Angelgenehmigungen nur noch an Werktagen
Angelgenehmigungen für Freizeitangler sind ab sofort nur noch an Werktagen erhältlich. Eine Fischfangerlaubnis wird nicht mehr an Wochenenden oder an Feiertagen ausgestellt. Das teilte das Ministerium für Fischerei und Meeresressourcen jetzt schriftlich mit. „Die Büros des Ministeriums haben in der Vergangenheit in gewissen Städten Angelgenehmigungen von Montags bis Sonntags erteilt und waren lediglich an Weihnachten und Neujahr geschlossen“, heißt es in dem von den amtierenden Staatssekretär Ueritjiue Kauaria unterzeichneten Schreiben. Das Ministerium habe nun beschlossen, dass jene nun nur noch von Montags bis Freitags (von 8 bis 17 Uhr) erteilt werden. Mit einer gültigen Angelgenehmigung darf man Fische vom Strand aus fangen, Miesmuscheln und Weißmuscheln sammeln und nach Langusten tauchen. Foto: Erwin Leuschner
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Allgemeine Zeitung
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