Angeklagter hat nicht COVID-19
Swakopmund/Windhoek (Nampa/er) - Der wegen Mordes angeklagte Marcus Thomas ist diese Woche bei einem erneuten Versuch gescheitert, die Fortsetzung des Verfahrens vor dem Obergericht in Windhoek zu verzögern. Thomas hatte behauptet, dass er mit Personen in Kontakt gekommen sei, die mit COVID-19 infiziert seien und hatte daher beantragt, dass der Fall auf den 17. September vertagt werden müsse.
Den beiden US-amerikanischen Angeklagten Marcus Thomas und Kevan Townsend wird vorgeworfen, den 25-jährigen Gastronomie-Studenten André Heckmair im Januar 2011 in Windhoek erschossen zu haben.
Als der Prozess am Montag fortgesetzt werden sollte, sagte Thomas’ Anwalt Braam Cupido vor Gericht, dass sein Mandant nicht anwesend sei, weil er angeblich mit Personen in Kontakt gekommen sei, die positiv auf COVID-19 getestet worden seien. Laut Cupido hat Thomas zu Monatsbeginn einen Allgemeinarzt besucht, nachdem er angeblich COVID-19-Symptome aufgewiesen habe. Der Arzt habe allerdings weder einen COVID-19-Test noch die Selbstisolierung vorgeschlagen. Cupido beantragte daher eine Vertagung des Verfahrens, damit Thomas die nötigen finanziellen Mittel aufbringen könne, um auf das Virus getestet zu werden.
Am Mittwochnachmittag lehnte Richter Christie Liebenberg den Antrag ab, nachdem der Allgemeinarzt sowie zwei hochrangige Beamte des Windhoeker Zentralgefängnisses vor Gericht ausgesagt hatten. In seiner Begründung kam er zu dem Schluss, dass Thomas nicht krank sei, keine COVID-19-Symptome aufweise und weder in Quarantäne versetzt worden sei noch sich selbst isolieren müsse. Liebenberg zufolge hat Thomas die Selbstisolierung beantragt, um lediglich das Gerichtsverfahren zu verzögern.
Der Richter erließ daher den Befehl, dass Thomas vor Gericht anwesend sein und der Prozess fortgesetzt werden müsse.
Den beiden US-amerikanischen Angeklagten Marcus Thomas und Kevan Townsend wird vorgeworfen, den 25-jährigen Gastronomie-Studenten André Heckmair im Januar 2011 in Windhoek erschossen zu haben.
Als der Prozess am Montag fortgesetzt werden sollte, sagte Thomas’ Anwalt Braam Cupido vor Gericht, dass sein Mandant nicht anwesend sei, weil er angeblich mit Personen in Kontakt gekommen sei, die positiv auf COVID-19 getestet worden seien. Laut Cupido hat Thomas zu Monatsbeginn einen Allgemeinarzt besucht, nachdem er angeblich COVID-19-Symptome aufgewiesen habe. Der Arzt habe allerdings weder einen COVID-19-Test noch die Selbstisolierung vorgeschlagen. Cupido beantragte daher eine Vertagung des Verfahrens, damit Thomas die nötigen finanziellen Mittel aufbringen könne, um auf das Virus getestet zu werden.
Am Mittwochnachmittag lehnte Richter Christie Liebenberg den Antrag ab, nachdem der Allgemeinarzt sowie zwei hochrangige Beamte des Windhoeker Zentralgefängnisses vor Gericht ausgesagt hatten. In seiner Begründung kam er zu dem Schluss, dass Thomas nicht krank sei, keine COVID-19-Symptome aufweise und weder in Quarantäne versetzt worden sei noch sich selbst isolieren müsse. Liebenberg zufolge hat Thomas die Selbstisolierung beantragt, um lediglich das Gerichtsverfahren zu verzögern.
Der Richter erließ daher den Befehl, dass Thomas vor Gericht anwesend sein und der Prozess fortgesetzt werden müsse.
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Allgemeine Zeitung
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