Angeklagter leidet an Amnesie
Vermeintlicher Gedächtnisverlust erschwert Wahrheitsfindung
Von Marc Springer, Windhoek
Während seiner zwei Tage andauernden und gestern abgeschlossenen Vernehmung hielt der 64-Jährige an seiner Darstellung fest, wonach er am 10. April 2010 auf der nahe Aranos gelegenen Farm Choris im Distrikt Mariental nach exzessivem Alkoholkonsum das Bewusstsein verloren und seine Frau Anette tot aufgefunden habe, als er wieder zu sich gekommen sei.
Während seiner Befragung durch Staatsanwalt Palmer Khumalo und Verteidiger Louis Botes gab Barnard zu Protokoll, er habe am fraglichen Tag große Mengen Alkohol konsumiert und drei Medikamente eingenommen, die ihm wegen Depressionen, chronischen Magenschmerzen und Schlafstörungen verschrieben worden seien. Im Verlaufe des Abends, den er mit der Frau vor dem Fernseher verbracht habe, sei er „entweder eingeschlafen oder ohnmächtig geworden“ und könne sich nicht mehr vergegenwärtigen, was danach geschehen sei.
Seine Erinnerung setzte erst dann ein, als er wieder zu sich gekommen sei und die leblose Frau, sowie seinen am Boden liegenden Revolver bemerkt habe. Rückblickend sei es denkbar, dass sich die Frau selbst das Leben genommen habe, da sie wenige Tage zuvor gegenüber der Schwiegertochter eine Bemerkung gemacht habe, die ebenso auf eventuelle Suizidabsichten schließen lasse, wie ihre Gemütsschwankungen.
In seiner Klageerwiderung hatte Barnard nicht ausgeschlossen, dass er den Tod der Frau verursacht haben könnte. Sollte er diese jedoch wider Wissen erschossen haben, wäre dies in einem Zustand geistiger Umnachtung geschehen und sei er deshalb nicht schuldfähig.
Diese Möglichkeit wird auch in einem gestern behandelten Gutachten erwähnt, in dem der Psychiater Dr. Gerhard Marx feststellt, die von Barnard eingenommenen Medikament Benzodiazepines Alprazolam und Zopiclone könnten in Kombination mit Alkohol zu Gedächtnisschwund, Verwirrung und einem Verlust des Urteilsvermögens führen. Folglich sei es denkbar, dass Barnard in diesem Zustand nicht zwischen Recht und Unrecht habe unterscheiden können, falls er tatsächlich den Tod der Frau verursacht haben sollte. Dies sei jedoch fraglich, weil er generell konfliktscheu sei und nach eigener Aussage selbst bei tätlichen Angriffen seiner Frau nie die Beherrschung verloren habe oder gewalttätig geworden sei.
Der Forensik-Experte Paul Ludik hatte bei seiner Befragung darauf hingewiesen, dass sowohl Barnard als auch seine Frau Schmauchspuren an den Händen gehabt hätten. Diese Erkenntnis allein lasse jedoch keine Schlussfolgerung darüber zu, ob beide mit der Waffe hantiert hätten oder wer von ihnen sie abgefeuert habe. Die Staatsanwaltschaft hält einen Selbstmord des Opfers angesichts der Tatsache für unwahrscheinlich, dass zwei Patronenhülsen in unmittelbarer Nähe zur Leiche lagen und eine Schussverletzung am Kopf todesursächlich war. Sollte sich die Frau selbst das Leben genommen haben, würde dies folglich voraussetzen, dass sie sich mit dem ersten Schuss verfehlt habe.
Während seiner zwei Tage andauernden und gestern abgeschlossenen Vernehmung hielt der 64-Jährige an seiner Darstellung fest, wonach er am 10. April 2010 auf der nahe Aranos gelegenen Farm Choris im Distrikt Mariental nach exzessivem Alkoholkonsum das Bewusstsein verloren und seine Frau Anette tot aufgefunden habe, als er wieder zu sich gekommen sei.
Während seiner Befragung durch Staatsanwalt Palmer Khumalo und Verteidiger Louis Botes gab Barnard zu Protokoll, er habe am fraglichen Tag große Mengen Alkohol konsumiert und drei Medikamente eingenommen, die ihm wegen Depressionen, chronischen Magenschmerzen und Schlafstörungen verschrieben worden seien. Im Verlaufe des Abends, den er mit der Frau vor dem Fernseher verbracht habe, sei er „entweder eingeschlafen oder ohnmächtig geworden“ und könne sich nicht mehr vergegenwärtigen, was danach geschehen sei.
Seine Erinnerung setzte erst dann ein, als er wieder zu sich gekommen sei und die leblose Frau, sowie seinen am Boden liegenden Revolver bemerkt habe. Rückblickend sei es denkbar, dass sich die Frau selbst das Leben genommen habe, da sie wenige Tage zuvor gegenüber der Schwiegertochter eine Bemerkung gemacht habe, die ebenso auf eventuelle Suizidabsichten schließen lasse, wie ihre Gemütsschwankungen.
In seiner Klageerwiderung hatte Barnard nicht ausgeschlossen, dass er den Tod der Frau verursacht haben könnte. Sollte er diese jedoch wider Wissen erschossen haben, wäre dies in einem Zustand geistiger Umnachtung geschehen und sei er deshalb nicht schuldfähig.
Diese Möglichkeit wird auch in einem gestern behandelten Gutachten erwähnt, in dem der Psychiater Dr. Gerhard Marx feststellt, die von Barnard eingenommenen Medikament Benzodiazepines Alprazolam und Zopiclone könnten in Kombination mit Alkohol zu Gedächtnisschwund, Verwirrung und einem Verlust des Urteilsvermögens führen. Folglich sei es denkbar, dass Barnard in diesem Zustand nicht zwischen Recht und Unrecht habe unterscheiden können, falls er tatsächlich den Tod der Frau verursacht haben sollte. Dies sei jedoch fraglich, weil er generell konfliktscheu sei und nach eigener Aussage selbst bei tätlichen Angriffen seiner Frau nie die Beherrschung verloren habe oder gewalttätig geworden sei.
Der Forensik-Experte Paul Ludik hatte bei seiner Befragung darauf hingewiesen, dass sowohl Barnard als auch seine Frau Schmauchspuren an den Händen gehabt hätten. Diese Erkenntnis allein lasse jedoch keine Schlussfolgerung darüber zu, ob beide mit der Waffe hantiert hätten oder wer von ihnen sie abgefeuert habe. Die Staatsanwaltschaft hält einen Selbstmord des Opfers angesichts der Tatsache für unwahrscheinlich, dass zwei Patronenhülsen in unmittelbarer Nähe zur Leiche lagen und eine Schussverletzung am Kopf todesursächlich war. Sollte sich die Frau selbst das Leben genommen haben, würde dies folglich voraussetzen, dass sie sich mit dem ersten Schuss verfehlt habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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