Angeklagter holt zum Gegenangriff aus
Vermeintlicher Devisenhändler fordert sechs beschlagnahmte Luxusfahrzeuge zurück
Von Marc Springer
Windhoek
Dem Antragsteller Michael Amushelelo (28) und seinem mutmaßlichen Komplizen Gregory Cloete (28) wird vorgeworfen, ohne die notwendige Genehmigung von Kunden Geld angenommen und damit Finanzgeschäfte betrieben zu haben. Ferner wird ihnen Geldwäsche zur Last gelegt und unterstellt, sich mit illegal erlangten Finanzen diverse Vermögenswerte angeschafft zu haben. Konkret sind sie beschuldigt, zwischen Februar 2015 und Juni 2019 von Kunden rund 17 Millionen N$ angenommen zu haben, ohne die dafür im Bankengesetz vorgeschriebene Erlaubnis zu haben. Mit den Einnahmen sollen sie diverse Vermögenswerte, darunter sechs Luxusfahrzeuge, angeschafft und damit das Gesetz gegen organisierte Kriminalität verletzt haben.
Amushelelo und Cloete hatten unter Berufung auf vermeintliche Erfolgsgeschichten der Vergangenheit potenziellen Kunden in Aussicht gestellt, ihnen binnen kurzer Zeit zu Reichtum verhelfen zu können. Die beiden Beschuldigten waren am 10. Oktober festgenommen und fünf Tage später gegen Kaution von jeweils 35000 N$ und unter strengen Auflagen wieder freigelassen worden. Ihr Verfahren soll am 14. April kommenden Jahres fortgesetzt werden. Weil sechs Luxusfahrzeuge im Besitz der Angeklagten bzw. einer ihrer zahlreichen Firmen angeblich mit dem illegal erlangten Geld angeschafft wurden, hat die Staatsanwaltschaft die Fahrzeuge samt einiger Laptops, Handys und einer Reihe von Unterlagen mit Informationen über Kunden und Investitionsverträge konfisziert.
Amushelelo zufolge war dieser Vorgang illegal, weil die als Nebenbeklagte geführte Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa dafür keinen gültigen Dursuchungsbeschluss gehabt und mit der Beschlagnahmung folglich seine Privatsphäre und das Briefgeheimnis verletzt habe. Ferner hebt der Antragsteller hervor, seine Geschäfte seien nicht illegal und die gegen ihn ergriffenen Maßnahmen folglich rechtswidrig. Schließlich habe er über sein „Project One Million“ lediglich versucht, finanzleidenden Namibiern zu mehr Geld zu verhelfen, indem er „ihre Investitionen über einen Zeitraum von zwei Monaten gegen Rendite von 50 Prozent angelegt“ habe. Dass er verhaftet worden sei, habe ihn folglich „sehr überrascht“, weil an seinen Geschäften „nichts illegales“ sei. Die gegen ihn erwirkten Dursuchungsbeschlüsse seien hingegen unwirksam, weil sie nicht den dafür geltenden Vorschriften entsprächen. Damit sei auch die Beschlagnahmung sämtlicher seiner Vermögenswerte und Unterlagen null und nichtig und deren sofortige Rückgabe geboten, weil er ohne sie seine Geschäfte nicht fortsetzen könne.
Windhoek
Dem Antragsteller Michael Amushelelo (28) und seinem mutmaßlichen Komplizen Gregory Cloete (28) wird vorgeworfen, ohne die notwendige Genehmigung von Kunden Geld angenommen und damit Finanzgeschäfte betrieben zu haben. Ferner wird ihnen Geldwäsche zur Last gelegt und unterstellt, sich mit illegal erlangten Finanzen diverse Vermögenswerte angeschafft zu haben. Konkret sind sie beschuldigt, zwischen Februar 2015 und Juni 2019 von Kunden rund 17 Millionen N$ angenommen zu haben, ohne die dafür im Bankengesetz vorgeschriebene Erlaubnis zu haben. Mit den Einnahmen sollen sie diverse Vermögenswerte, darunter sechs Luxusfahrzeuge, angeschafft und damit das Gesetz gegen organisierte Kriminalität verletzt haben.
Amushelelo und Cloete hatten unter Berufung auf vermeintliche Erfolgsgeschichten der Vergangenheit potenziellen Kunden in Aussicht gestellt, ihnen binnen kurzer Zeit zu Reichtum verhelfen zu können. Die beiden Beschuldigten waren am 10. Oktober festgenommen und fünf Tage später gegen Kaution von jeweils 35000 N$ und unter strengen Auflagen wieder freigelassen worden. Ihr Verfahren soll am 14. April kommenden Jahres fortgesetzt werden. Weil sechs Luxusfahrzeuge im Besitz der Angeklagten bzw. einer ihrer zahlreichen Firmen angeblich mit dem illegal erlangten Geld angeschafft wurden, hat die Staatsanwaltschaft die Fahrzeuge samt einiger Laptops, Handys und einer Reihe von Unterlagen mit Informationen über Kunden und Investitionsverträge konfisziert.
Amushelelo zufolge war dieser Vorgang illegal, weil die als Nebenbeklagte geführte Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa dafür keinen gültigen Dursuchungsbeschluss gehabt und mit der Beschlagnahmung folglich seine Privatsphäre und das Briefgeheimnis verletzt habe. Ferner hebt der Antragsteller hervor, seine Geschäfte seien nicht illegal und die gegen ihn ergriffenen Maßnahmen folglich rechtswidrig. Schließlich habe er über sein „Project One Million“ lediglich versucht, finanzleidenden Namibiern zu mehr Geld zu verhelfen, indem er „ihre Investitionen über einen Zeitraum von zwei Monaten gegen Rendite von 50 Prozent angelegt“ habe. Dass er verhaftet worden sei, habe ihn folglich „sehr überrascht“, weil an seinen Geschäften „nichts illegales“ sei. Die gegen ihn erwirkten Dursuchungsbeschlüsse seien hingegen unwirksam, weil sie nicht den dafür geltenden Vorschriften entsprächen. Damit sei auch die Beschlagnahmung sämtlicher seiner Vermögenswerte und Unterlagen null und nichtig und deren sofortige Rückgabe geboten, weil er ohne sie seine Geschäfte nicht fortsetzen könne.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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