Angeklagter ist verhandlungsfähig
Windhoek - Der mutmaßliche Caprivi-Separatist Isaya Shaft Kamwanga, dessen Geisteszustand diverse Gutachter beschäftigt hat, ist ebenso schuldfähig, wie verhandlungsfähig.
Zu diesem Befund kommt Richter Elton Hoff in einem Zwischenurteil vom Beginn dieser Woche. Darin beruft er sich auf psychiatrische Gutachten verschiedener Sachverständiger, die Kamwanga bescheinigen, dem seit Jahren andauernden Hochverrats-Prozess gegen 112 mutmaßliche Caprivi-Separatisten folgen zu können. Außerdem attestieren die Gutachter dem Angeklagten, sich der strafrechtlichen Relevanz der ihm vorgeworfenen Taten voll bewusst zu sein.
In seinem Urteil erinnert Hoff unter anderem an einen Befund des Psychiaters Ndahambelela Mthoko, wonach der Angeklagte zwar eine "verminderte" Auffassungsgabe habe, aber "nicht geisteskrank" sei. Demnach rät der Psychiater zu einer "intensiven Beobachtung" des Beschuldigten, dem während der Verhandlung der Beistand eines Psychologen gewährt werden sollte.
Die Gutachten wurden erstellt, nachdem Kamwangas Anwalt Jonathan Samukange beklagt hatte, er könne kaum "sinnvolle" Instruktionen seines Mandanten entgegennehmen. Deshalb falle es ihm schwer sich auf das Vorhaben der Staatsanwaltschaft vorzubereiten, dem Gericht Beweise vorzulegen, die sich auf eine angebliche Tatortbegehung mit Kamwanga berufen.
Das Verfahren gegen die 112 mutmaßlichen Caprivi-Separatisten dauert seit 2004 an. Die meisten der Beschuldigten befinden sich seit über zwölf Jahren in Untersuchungshaft.
Zu diesem Befund kommt Richter Elton Hoff in einem Zwischenurteil vom Beginn dieser Woche. Darin beruft er sich auf psychiatrische Gutachten verschiedener Sachverständiger, die Kamwanga bescheinigen, dem seit Jahren andauernden Hochverrats-Prozess gegen 112 mutmaßliche Caprivi-Separatisten folgen zu können. Außerdem attestieren die Gutachter dem Angeklagten, sich der strafrechtlichen Relevanz der ihm vorgeworfenen Taten voll bewusst zu sein.
In seinem Urteil erinnert Hoff unter anderem an einen Befund des Psychiaters Ndahambelela Mthoko, wonach der Angeklagte zwar eine "verminderte" Auffassungsgabe habe, aber "nicht geisteskrank" sei. Demnach rät der Psychiater zu einer "intensiven Beobachtung" des Beschuldigten, dem während der Verhandlung der Beistand eines Psychologen gewährt werden sollte.
Die Gutachten wurden erstellt, nachdem Kamwangas Anwalt Jonathan Samukange beklagt hatte, er könne kaum "sinnvolle" Instruktionen seines Mandanten entgegennehmen. Deshalb falle es ihm schwer sich auf das Vorhaben der Staatsanwaltschaft vorzubereiten, dem Gericht Beweise vorzulegen, die sich auf eine angebliche Tatortbegehung mit Kamwanga berufen.
Das Verfahren gegen die 112 mutmaßlichen Caprivi-Separatisten dauert seit 2004 an. Die meisten der Beschuldigten befinden sich seit über zwölf Jahren in Untersuchungshaft.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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