoshi jedoch abgewiesen, weshalb der Verteidiger nun am Obergericht Berufung gegen diesen Befund einlegen will.
Diese Berufung muss zunächst entschieden werden, bevor der Prozess mit den Strafanträgen fortgesetzt werden kann. Arnold selbst kündigte an, sie wolle ihre Strafe so schnell wie möglich erfahren und antreten, damit sie diese baldmöglichst absitzen und sich anschließend ihren Kindern widmen könne.
Zur Begründung führte die Angeklagte, Anthea Arnold (32), am Freitag an, sie habe von Beginn an gestehen wollen, sei daran aber von ihrem Anwalt Mbanga Siyomunji gehindert worden. Dieser habe ihr nicht nur geraten, sämtliche Vorwürfe zu bestreiten, sondern auch ohne ihre Zustimmung einen Befangenheitsantrag gegen Magistratsrichter Ileni Velikoshi gestellt, nachdem jener sie am 25. Oktober 2017 schuldig gesprochen hatte.
Arnold zufolge sei sie „des Lügens müde“ und wolle endlich reinen Tisch machen. Demnach kündigte sie an, sie habe tatsächlich in vorsätzlicher Tötungsabsicht gehandelt, als sie in der Nacht zum 15. Mai 2011 ihren ehemaligen Lebensgefährten Michael Breder (52) im südlichen Industrieviertel von Windhoek in dessen Wagen erschossen habe. Velikoshi sei also „zu 101 Prozent“ korrekt gewesen, als er ihre Darstellung einer Notwehrhandlung als nachträgliche Schutzbehauptung entlarvt habe.
Ferner gab Arnold entgegen früherer Beteuerungen zu, die Notiz geschrieben zu haben, die am Tatort gefunden wurde. Darin hatte sie als Mordmotiv genannt, dass Breder sie mit dem HI-Virus infiziert und dafür keinerlei Reue gezeigt habe.
Aufgrund des unerwarteten Geständnisses räumte Siyomunji ein, die von ihm erhobenen Vorwürfe seien unzutreffend, wonach die Verurteilung seiner Mandantin eine Voreingenommenheit des Richters belege. Sein Antrag, von dem Fall entpflichtet zu werden, wurde von Velikoshi jedoch abgewiesen, weshalb der Verteidiger nun am Obergericht Berufung gegen diesen Befund einlegen will.
Diese Berufung muss zunächst entschieden werden, bevor der Prozess mit den Strafanträgen fortgesetzt werden kann. Arnold selbst kündigte an, sie wolle ihre Strafe so schnell wie möglich erfahren und antreten, damit sie diese baldmöglichst absitzen und sich anschließend ihren Kindern widmen könne.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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