Angriff auf "SWAPO-Regierung"
Windhoek - Unter Vorsitz von Usutuaije Maamberua (SWANU) hat der parlamentarische Ausschuss für Öffentliche Bilanzen gestern das Amt des Premiers zur Rechenschaft gezogen, das durch die Staatssekretärin Nangula Mbako, assistiert von ihrer Finanzberaterin Matoto, vertreten war. Zusammen mit der Frage nach illegitimen Ausgaben zu Gunsten der SWAPO stand von Seiten aller Oppositionsparteien - DTA, CoD, RDP, SWANU, APP und UDF - nacheinander, aber geschlossen die Kritik im Raum, mit welcher Berechtigung sich die Kanzlei des Premiers in Schriftstücken die Bezeichnung "SWAPO Party Government" anmaße, derweil die Obrigkeit nach der Verfassung "Government of the Republic Namibia" heißt. Die bei der Befragung anwesenden SWAPO-Abgeordneten meldeten sich zu keinem der beiden Themen zu Wort.
Der wiederholten Fragen etlicher Mitglieder des Ausschusses - Heiko Lucks (RDP), Arnold Tjihuiko (NUDO) und Jesaya Nyamu (RDP) -, nach welchem Regelwerk das Amt des Premiers 1 000 Berichte zur Übersicht der Regierungsarbeit exklusiv für den SWAPO-Kongress habe aufsetzen und drucken lassen, wich Mbako wiederholt mit der Erklärung aus, dass die SWAPO-Regierung, die von der Wählerschaft ein Mandat und damit eine vertragliche Verpflichtung habe, dem obersten Organ der regierenden Partei, dem SWAPO-Kongress, Rechenschaft über die Erfüllung oder Vernachlässigung der Versprechen im Wahlmanifest abzulegen. Mbako entschuldigte sich am Ende, dass es ansonsten kein Regelwerk und keine Verordnung für einen solchen Druckauftrag gegeben habe. Sie hält jedoch die Pflicht des Premiers, als Chef der Regierung dem Kongress der regierenden Partei Bericht zu erstatten, für eine ausreichende Rechtfertigung. Dass der Regierungsbericht an den Parteikongress kein Staatsgeheimnis sei und von "jedermann" eingesehen werden könne, stellte die Opposition jedoch nicht zufrieden. Ignatius Shixwameni von der All Peoples Party (APP) wollte von Mbako wissen, ob eine andere Partei als SWAPO auch einen Exklusivbericht für ihren Kongress anfordern könne. So etwas habe sie nicht gesagt, verneinte Mbako. Tjihuiko: "Der Premier steht unter dem Amtseid, die Verfassung zu schützen. Der Druck des Berichts steht außerhalb des Gesetzes."
Auch die Frage, mit welcher Berechtigung in Regierungsdokumenten wie Mbaku solche in der Kanzlei des Premiers aufsetze, vom "SWAPO Party Government", anstatt vom "Government of the Republic of Namibia" die Rede sein könne, beantwortete Mbako mit dem Wählermandat. Nyamu machte der Staatssekretärin darauf den Vorwurf, dass sie mit dem Parteietikett die Verfassung verletze. Der Vorsitzende Maamberua wollte von Mbaku ausdrücklich wissen, ob es sich bei der Verwendung der Regierungsbenennung mit dem Parteietikett um ein "Versehen/Irrtum" oder um "Normalpraxis" handle. Wiederum wich Mbaku aus.
Der wiederholten Fragen etlicher Mitglieder des Ausschusses - Heiko Lucks (RDP), Arnold Tjihuiko (NUDO) und Jesaya Nyamu (RDP) -, nach welchem Regelwerk das Amt des Premiers 1 000 Berichte zur Übersicht der Regierungsarbeit exklusiv für den SWAPO-Kongress habe aufsetzen und drucken lassen, wich Mbako wiederholt mit der Erklärung aus, dass die SWAPO-Regierung, die von der Wählerschaft ein Mandat und damit eine vertragliche Verpflichtung habe, dem obersten Organ der regierenden Partei, dem SWAPO-Kongress, Rechenschaft über die Erfüllung oder Vernachlässigung der Versprechen im Wahlmanifest abzulegen. Mbako entschuldigte sich am Ende, dass es ansonsten kein Regelwerk und keine Verordnung für einen solchen Druckauftrag gegeben habe. Sie hält jedoch die Pflicht des Premiers, als Chef der Regierung dem Kongress der regierenden Partei Bericht zu erstatten, für eine ausreichende Rechtfertigung. Dass der Regierungsbericht an den Parteikongress kein Staatsgeheimnis sei und von "jedermann" eingesehen werden könne, stellte die Opposition jedoch nicht zufrieden. Ignatius Shixwameni von der All Peoples Party (APP) wollte von Mbako wissen, ob eine andere Partei als SWAPO auch einen Exklusivbericht für ihren Kongress anfordern könne. So etwas habe sie nicht gesagt, verneinte Mbako. Tjihuiko: "Der Premier steht unter dem Amtseid, die Verfassung zu schützen. Der Druck des Berichts steht außerhalb des Gesetzes."
Auch die Frage, mit welcher Berechtigung in Regierungsdokumenten wie Mbaku solche in der Kanzlei des Premiers aufsetze, vom "SWAPO Party Government", anstatt vom "Government of the Republic of Namibia" die Rede sein könne, beantwortete Mbako mit dem Wählermandat. Nyamu machte der Staatssekretärin darauf den Vorwurf, dass sie mit dem Parteietikett die Verfassung verletze. Der Vorsitzende Maamberua wollte von Mbaku ausdrücklich wissen, ob es sich bei der Verwendung der Regierungsbenennung mit dem Parteietikett um ein "Versehen/Irrtum" oder um "Normalpraxis" handle. Wiederum wich Mbaku aus.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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