Anreiz für Steuerzahler
Bedingt durch Registration streicht Fiskus Bußgelder
Windhoek (ste) - Im Rahmen seines Ziels, künftig die gesamten namibischen Steuererklärungen elektronisch abwickeln zu lassen, bietet der Fiskus allen Steuerzahlern mit ausstehenden Steuererklärungen seit dem 22. November 2019 einen erneuten Steueranreiz.
Das integrierte Steuersystem (Integrated Tax Administration System, ITAS) wurde zum Anfang des Jahres eingeführt, doch hatten sich bisher nicht alle Steuerzahler neu auf der Internet-Plattform des Steueramts registriert. Nun gab das ITAS-Team bekannt, dass sich Steuerzahler als sogenannte E-Filer (elektromische Einreichung der Steuererklärung) registriert und alle ausstehenden Einkommensteuererklärung nachgereicht haben müssen, um sich für eine Ermäßigung qualifizieren zu können. Wenn die obengenannten Bedingungen erfüllt seien, würden automatisch alle Bußgelder vom Konto des Steuerzahlers gestrichen werden.
Dies bestätigte das Steueramt dem für Steuerfragen zuständigen Ausschuss der namibischen Vereinigung vereidigter Buchprüfer (Institute of Chartered Accountants of Namibia, ICAN), nachdem sich ICAN diesbezüglich an das ITAS-Projektteam gewandt hatte.
Der Anreiz bleibt bis zum 30. Juni 2020 in Kraft und gilt für alle Strafgelder, die auf verspätete Einreichungen und Zahlungen (oder irgendwelche anderen Gründe) zurückzuführen sind, unabhängig von dem Zeitraum, welchen sie abdecken. Dies gilt also auch für Strafen, die vor der Einführung des ITAS verhängt wurden. Ein Steuerzahler kann allerdings nur einmal den Anspruch auf Hilfe erheben: sobald das Konto des Steuerzahlers auf dem neuesten Stand ist und die Strafen vom System rückgängig gemacht wurden, werden alle danach anfallenden Strafen zahlbar - selbst wenn sie vor dem 30. Juni 2020 erhoben werden.
Das integrierte Steuersystem (Integrated Tax Administration System, ITAS) wurde zum Anfang des Jahres eingeführt, doch hatten sich bisher nicht alle Steuerzahler neu auf der Internet-Plattform des Steueramts registriert. Nun gab das ITAS-Team bekannt, dass sich Steuerzahler als sogenannte E-Filer (elektromische Einreichung der Steuererklärung) registriert und alle ausstehenden Einkommensteuererklärung nachgereicht haben müssen, um sich für eine Ermäßigung qualifizieren zu können. Wenn die obengenannten Bedingungen erfüllt seien, würden automatisch alle Bußgelder vom Konto des Steuerzahlers gestrichen werden.
Dies bestätigte das Steueramt dem für Steuerfragen zuständigen Ausschuss der namibischen Vereinigung vereidigter Buchprüfer (Institute of Chartered Accountants of Namibia, ICAN), nachdem sich ICAN diesbezüglich an das ITAS-Projektteam gewandt hatte.
Der Anreiz bleibt bis zum 30. Juni 2020 in Kraft und gilt für alle Strafgelder, die auf verspätete Einreichungen und Zahlungen (oder irgendwelche anderen Gründe) zurückzuführen sind, unabhängig von dem Zeitraum, welchen sie abdecken. Dies gilt also auch für Strafen, die vor der Einführung des ITAS verhängt wurden. Ein Steuerzahler kann allerdings nur einmal den Anspruch auf Hilfe erheben: sobald das Konto des Steuerzahlers auf dem neuesten Stand ist und die Strafen vom System rückgängig gemacht wurden, werden alle danach anfallenden Strafen zahlbar - selbst wenn sie vor dem 30. Juni 2020 erhoben werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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