Angeklagter ist ein „Lügner“
Urteil über Kautionsantrag im Strzelecki-Fall demnächst erwartet
Von Erwin Leuschner, Swakopmund
Nach mehreren Verhandlungstagen wurde gestern im Swakopmunder Magistratsgericht der Kautionsantrag von Fabian Lazarus abgeschlossen und auf den 14. November 2018 vertagt. Dann will Richterin Conchita Olivier ihr Urteil verkünden, ob der Kautionsantrag des Angeklagten angenommen wird oder er weiterhin in Untersuchungshaft bleibt.
Lazarus soll zusammen mit Daniel Stefanus und Simon Jerobeam am 2. August 2017 in das Haus des Rentnerpaars Strzelecki in Swakopmund eingebrochen sein und Roswitha (79) und Siegfried Strzelecki (82) überfallen haben. Roswitha Strzelecki wurde mit einem Seil erdrosselt, derweil Siegfried Strzelecki (82) wenige Tage nach dem Überfall im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag.
Ursprünglich hatten alle drei Verdächtigte einen Kautionsantrag eingereicht, doch zogen Stefanus und Jerobeam ihre Anträge kurz vor Verhandlungsbeginn zurück. Nur Lazarus, der von Anwältin Lucia Haufiku verteidigt wird, will weiterhin auf diesem Weg seine bedingte Freiheit erlangen.
Am Montag hatte der leitende Polizeiermittler Epson Gurirab ausgesagt und dabei Lazarus als sogenanntes „Mastermind“ des Überfalls beschrieben. Laut Gurirab habe Lazarus mehrere Versuche unternommen, die Reinigungskraft der Strzeleckis zur Mittäterschaft zu überzeugen. „Stattdessen informierte sie ihre Arbeitgeber, die daraufhin das Schloss des Tresors austauschten. Lazarus hatte zu diesem Zeitpunkt bereits den Schlüssel geklaut und plante seit Monaten die Tat“, sagte Gurirab.
Allein diese Tatsache ließe die Vermutung zu, dass der Angeklagte nach einer möglichen Verurteilung im Obergericht mit „rund 35 Jahren Gefängnisstrafe“ rechnen könne, folgerte Gurirab. „Sollte der Angeklagte gegen Kaution freigelassen werden, wird er die Kronzeugin beeinflussen und es besteht eine Fluchtgefahr“, sagte er aus.
Während seines gestrigen Schlussplädoyers beschrieb Staatsankläger Dalon Quickfall Lazarus als einen „Lügner“. Als Grund für diese Aussage gab Quickfall an, dass Lazarus stets alle Vorwürfe von sich weise und seine Unschuld beteuere, obwohl es mehrere Zeugenaussagen und Beweismittel gebe, die ihn direkt mit der Tat in Verbindung brächten.
Mehrfach wies Quickfall auf die Massendemonstration vor dem Gericht im vergangenen Jahr hin, als sich „rund 300 Bürger“ vor dem Gericht angesammelt und damals darauf bestanden hätten, dass den drei Angeklagten die Kaution verweigert werde. „Diese Morde haben in der Gesellschaft einen Aufschrei ausgelöst. Es liegt nicht im Interesse der Öffentlichkeit, dem Angeklagten eine Kaution zu gewähren“, erklärte er.
Quickfall beschrieb es als inakzeptabel, wenn das Gericht die Gewährung einer Kaution erwäge, wenn derart „viele Indizien“ dagegen sprechen würden. „Dies Gericht setzt das Maß weit höher an als in dieser Kautionsverhandlung vom Angeklagten gehandhabt wird. Eine Kaution beruht nicht einfach nur auf dem Umstand dass der Angeklagte stets erklärt er wisse nichts von der Tat und fest daran glaubt, dass er für unschuldig befunden wird“, sagte Quickfall und kam zu dem Schluss: „Die Version des Angeklagten ist eine Fälschung und eine Lüge.“
Nach mehreren Verhandlungstagen wurde gestern im Swakopmunder Magistratsgericht der Kautionsantrag von Fabian Lazarus abgeschlossen und auf den 14. November 2018 vertagt. Dann will Richterin Conchita Olivier ihr Urteil verkünden, ob der Kautionsantrag des Angeklagten angenommen wird oder er weiterhin in Untersuchungshaft bleibt.
Lazarus soll zusammen mit Daniel Stefanus und Simon Jerobeam am 2. August 2017 in das Haus des Rentnerpaars Strzelecki in Swakopmund eingebrochen sein und Roswitha (79) und Siegfried Strzelecki (82) überfallen haben. Roswitha Strzelecki wurde mit einem Seil erdrosselt, derweil Siegfried Strzelecki (82) wenige Tage nach dem Überfall im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag.
Ursprünglich hatten alle drei Verdächtigte einen Kautionsantrag eingereicht, doch zogen Stefanus und Jerobeam ihre Anträge kurz vor Verhandlungsbeginn zurück. Nur Lazarus, der von Anwältin Lucia Haufiku verteidigt wird, will weiterhin auf diesem Weg seine bedingte Freiheit erlangen.
Am Montag hatte der leitende Polizeiermittler Epson Gurirab ausgesagt und dabei Lazarus als sogenanntes „Mastermind“ des Überfalls beschrieben. Laut Gurirab habe Lazarus mehrere Versuche unternommen, die Reinigungskraft der Strzeleckis zur Mittäterschaft zu überzeugen. „Stattdessen informierte sie ihre Arbeitgeber, die daraufhin das Schloss des Tresors austauschten. Lazarus hatte zu diesem Zeitpunkt bereits den Schlüssel geklaut und plante seit Monaten die Tat“, sagte Gurirab.
Allein diese Tatsache ließe die Vermutung zu, dass der Angeklagte nach einer möglichen Verurteilung im Obergericht mit „rund 35 Jahren Gefängnisstrafe“ rechnen könne, folgerte Gurirab. „Sollte der Angeklagte gegen Kaution freigelassen werden, wird er die Kronzeugin beeinflussen und es besteht eine Fluchtgefahr“, sagte er aus.
Während seines gestrigen Schlussplädoyers beschrieb Staatsankläger Dalon Quickfall Lazarus als einen „Lügner“. Als Grund für diese Aussage gab Quickfall an, dass Lazarus stets alle Vorwürfe von sich weise und seine Unschuld beteuere, obwohl es mehrere Zeugenaussagen und Beweismittel gebe, die ihn direkt mit der Tat in Verbindung brächten.
Mehrfach wies Quickfall auf die Massendemonstration vor dem Gericht im vergangenen Jahr hin, als sich „rund 300 Bürger“ vor dem Gericht angesammelt und damals darauf bestanden hätten, dass den drei Angeklagten die Kaution verweigert werde. „Diese Morde haben in der Gesellschaft einen Aufschrei ausgelöst. Es liegt nicht im Interesse der Öffentlichkeit, dem Angeklagten eine Kaution zu gewähren“, erklärte er.
Quickfall beschrieb es als inakzeptabel, wenn das Gericht die Gewährung einer Kaution erwäge, wenn derart „viele Indizien“ dagegen sprechen würden. „Dies Gericht setzt das Maß weit höher an als in dieser Kautionsverhandlung vom Angeklagten gehandhabt wird. Eine Kaution beruht nicht einfach nur auf dem Umstand dass der Angeklagte stets erklärt er wisse nichts von der Tat und fest daran glaubt, dass er für unschuldig befunden wird“, sagte Quickfall und kam zu dem Schluss: „Die Version des Angeklagten ist eine Fälschung und eine Lüge.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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