Anmeldefrist für Haus-hilfen nicht vergessen
Windhoek (ste) • Ein AZ-Leser wollte unlängst wissen, wie es um die Erklärung steht, die spätestens am 30. November 2017 erstmals von jedem Haushalt abgegeben werden muss, der permanente Haushilfen beschäftigt. Weder das Arbeitsministerium noch Beamte des Arbeitskommissars wussten was gemeint war. Das Rechtsbeistandszentrum (LAC) half weiter und somit ist bestätigt, dass die betroffene Verordnung allen Arbeitgebern (bzw. Haushalten) vorschreibt, jedes Jahr bis zum 30. November eine Erklärung über die von ihnen angestellten Haushilfen im Büro des Staatssekretärs oder dem Arbeitsamt abzugeben.
Auf dem Formular müssen Arbeitgeber ihre persönlichen Einzelheiten angeben und des Weiteren die Namen, Nationalitäten, Arbeitsbedingungen sowie Gehälter aller Angestellten erklären. Per Definition können Haushalts-Angestellte die folgenden Formen annehmen: Kinderbetreuer/In, Koch oder Köchin, Fahrer, Gärtner/In und Haushälter/In.
Indessen sind in dem Gesetz die Mindestlöhne und -Arbeitsbedingungen festgehalten. Eine Fahrtkostenzulage darf nicht als Teil des Mindestlohnes verrechnet werden und gelten andere Beköstigungsregeln für hausansässige Angestellte. Eine Uniform sowie Schutzbekleidung müssen zur Verfügung gestellt werden und ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist Pflicht. Aus der Verordnung (29. September 2017) ist nicht ersichtlich, inwiefern der Farmerverband NAU Recht behält mit der Annahme, dass diese Gesetzänderung nicht auf Haushilfen auf Farmbetriebe zutrifft, da diese als normale Farmarbeiter gelten und in der Lohnliste aufgeführt sind.
Auf dem Formular müssen Arbeitgeber ihre persönlichen Einzelheiten angeben und des Weiteren die Namen, Nationalitäten, Arbeitsbedingungen sowie Gehälter aller Angestellten erklären. Per Definition können Haushalts-Angestellte die folgenden Formen annehmen: Kinderbetreuer/In, Koch oder Köchin, Fahrer, Gärtner/In und Haushälter/In.
Indessen sind in dem Gesetz die Mindestlöhne und -Arbeitsbedingungen festgehalten. Eine Fahrtkostenzulage darf nicht als Teil des Mindestlohnes verrechnet werden und gelten andere Beköstigungsregeln für hausansässige Angestellte. Eine Uniform sowie Schutzbekleidung müssen zur Verfügung gestellt werden und ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist Pflicht. Aus der Verordnung (29. September 2017) ist nicht ersichtlich, inwiefern der Farmerverband NAU Recht behält mit der Annahme, dass diese Gesetzänderung nicht auf Haushilfen auf Farmbetriebe zutrifft, da diese als normale Farmarbeiter gelten und in der Lohnliste aufgeführt sind.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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