Angeklagter verlangt Entschädigung
Mutmaßlicher Mörder will Schmerzensgeld für angeblich vermeidbare Erblindung
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung führt der mutmaßliche Mörder Jonas Penovanhu Shinana an, am 8. August 2014 sei im Windhoeker Zentralgefängnis eine Tuberkulose bei ihm diagnostiziert worden. Obwohl er über einen Zeitraum von acht Monaten Medikamente gegen die Krankheit eingenommen habe, sei seine Sehkraft kontinuierlich schwächer geworden.
Dennoch hätten Ärzte im Krankenhaus keine Anzeichen für eine Augenschwäche bei ihm feststellen können und ihm vorgeworfen, die vermeintlichen Symptome nur vorzutäuschen. Obwohl man ihn für einen Simulanten gehalten habe, sei er am 9. März 2015 im Gefängnis erneut untersucht und dabei auch ein CT-Scan durchgeführt worden. Dabei habe der behandelnde Arzt eine Schwellung seiner Pupillen festgestellt und diese auf die TB-Medikamente zurückgeführt.
Am 23. März sei er erneut untersucht und ihm andere TB-Arznei verschrieben worden. Außerdem habe der Arzt eine Schädigung seiner Retina und Sehnerven diagnostiziert und diese darauf zurückgeführt, dass er nicht rechtzeitig behandelt worden sei. Sein Augenlicht habe danach derart abgenommen, dass ein Mediziner des Zentralkrankenhauses ihn schließlich für blind erklärt habe.
Dafür macht Shinana das Versäumnis der Gefängnisleitung verantwortlich, ihn nach Auftreten der ersten Symptome sofort zu einem Spezialisten zu schicken. Ferner wirft er den Zuständigen vor, seine Symptome nicht ernst genommen und damit seine Erblindung verschuldet zu haben. Für dieses „böswillige Pflichtversäumnis“ und die damit verbundene Verletzung seiner Menschenrechte verlangt Shinana Schadensersatz von 3,5 Millionen N$, der sich aus drei Teilbeträgen zusammensetzt.
Dazu gehören zwei Millionen N$ für den Verlust seiner Sehkraft, eine Million N$ für verlorene Lebensqualität und 500000 N$ als Wiedergutmachung für den angeblichen Verlust seiner Menschenwürde und die mit seiner Erblindung verbundene Traumatisierung.
Das Urteil in dem Mordprozess gegen Shinana soll am 29. September fallen. In der bereits erfolgten Verhandlung hatte sein Verteidiger Bradley Basson energisch Einspruch dagegen erhoben, dass ein angeblich irregulär erlangtes Geständnis seines Mandanten als Beweismittel in seinem Prozess zugelassen wird (AZ berichtete).
Zur Begründung führt der mutmaßliche Mörder Jonas Penovanhu Shinana an, am 8. August 2014 sei im Windhoeker Zentralgefängnis eine Tuberkulose bei ihm diagnostiziert worden. Obwohl er über einen Zeitraum von acht Monaten Medikamente gegen die Krankheit eingenommen habe, sei seine Sehkraft kontinuierlich schwächer geworden.
Dennoch hätten Ärzte im Krankenhaus keine Anzeichen für eine Augenschwäche bei ihm feststellen können und ihm vorgeworfen, die vermeintlichen Symptome nur vorzutäuschen. Obwohl man ihn für einen Simulanten gehalten habe, sei er am 9. März 2015 im Gefängnis erneut untersucht und dabei auch ein CT-Scan durchgeführt worden. Dabei habe der behandelnde Arzt eine Schwellung seiner Pupillen festgestellt und diese auf die TB-Medikamente zurückgeführt.
Am 23. März sei er erneut untersucht und ihm andere TB-Arznei verschrieben worden. Außerdem habe der Arzt eine Schädigung seiner Retina und Sehnerven diagnostiziert und diese darauf zurückgeführt, dass er nicht rechtzeitig behandelt worden sei. Sein Augenlicht habe danach derart abgenommen, dass ein Mediziner des Zentralkrankenhauses ihn schließlich für blind erklärt habe.
Dafür macht Shinana das Versäumnis der Gefängnisleitung verantwortlich, ihn nach Auftreten der ersten Symptome sofort zu einem Spezialisten zu schicken. Ferner wirft er den Zuständigen vor, seine Symptome nicht ernst genommen und damit seine Erblindung verschuldet zu haben. Für dieses „böswillige Pflichtversäumnis“ und die damit verbundene Verletzung seiner Menschenrechte verlangt Shinana Schadensersatz von 3,5 Millionen N$, der sich aus drei Teilbeträgen zusammensetzt.
Dazu gehören zwei Millionen N$ für den Verlust seiner Sehkraft, eine Million N$ für verlorene Lebensqualität und 500000 N$ als Wiedergutmachung für den angeblichen Verlust seiner Menschenwürde und die mit seiner Erblindung verbundene Traumatisierung.
Das Urteil in dem Mordprozess gegen Shinana soll am 29. September fallen. In der bereits erfolgten Verhandlung hatte sein Verteidiger Bradley Basson energisch Einspruch dagegen erhoben, dass ein angeblich irregulär erlangtes Geständnis seines Mandanten als Beweismittel in seinem Prozess zugelassen wird (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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