Angeklagte kämpft auf zwei Fronten
Ex-Managerin von MultiChoice erleidet juristische Niederlage
Windhoek (ms) • Eine Frau, die bei dem privaten Fernsehanbieter MultiChoice rund zwei Millionen N$ veruntreut haben soll, ist bei dem Versuch gescheitert, sich einer Zivilklage ihres früheren Arbeitgebers solange zu entziehen, bis ein getrenntes Strafverfahren gegen sie entschieden wurde.
Ein entsprechendes Gesuch der Antragsgegnerin Manga Nawa-Mukena wurde nun von Ersatzrichterin Eileen Rakow endgültig verworfen. Zur Begründung führte sie an, Nawa-Mukena habe keinerlei Beleg dafür vorgebracht, dass ihr ein Nachteil entstehen werde, wenn das Zivilverfahren fortgesetzt werden sollte, solange der Strafprozess gegen sie nicht entschieden wurde. Damit wird sich die Ex-Marketingbeauftragte von MultiChoice nun nicht nur einer Entschädigungsforderung ihres früheren Arbeitgebers erwehren, sondern zeitgleich in einem Strafverfahren gegen sie verteidigen müssen.
Sie wird beschuldigt, ihre Funktion als ehemalige Marketing-Beauftragte von Multichoice dazu missbraucht zu haben, sich um die von ihr zurückgeforderte Summe zu bereichern. Dabei soll sie angebliche Rechnungen der Publikation Kundana gefälscht und damit den Eindruck erweckt haben, dass diese Anzeigen von Multichoice veröffentlicht habe und dafür bezahlt werden müsse.
Diese Rechnungen soll sie anschließend Kollegen der Finanzabteilung präsentiert und diese durch Vortäuschung falscher Tatsachen dazu bewogen haben, die geforderten Beträge in ein angeblich von Kundana gehaltenes Konto zu überweisen, das tatsächlich jedoch in ihrem Namen registriert gewesen sei. Nawa-Mukena, die neben Betrugs in 80 Fällen auch der Urkundenfälschung und Geldwäsche beschuldigt ist, wurde am 3. Juli 2017 verhaftet und am selben Tag gegen Kaution von 50000 N$ wieder freigelassen.
MultiChoice zufolge müsse ihr bewusst gewesen sein, dass Kundana in dem relevanten Zeitraum zwischen April 2015 und April 2016 keine Anzeigen für Multichoice veröffentlicht habe und folglich nicht auf die von ihr veranlassten Zahlungen berechtigt gewesen sei. Es müsse also als erwiesen gelten, dass sie in betrügerischer Absicht gehandelt und Multichoice durch wahrheitswidrige Angaben dazu verleitet habe, die 2,08 Millionen N$ in ein von ihr geführtes Konto zu überweisen.
Ein entsprechendes Gesuch der Antragsgegnerin Manga Nawa-Mukena wurde nun von Ersatzrichterin Eileen Rakow endgültig verworfen. Zur Begründung führte sie an, Nawa-Mukena habe keinerlei Beleg dafür vorgebracht, dass ihr ein Nachteil entstehen werde, wenn das Zivilverfahren fortgesetzt werden sollte, solange der Strafprozess gegen sie nicht entschieden wurde. Damit wird sich die Ex-Marketingbeauftragte von MultiChoice nun nicht nur einer Entschädigungsforderung ihres früheren Arbeitgebers erwehren, sondern zeitgleich in einem Strafverfahren gegen sie verteidigen müssen.
Sie wird beschuldigt, ihre Funktion als ehemalige Marketing-Beauftragte von Multichoice dazu missbraucht zu haben, sich um die von ihr zurückgeforderte Summe zu bereichern. Dabei soll sie angebliche Rechnungen der Publikation Kundana gefälscht und damit den Eindruck erweckt haben, dass diese Anzeigen von Multichoice veröffentlicht habe und dafür bezahlt werden müsse.
Diese Rechnungen soll sie anschließend Kollegen der Finanzabteilung präsentiert und diese durch Vortäuschung falscher Tatsachen dazu bewogen haben, die geforderten Beträge in ein angeblich von Kundana gehaltenes Konto zu überweisen, das tatsächlich jedoch in ihrem Namen registriert gewesen sei. Nawa-Mukena, die neben Betrugs in 80 Fällen auch der Urkundenfälschung und Geldwäsche beschuldigt ist, wurde am 3. Juli 2017 verhaftet und am selben Tag gegen Kaution von 50000 N$ wieder freigelassen.
MultiChoice zufolge müsse ihr bewusst gewesen sein, dass Kundana in dem relevanten Zeitraum zwischen April 2015 und April 2016 keine Anzeigen für Multichoice veröffentlicht habe und folglich nicht auf die von ihr veranlassten Zahlungen berechtigt gewesen sei. Es müsse also als erwiesen gelten, dass sie in betrügerischer Absicht gehandelt und Multichoice durch wahrheitswidrige Angaben dazu verleitet habe, die 2,08 Millionen N$ in ein von ihr geführtes Konto zu überweisen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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