Angeklagter des Mordes an Freundin verurteilt
Windhoek (ms) – Obwohl die Beweisführung der Staatsanwaltschaft nur auf Indizien aufgebaut war, haben diese dennoch für die Verurteilung eines 51-jährigen Mannes ausgereicht, der vor knapp fünf Jahren seine Freundin ermordet hat.
Deren Leiche wurde am 4. Januar 2012 in der Wohnung am nahe Rehoboth gelegenen Bahnhof gefunden, die sie sich mit dem Angeklagten Paulus Ruben teilte. Jener wurde einige Tage später auf einer rund 50 Kilometer von Rehoboth gelegenen Farm verhaftet.
In seiner Urteilsbegründung kam Richter Nate Ndauendapo am Montag zu dem Ergebnis, dass Rubens für den Tod der Freundin verantwortlich war. Obwohl er selbst behauptet hatte, zur Tatzeit nicht zu Hause gewesen zu sein, hatten drei Zeugen angegeben, ihn noch am 3. Januar 2012 in Bahnhof gesehen zu haben.
Ferner spreche laut Richter für eine Täterschaft des Angeklagten, dass Abdrücke von Schuhen wie seinen kurz nach dem Fund der Leiche im Vorgarten der Wohnung gefunden worden seien. Diese Abdrücke würden darauf hindeuten, dass sie von einer Person hinterlassen wurden, die in großer Eile gewesen sei und das Grundstück nicht durch die Gartentür verlassen habe, sondern über den Zaun gesprungen sei.
Darüber hinaus habe Rubens versucht, sich vor seiner Festnahme auf der Farm zu verstecken, was ebenso auf ein Schuldbewusstsein hindeute, wie ein angeblich gescheiterter Suizidversuch, den er nach eigenen Angaben unternommen habe.
Deren Leiche wurde am 4. Januar 2012 in der Wohnung am nahe Rehoboth gelegenen Bahnhof gefunden, die sie sich mit dem Angeklagten Paulus Ruben teilte. Jener wurde einige Tage später auf einer rund 50 Kilometer von Rehoboth gelegenen Farm verhaftet.
In seiner Urteilsbegründung kam Richter Nate Ndauendapo am Montag zu dem Ergebnis, dass Rubens für den Tod der Freundin verantwortlich war. Obwohl er selbst behauptet hatte, zur Tatzeit nicht zu Hause gewesen zu sein, hatten drei Zeugen angegeben, ihn noch am 3. Januar 2012 in Bahnhof gesehen zu haben.
Ferner spreche laut Richter für eine Täterschaft des Angeklagten, dass Abdrücke von Schuhen wie seinen kurz nach dem Fund der Leiche im Vorgarten der Wohnung gefunden worden seien. Diese Abdrücke würden darauf hindeuten, dass sie von einer Person hinterlassen wurden, die in großer Eile gewesen sei und das Grundstück nicht durch die Gartentür verlassen habe, sondern über den Zaun gesprungen sei.
Darüber hinaus habe Rubens versucht, sich vor seiner Festnahme auf der Farm zu verstecken, was ebenso auf ein Schuldbewusstsein hindeute, wie ein angeblich gescheiterter Suizidversuch, den er nach eigenen Angaben unternommen habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen