Angeklagter bestreitet, Bekannte vergewaltigt und ermordet zu haben
Windhoek (ms) – Ein 32-jähriger Mann aus Otjiwarongo, der im Oktober 2015 eine Frau vergewaltigt, ermordet und ihre Leiche in Brand gesetzt haben soll, hat gestern zu seinem Prozessauftakt am Obergericht in allen vier Anklagepunkten auf unschuldig plädiert.
Dem Angeklagten Ivan //Hoëseb werden neben Mord und Vergewaltigung auch schwerer Raub und Justizbehinderung zur Last gelegt. Dieser Vorwurf ergibt sich aus dem Verdacht, dass der Beschuldigte in der Nacht zum 31. Oktober 2015 seine Bekannte Elizabeth Ganses zunächst sexuell missbraucht und dann durch diverse Messerstiche und Strangulation ihren Tod verursacht hat. Anschließend soll er ihr ein Handy abgenommen und ihre Leiche verbrannt haben, um Spuren zu verwischen, woraus sich der Anklagepunkt der Justizbehinderung ergibt.
Nachdem //Hoëseb jegliche Schuld bestritten hatte, wurde der Polizeibeamte Moses Daniel Snewe als erster Staatszeuge vernommen. Dieser gab während seiner Befragung durch Staatsanwalt Henry Muhongo zu Protokoll, er sei auf den bereits mehrmals strafrechtlich in Erscheinung getretenen //Hoëseb aufmerksam geworden, nachdem Zeugen ihm telefonisch mitgeteilt hätten, jenen in der Nähe des Tatorts gesehen zu haben.
Daraufhin habe er den Angeklagten zur Vernehmung einbestellt, der ihm ein wenig glaubhaftes Alibi angeboten habe. Demnach sei er (//Hoëseb) zur Tatzeit in einer Bar gewesen, dort in eine Schlägerei geraten und anschließend nach Hause gegangen. Snewe zufolge habe //Hoëseb Kratzspuren an beiden Armen aufgewiesen, die er als Folge der angeblichen Schlägerei dargestellt habe. Erkundigungen seinerseits hätten jedoch ergeben, dass sich in der von //Hoëseb genannten Bar am fraglichen Abend keine Schlägerei ereignet habe, weshalb er eine Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten veranlasst und dort eine Hose und ein Paar Stiefel beschlagnahmt habe.
Dem Angeklagten Ivan //Hoëseb werden neben Mord und Vergewaltigung auch schwerer Raub und Justizbehinderung zur Last gelegt. Dieser Vorwurf ergibt sich aus dem Verdacht, dass der Beschuldigte in der Nacht zum 31. Oktober 2015 seine Bekannte Elizabeth Ganses zunächst sexuell missbraucht und dann durch diverse Messerstiche und Strangulation ihren Tod verursacht hat. Anschließend soll er ihr ein Handy abgenommen und ihre Leiche verbrannt haben, um Spuren zu verwischen, woraus sich der Anklagepunkt der Justizbehinderung ergibt.
Nachdem //Hoëseb jegliche Schuld bestritten hatte, wurde der Polizeibeamte Moses Daniel Snewe als erster Staatszeuge vernommen. Dieser gab während seiner Befragung durch Staatsanwalt Henry Muhongo zu Protokoll, er sei auf den bereits mehrmals strafrechtlich in Erscheinung getretenen //Hoëseb aufmerksam geworden, nachdem Zeugen ihm telefonisch mitgeteilt hätten, jenen in der Nähe des Tatorts gesehen zu haben.
Daraufhin habe er den Angeklagten zur Vernehmung einbestellt, der ihm ein wenig glaubhaftes Alibi angeboten habe. Demnach sei er (//Hoëseb) zur Tatzeit in einer Bar gewesen, dort in eine Schlägerei geraten und anschließend nach Hause gegangen. Snewe zufolge habe //Hoëseb Kratzspuren an beiden Armen aufgewiesen, die er als Folge der angeblichen Schlägerei dargestellt habe. Erkundigungen seinerseits hätten jedoch ergeben, dass sich in der von //Hoëseb genannten Bar am fraglichen Abend keine Schlägerei ereignet habe, weshalb er eine Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten veranlasst und dort eine Hose und ein Paar Stiefel beschlagnahmt habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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