Angeklagter beteuert Unschuld
Windhoek - Der Angeklagte Shorty Erasmus, der beschuldigt wird, den Mord an seinen Eltern beauftragt zu haben, bestreitet weiter jegliche Verwicklung in das Gewaltverbrechen.
Wie Erasmus gestern während seiner Vernehmung mehrmals betonte, habe er vor dem Mord an seinen Eltern keinen Kontakt zu dem Hauptangeklagten Sylvester Beukes (25) gehabt. Dieser hat gestanden, am 4. März 2005 das Ehepaar Justus und Elzabé Erasmus sowie sechs ihrer Angestellten auf der Farm Kareeboomvloer ermordet zu haben. Außerdem hatte er angegeben, er habe dabei im Auftrag von Shorty Erasmus gehandelt, der laut Staatsanwaltschaft gefürchtet hat, von seinen Eltern enterbt zu werden.
Erasmus hob gestern hervor, er habe zwischen 2003 und 2005 kein so genanntes Prepaid Handy besessen, mit dem er Sylvester Beukes hätte anrufen und den angeblichen Mordaufrag besprechen können, ohne dass dies von einem Mobilfunkanbieter protokolliert worden wäre. Eine solche "Absprache" sei auch nicht über das Funkgerät der Farm möglich gewesen, weil dies über eine "offene Frequenz" hätte erfolgen müssen und von seinen Eltern hätte registriert werden können.
Wie Erasmus gestern während seiner Vernehmung mehrmals betonte, habe er vor dem Mord an seinen Eltern keinen Kontakt zu dem Hauptangeklagten Sylvester Beukes (25) gehabt. Dieser hat gestanden, am 4. März 2005 das Ehepaar Justus und Elzabé Erasmus sowie sechs ihrer Angestellten auf der Farm Kareeboomvloer ermordet zu haben. Außerdem hatte er angegeben, er habe dabei im Auftrag von Shorty Erasmus gehandelt, der laut Staatsanwaltschaft gefürchtet hat, von seinen Eltern enterbt zu werden.
Erasmus hob gestern hervor, er habe zwischen 2003 und 2005 kein so genanntes Prepaid Handy besessen, mit dem er Sylvester Beukes hätte anrufen und den angeblichen Mordaufrag besprechen können, ohne dass dies von einem Mobilfunkanbieter protokolliert worden wäre. Eine solche "Absprache" sei auch nicht über das Funkgerät der Farm möglich gewesen, weil dies über eine "offene Frequenz" hätte erfolgen müssen und von seinen Eltern hätte registriert werden können.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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