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Angeklagter hat ausgespielt
Angeklagter hat ausgespielt

Angeklagter hat ausgespielt

Mutmaßlicher Heckmair-Mörder muss sich ab sofort selbst verteidigen
Marc Springer
Von Marc Springer

Windhoek

Der Beschuldigte Marcus Thomas hatte am Montag seinen nunmehr sechsten Anwalt entpflichtet und damit endgültig die Geduld des Vorsitzenden Richters Christie Liebenberg überstrapaziert. Obwohl sich das Direktorat für Rechtsbeistand wider Erwarten bereiterklärt hatte, nach einem neuen Pflichtverteidiger für Thomas zu suchen, wollte Liebenberg dafür gestern keine weitere Prozesspause gewähren.

Zur Begründung wies er darauf hin, dass sich die Beweisführung seit über fünf Jahren verzögert habe, weil sowohl Thomas als auch dessen mutmaßlicher Komplize Kevan Townsend wiederholte Male ihre Anwälte entlassen und eine Reihe an Anträgen gestellt hätten. Dazu zählte er diverse Befangenheitsanträge von Thomas, sowie den Versuch von Townsend, seine Verhandlung von der des Hauptangeklagten abzuspalten.

Dass in Person von Titus Ipumbu der nunmehr sechste Anwalt von Thomas sein Mandat niedergelegt habe, sei einzig und allein dem Angeklagten anzulasten, der seinem Verteidiger ohne ersichtlichen Grund das Vertrauen entzogen habe. Dies wertete Liebenberg als eindeutigen Versuch, das Verfahren weiter zu verschleppen und eine Fortsetzung der Beweisführung zu vereiteln.

Ein weiterer Aufschub der für diese Woche angesetzten Verhandlung sei ausgeschlossen, weil sowohl Staatsanwältin Antonia Verhoef als auch Townsend seit geraumer Zeit für die Fortsetzung der Beweisführung vorbereitet seien. Es würde also auch ihren Interessen und jene der Zeugen widersprechen, die Verhandlung erneut zu vertagen, bis Thomas eventuell einen neuen Anwalt engagiert habe.

Dementsprechend ordnete Liebenberg an, dass die Verhandlung auch ohne Rechtsbeistand für Thomas fortgesetzt und selbst dann keine weitere Vertagung gewährt werden wird, falls er in der Zwischenzeit neuen Rechtsbeistand erlangen sollte. Ein eventuell neu engagierter Verteidiger werde sich folglich im Verlauf der Verhandlung in den Fall einarbeiten müssen und dafür keine weitere Prozesspause beantragen können.

Auch die Ankündigung von Thomas, er werde gegen diese Verfügung in Berufung gehen, ließ Liebenberg unbeeindruckt. Demnach kündigte er an, die Berufung werde parallel zu der Beweisaufnahme verhandelt werden müssen, weil er dafür keinen weiteren Aufschub des Verfahrens gestatten werde.

Einen letzten Aufschub gewährte Liebenberg dann dennoch. Obwohl die Beweisaufnahme am gestrigen Mittag hätte fortgesetzt werden sollen, erklärte er sich bereit, dies auf heute zu verschieben, damit der sich nun selbst verteidigende Thomas bis dahin in einige Unterlagen einlesen kann.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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