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Anspruch auf Ahnenland wird analysiert
Anspruch auf Ahnenland wird analysiert

Anspruch auf Ahnenland wird analysiert

Untersuchungskommission nimmt sich Reizthema an – Öffentlichkeit gefordert
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Wie der Vorsitzende des Gremiums, Richter Shafimana Ueitele, gestern mitteilte, habe die am 21. Februar von Präsident Hage Geingob eingesetzte Kommission die Arbeit aufgenommen und einen Zeitplan erstellt, binnen dessen sie ihr Mandat erfüllen wolle. Dazu gehöre eine Klärung der Frage, welche Volksgruppen berechtigte Ansprüche auf Gebiete erheben würden, von deren ihre Vorfahren während der Kolonialzeit vertrieben wurden.

Darüber hinaus müsse festgestellt werden, welchen Umfang und Grenzverlauf diese Gebiete hätten und unter welchen Umständen eine Rückgabe derselben an die Nachfahren jener möglich sei, von denen der Grund und Boden enteignet wurde. Ferner wolle die Kommission prüfen, ob es Alternativen zur Entschädigung jener gebe, deren Vorfahren vor der Unabhängigkeit gewaltsam von ihrem Land vertrieben wurden.

Ueitele zufolge wolle sich die Kommission bei der Klärung dieser Fragen an der öffentlichen Meinung orientieren und zu diesem Zweck nicht nur schriftliche Eingaben auswerten, sondern auch öffentliche Anhörungen durchführen. Die Mitglieder der Kommission würden dabei unter erheblichem Zeitdruck stehen, weil sie binnen eines Jahres nach der Ernennung ihre Arbeit abschließen und nach neun Monaten bereits einen vorläufigen Bericht vorlegen müssten.

Demnach habe die Kommission unmittelbar nach ihrer Gründung begonnen, Interessenträger wie Regionalgouverneure, Politiker, Gewerkschafter, Farmer, traditionelle Führer und nichtstaatliche Organisationen zu konsultieren und sich mit ihnen über die beste Vorgehensweise auszutauschen. Diese Beratungen sollten bis Ende Juli andauern.

Parallel dazu hätten Einwohner und Gemeinden zwischen dem 20. Mai und 21. Juni die Gelegenheit, schriftliche Eingaben zu verfassen und diese entweder beim Ministerium für Landreform oder dem Büro der Premierministerin abzugeben bzw. sie per E-Mail oder Post dorthin zu schicken. Die Stellungnahmen sollten wenn möglich in Englisch abgefasst sein, mit Schreibmaschine bzw. Textverarbeitungsprogramm erstellt werden und sich an der Aufgabenstellung der Kommission orientieren. Ferner sollten sie Namen sowie Anschrift des Verfassers und Hintergrundinformation darüber enthalten, warum jener Anspruch auf ein bestimmtes Stück Land erhebt.

Die Kommission werde zwischen dem 17. Juni und 19. Juli in sämtlichen 14 Regionen des Landes öffentliche Anhörungen zum Thema Ahnenland durchführen. Die dabei gesammelten Meinungen würden ebenfalls in den Abschlussbericht einfließen und mit Analysen von Historikern, Juristen und anderen Fachleuten angereichert werden.

„Die Kommission wird allen Namibiern, Gemeinden und Volksgruppen zuhören und niemanden bevorzugen oder benachteiligen“, betonte Ueitele und ergänzte abschließend: „Wir vertreten weder eigene noch andere Interessen, sondern werden objektiv und neutral unseren Auftrag erfüllen. Dementsprechend wird die Qualität unseres Abschlussberichts einzig und allein von der Qualität der Meinungsbeiträge abhängen, die wir aus der Öffentlichkeit erhalten.“

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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