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Angeklagter verzögert Caprivi-Prozess
Angeklagter verzögert Caprivi-Prozess

Angeklagter verzögert Caprivi-Prozess

Das Verfahren gegen zwölf der insgesamt 132 mutmaßlichen Caprivi-Separatisten ist gestern nach über zwei Stunden Verhandlung ohne erkennbare Fortschritte auf kommenden Donnerstag vertagt worden.

Windhoek - Wie bei den letzten beiden Prozessterminen kreiste die Verhandlung auch diesmal ausschließlich um die Frage, wie mit dem Angeklagten John Mazila Tembwe (39) verfahren werden solle. Dieser ist als einziger der 12 Beschuldigten ohne Anwalt, nachdem der Verteidiger der restlichen elf Angeklagten, Nate Ndauendapo, sein Mandat für Tembwe niedergelegt hatte.

Letzterer will in seiner Aussage offensichtlich einen oder mehrere seiner Mitbeschuldigten belasten. Daraus ergibt sich für Ndauendapo ein Interessenkonflikt, weil er nicht Tembwe vertreten kann, solange dieser einen oder mehrere seiner anderen elf Mandanten belasten will.

Das Direktorat für Rechtsbeistand hatte darauf hin den Anwalt Duard Kesslau als Rechtsvertreter von Tembwe bestimmt. Dieser lehnt den ihm zugewiesenen Verteidiger jedoch mit der Begründung ab, Kesslau sei als Angestellter des Justizministeriums "Teil der Regierung, die mich verhaftet hat" und verlangt demnach einen Privatanwalt, dessen Dienste er jedoch nicht bezahlen kann.

Bei der gestrigen Verhandlung trat Norman Tjombe vom Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) für Tembwe auf und beantragte in dessen Auftrag einen Prozessaufschub von drei Wochen. Unter Berufung auf eine Einschätzung von Ndauendapo wies Tjombe darauf hin, ein neuer Anwalt benötige "mindestens drei Wochen", um sich mit den Details des Verfahrens vertraut zu machen und eine angemessene Verteidigung für Tembwe vorzubereiten.

Tjombe zufolge sei es "verständlich", dass Tembwe Vorbehalte gegen einen Juristen vom Direktorat für Rechtsbeistand habe. Schließlich sei das Direktorat dem Büro des Generalstaatsanklägers angegliedert, das wiederum dem Justizministerium untergeordnet sei.

Für einen Laien wie Tembwe könne deshalb durchaus der Eindruck entstehen, dass die Anwälte des Direktorates nicht neutral seien und man ihnen folglich nicht mit der eigenen Verteidigung betrauen dürfe. "Wie soll ein Anwalt einen Angeklagten angemessen vertreten, wenn dieser ihm nicht traut und deshalb relevante Information verschweigt?", wollte Tjombe in diesem Zusammenhang rhetorisch wissen.

Tjombe zufolge haben in Person von Patience Daringo und Vilinchia Benz bereits zwei Vertreter des Direktorats für Rechtsbeistand mit sämtlichen der zwölf Beschuldigten gesprochen. Im Verlauf dieser Konsultationen, bei denen die beiden hätten herausfinden wollen, ob die zwölf Angeklagten sich gegenseitig belasten wollten und deshalb von verschiedenen Anwälten vertreten werden müssten, seien vertrauliche Informationen ausgetauscht worden, die der Schweigepflicht unterlägen.

Aus diesem Grunde könnten weder Benz oder Daringo, noch einer ihrer Kollegen aus dem Direktorat für Rechtsbeistand Tembwe vertreten, ohne dabei in ein "moralisches und juristisches Dilemma" zu geraten. Da von Tembwe nicht erwartet werden könne, sich in einem derart komplexen Verfahren selbst zu verteidigen und die Anwälte des Direktorates für Rechtsbeistand befangen seien, müsse dem Beschuldigten ein Privatanwalt bereitgestellt werden.

Staatsanwalt Danie Small forderte in seiner Erwiderung, Tembwe solle entweder einen Rechtsvertreter des Direktorates akzeptieren, oder sich selbst verteidigen. Richter John Manyarara wird voraussichtlich am Donnerstag über diesen Antrag entscheiden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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