Angeklagte zu krank für Prozess
Walvis Bay - Das Verfahren gegen Carien van Staden, die sich vor Gericht wegen Kindesverstoßes und Körperverletzung bis Mord rechtfertigen muss, ist gestern im Amtsgericht von Walvis Bay vertagt worden. Der zuständige Amtsrichter Petrus Pendepala Nangula setzte den 9. März als neuen Gerichtstermin an, da van Staden aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage war, dem Gerichtstermin beizuwohnen.
Van Stadens Anwalt, Wouter Rossouw, legte dem Gericht ein medizinisches Gutachten von der 23-jährigen Frau vor, welches bestätigte, dass die Angeklagte noch immer an einer schweren Beckenentzündung leide und sich ihr Zustand seit dem vergangenen Wochenende verschlechtert hatte. Die Mutter, der vorgeworfen wird, ihr eigenes Baby ausgesetzt zu haben, sollte gestern im Gericht zum zweiten Mal eine Freilassung auf Kaution beantragen, da ihr diese zuvor vom Richter verweigert worden war (AZ berichtete). Bis zum jetzt festgelegten Prozesstermin soll die kranke Frau nun weiter in ärztlicher Behandlung bleiben und dürfe dann am 9. März einen neuen Kautionsantrag auf eine Freilassung stellen.
Der zuständige Staatsanwalt Neil Lakay erklärte der AZ, dass der Prozess gestern ohnehin vertagt werden sollte, da das Gericht noch auf ein medizinisches Gutachten über die Gesundheit des betroffenen Babys am Tattag warte.
Van Stadens Anwalt, Wouter Rossouw, legte dem Gericht ein medizinisches Gutachten von der 23-jährigen Frau vor, welches bestätigte, dass die Angeklagte noch immer an einer schweren Beckenentzündung leide und sich ihr Zustand seit dem vergangenen Wochenende verschlechtert hatte. Die Mutter, der vorgeworfen wird, ihr eigenes Baby ausgesetzt zu haben, sollte gestern im Gericht zum zweiten Mal eine Freilassung auf Kaution beantragen, da ihr diese zuvor vom Richter verweigert worden war (AZ berichtete). Bis zum jetzt festgelegten Prozesstermin soll die kranke Frau nun weiter in ärztlicher Behandlung bleiben und dürfe dann am 9. März einen neuen Kautionsantrag auf eine Freilassung stellen.
Der zuständige Staatsanwalt Neil Lakay erklärte der AZ, dass der Prozess gestern ohnehin vertagt werden sollte, da das Gericht noch auf ein medizinisches Gutachten über die Gesundheit des betroffenen Babys am Tattag warte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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