Angeklagter wirft Fragen auf
Tjapa wurde am 30. Juli von Richter Nate Ndauendapo wegen seiner Beteiligung an einem 2008 begangenen Überfall auf den Supermarkt Woermann Brock in Khomasdal wegen schweren Raubes, versuchten Mordes in drei Fällen und illegaler Waffenbesitzes schuldig gesprochen (AZ berichtete). Während der gestrigen Verhandlung der Strafanträge wies Staatsanwalt Palmer Kumalo darauf hin, dass Tjapa bereits neun Mal rechtskräftig verurteilt und dabei mit Haftstrafen unterschiedlicher Länge belegt worden sei.
Die Vorstrafen des Wiederholungstäters gehen bis in das Jahr 1975 zurück und reichen von Diebstahl über Einbruch bis hin zu Raub mit erschwerenden Umständen. Zuletzt wurde er im August 1992 wegen Raubes zu einer Strafe von 49 Jahren Haft verurteilt die im Zuge eines von ihm angestrengten Revisionsverfahrens auf 20 Jahre verkürzt wurde.
Diese Zeit hat Tjapa nach Überzeugung des Staatsanwaltes jedoch nicht „zur Selbstreflektion“ genutzt, sondern nur ein Jahr nach seiner Freilassung auf Bewährung zusammen mit zwei flüchtigen Komplizen den am 11. Oktober 2008 begangenen Raubüberfall auf Woermann Brock verübt. Kumalo war in diesem Zusammenhang auch die Feststellung wichtig, dass die von Tjapa begangenen Straftaten „immer schwerer und die dafür verhängten Haftstrafen immer länger wurden“.
Vor diesem Hintergrund sei es „offensichtlich“, dass der Schwerstkriminelle „nicht rehabilitierungsfähig“ sei und „eine akute Gefahr für die Öffentlichkeit“ darstelle. „Es ist ausgeschlossen, dass Tjapa jemals ein produktives Mitglied unserer Gesellschaft werden kann“, betonte Kumalo und ergänzte: „Er ist eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung und sollte im Interesse der Abschreckung für dieses Verbrechen zu mindestens 40 Jahren Haft verurteilt werden.“
Richter Nate Ndauendapo gab ihm dabei insofern Recht, als dass er Zweifel an der „Reformfähigkeit“ des Wiederholungstäters äußerte. „Der Angeklagte hat einen Großteil seines Lebens im Gefängnis verbracht“, bemerkte Ndauendapo und fügte hinzu: „Angesichts der Vielzahl seiner Vorstrafen stellt sich folglich die Frage, ob er nicht ein Kandidat für eine lebenslängliche Haftstrafe ist.“
Dem Apell von Seiten des Verteidigers Mbushandje Ntinda, seinem Mandanten „eine letzte Chance“ zu geben hielt der Richter entgegen, jener habe bereits „viele Chancen“ gehabt und ungenutzt verstreichen lassen. Dementsprechend konnte Ntinda nur mit dem Hinweis darauf um Milde bitten, dass Tjapa fünf arbeitslose Kinder versorgen müsse und sich seit vier Jahren und acht Monaten in Untersuchungshaft befinde.
Staatsanwalt Kumalo wollte dies nicht als mildernden Umstand gelten lassen. „Die persönlichen Umstände des Angeklagten sind nicht ungewöhnlich und stellen keinen Grund für Nachsicht dar“, betonte er und fuhr fort: „Seine Kinder sind alle erwachsen und angesichts seiner 23-jährigen Gefangenschaft praktisch ohne ihn groß geworden. Es gibt nun nichts mehr, was er für sie tun könnte.“
Kumalo wies ferner die Forderung der Verteidigung zurück, einen Teil der fälligen Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen. Schließlich habe Tjapa bereits zuvor während seiner Bewährungszeit weitere Straftaten begangen und damit „seine Verachtung für unsere Gesetze demonstriert“. Darüber hinaus habe er auch eine Missachtung für das Leben Anderer unter Beweis gestellt, indem er nach dem Überfall auf den Supermarkt auf Polizisten und Passanten geschossen habe, die ihn an der Flucht hätten hindern wollen.
Tjapa hatte gestern einen Teil seiner Vorstrafen damit erklärt, er sei vor der Unabhängigkeit von „den Boeren“ mehrmals durch Folter gezwungen worden, Straftaten zu gestehen, die er nicht begangen habe. Seine Strafmaßverkündung für den Raubüberfall auf Woermann Brock soll nächste Woche Freitag erfolgen.
Von Marc Springer, Windhoek
Zitat: „Der Angeklagte scheint nicht rehabilitierungsfähig“. Richter Nate Ndauendapo
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Allgemeine Zeitung
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