Angeklagter erhält Aufschub
US-Amerikaner bewahrt sich Chance auf einen Anwalt
Windhoek (ms) – Das Direktorat für Rechtsbeistand hat sich bereiterklärt, dem des Mordes angeklagten US-Amerikaner Marcus Thomas eventuell doch einen Anwalt bereitzustellen.
Aufgrund dieses Gesinnungswandels ist der Prozess um den Mord an dem 25-jährigen André Heckmair gestern um weitere zwei Tage verschoben worden, obwohl eigentlich die seit über fünf Jahren stagnierende Beweisaufnahme hätte fortgesetzt werden sollen. Das Direktorat hatte sich zuvor geweigert, Thomas einen weiteren Pflichtverteidiger zur Verfügung zu stellen, weil dieser zuvor bereits sechs Anwälte entweder entpflichtet oder durch seine angebliche Renitenz genötigt hatte, ihr Mandat niederzulegen.
Richter Christie Liebenberg hatte daraufhin angeordnet, dass die Beweisführung am gestrigen Montag auch dann fortgesetzt werden würde, wenn Thomas bis dahin ohne Rechtsbeistand sein sollte. Dieser hatte daraufhin am Donnerstag per Eilantrag versucht, das Direktorat juristisch zu verpflichten, ihm einen Verteidiger zur Seite zu stellen. Außerdem hatte er beantragt, dass der Strafprozess gegen ihn und seinen mutmaßlichen Komplizen Kevan Townsend solange ruhen solle, bis er die Hilfestellung eines Juristen gesichert habe.
Weil dieses Gesuch von Richter Harald Geier abgewiesen wurde, scheint fraglich, ob Liebenberg dem Angeklagten einen weiteren Aufschub gewähren wird, falls er am Mittwoch noch immer ohne Anwalt ist. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Heckmair am 7. Januar 2011 in Windhoek erschossen zu haben.
Aufgrund dieses Gesinnungswandels ist der Prozess um den Mord an dem 25-jährigen André Heckmair gestern um weitere zwei Tage verschoben worden, obwohl eigentlich die seit über fünf Jahren stagnierende Beweisaufnahme hätte fortgesetzt werden sollen. Das Direktorat hatte sich zuvor geweigert, Thomas einen weiteren Pflichtverteidiger zur Verfügung zu stellen, weil dieser zuvor bereits sechs Anwälte entweder entpflichtet oder durch seine angebliche Renitenz genötigt hatte, ihr Mandat niederzulegen.
Richter Christie Liebenberg hatte daraufhin angeordnet, dass die Beweisführung am gestrigen Montag auch dann fortgesetzt werden würde, wenn Thomas bis dahin ohne Rechtsbeistand sein sollte. Dieser hatte daraufhin am Donnerstag per Eilantrag versucht, das Direktorat juristisch zu verpflichten, ihm einen Verteidiger zur Seite zu stellen. Außerdem hatte er beantragt, dass der Strafprozess gegen ihn und seinen mutmaßlichen Komplizen Kevan Townsend solange ruhen solle, bis er die Hilfestellung eines Juristen gesichert habe.
Weil dieses Gesuch von Richter Harald Geier abgewiesen wurde, scheint fraglich, ob Liebenberg dem Angeklagten einen weiteren Aufschub gewähren wird, falls er am Mittwoch noch immer ohne Anwalt ist. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Heckmair am 7. Januar 2011 in Windhoek erschossen zu haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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