Angellizenz nicht vergessen
Swakopmund - Das Fischereiministerium weist auch in diesem Jahr darauf hin, dass Angler stehts ihren gültigen Angelschein bei sich haben sollten, um diesen bei Anfrage des Fischereiinspektors vorweisen zu können. Das Permit gilt entweder für einen festgelegten Monat oder für ein ganzes Jahr und ist bei den Fischereiministerien von Walvis Bay, Swakopmund (beim Aquarium) und Lüderitzbucht sowie in Henties Bay bei der Polizeistation erhältlich. Die Langustensaison hat am 1. November begonnen und endet am 30. April 2004.
Die strengen Regeln bezüglich des Angeln und des Tauchens nach Langusten sind im Gezeitenheft, das von zwei bekannten Tankstellen herausgegeben wird, abgedruckt. So sollte sich jeder Angler, Taucher, Muschelsammler oder Meerestierliebhaber vorher informieren, was und wieviel in dieser Weihnachtssaison zugelassen ist.
Es sind z.B. nur fünf Langusten pro Permitbesitzer und Tag erlaubt. Nicht mehr als 15 "ganze" Langusten dürfen in einem Wagen - mit drei Personen, die ein Permit besitzen - transportiert und keine der Schalentiere zwischen Sonnenunter- und aufgang auf dem Wasser geholt werden.
Das Ministerium weist auch darauf hin, dass Borstenwürmer, als Köder benutzt, strengstens verboten und das Sammeln von Seescheiden nicht erlaubt ist, es sei denn, das so genannte Rotait wurde an den Strand gespült. Auch ist die Zahl der gefangenen Fische durch Brandungsangler auf nicht mehr als zehn Fische in gewisser Länge (Afrikanischer Adlerfisch 40 cm, Geißbrasse 25 cm, Galjoen 30 cm, Westküsten-Streifenbrasse 40 cm) festgelegt.
Die strengen Regeln bezüglich des Angeln und des Tauchens nach Langusten sind im Gezeitenheft, das von zwei bekannten Tankstellen herausgegeben wird, abgedruckt. So sollte sich jeder Angler, Taucher, Muschelsammler oder Meerestierliebhaber vorher informieren, was und wieviel in dieser Weihnachtssaison zugelassen ist.
Es sind z.B. nur fünf Langusten pro Permitbesitzer und Tag erlaubt. Nicht mehr als 15 "ganze" Langusten dürfen in einem Wagen - mit drei Personen, die ein Permit besitzen - transportiert und keine der Schalentiere zwischen Sonnenunter- und aufgang auf dem Wasser geholt werden.
Das Ministerium weist auch darauf hin, dass Borstenwürmer, als Köder benutzt, strengstens verboten und das Sammeln von Seescheiden nicht erlaubt ist, es sei denn, das so genannte Rotait wurde an den Strand gespült. Auch ist die Zahl der gefangenen Fische durch Brandungsangler auf nicht mehr als zehn Fische in gewisser Länge (Afrikanischer Adlerfisch 40 cm, Geißbrasse 25 cm, Galjoen 30 cm, Westküsten-Streifenbrasse 40 cm) festgelegt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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