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Angeklagter schuldunfähig?

Windhoek - In dem Prozess gegen den mutmaßlichen Muttermörder Natangwe Ipinge Ngatjizeko (31) hat eine Psychiaterin dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert.
Der Sohn von Arbeitsminister Immanuel Ngatjizeko wird beschuldigt, am 17. Dezember 2006 seine 58-jährige Mutter Phenny Ipinge in ihrer Wohnung in Katutura mit kochendem Wasser übergossen und durch 39 Messerstiche getötet zu haben. Anschließend soll er seiner Mutter, die vor ihrem Tod als persönliche Assistentin der damaligen First Lady Kovambo Nujoma tätig war, 20 N$ entwendet haben.
Für dieses mutmaßliche Verbrechen kann der Beschuldigte nach Einschätzung der Psychiaterin Ndahambelela Frederika Mthoko nur bedingt verantwortlich gemacht werden, da er zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Wie sie am Montag während ihrer Vernehmung durch Staatsanwältin Constance Moyo und Verteidiger Jan Wessels mitteilte, habe Ngatjizeko zur Tatzeit aufgrund jahrelangen Alkohol- und Drogenmissbrauchs unter "psychotischen Wahnvorstellungen" gelitten.
Diese Störung habe seine "kognitiven Fähigkeiten" und seinen "Realitätssinn" derart beeinträchtigt, dass er unter Sinnestäuschungen und gelegentlichen Halluzinationen gelitten habe. Unter Hinweis auf ihr psychiatrisches Gutachten erläuterte Mthoko ferner, dass Ngatjizeko wegen dieses "geistigen Defekts" unter Verfolgungswahn gelitten und geglaubt habe, seine Mutter habe ihn "verhext". Außerdem sei er davon überzeugt gewesen, dass die Mutter seine Gedanken lesen könne und ihn töten wolle.
Aufgrund dieser Psychose habe er das von ihm angeblich begangene Unrecht nicht als solches erkennen können und sei er demnach vermindert schuldfähig. Ungeachtet dieser Diagnose kommt die Psychiaterin in ihrem Gutachten jedoch auch zu dem Ergebnis, dass sich Ngatjizeko inzwischen mental stabilisiert habe und er verhandlungsfähig sei.
In einem schriftlichen Plädoyer hatte der Beschuldigte zu Beginn seines Verfahrens vor Richter Nate Ndauendapo "eine gewisse Antipathie und gelegentliche Mordgelüste" hinsichtlich seiner Mutter eingeräumt aber bestritten, sie vorsätzlich ermordet zu haben. Vielmehr sei er durch eine "Paranoia" getrieben worden, die in einer "geistigen Umnachtung" begründet sei, die wiederrum von jahrelangem Drogenmissbrauch herrühre.
Ngatjizeko zufolge wurde er im Jahre 2000 während eines Studiums in Tschechien von Alkohol und Marihuana abhängig. Ein von ihm gestellter Kautionsantrag wurde wegen Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr abgelehnt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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