Antrag abgelehnt
Pretoria - Das Obergericht in Pretoria hat gestern einen Antrag abgelehnt, über den die südafrikanische Regierung veranlasst werden sollte, die Auslieferung von 70 mutmaßlichen Söldnern aus Simbabwe zu beantragen.
Der Antrag, den die Familien der angeblichen Söldner gestellt hatten, wurde von Richter Bernard Ngoepe mit der Begründung zurückgewiesen, es gebe keine zwingenden Beweise dafür, die südafrikanische Regierung zu diesem Schritt zu drängen. Die vermeintlichen Söldner, die seit drei Monaten in einem Gefängnis außerhalb von Harare gefangen gehalten werden, stehen im Verdacht, einen Regierungsumsturz in Äquatorialguinea geplant zu haben.
Nun fürchten die Familienangehörigen der Gefangenen (darunter 28 gebürtige Namibier), der simbabwische Präsident Robert Mugabe könnte die Männer nach Äquatorialguinea ausliefern, wo ihnen bei einer Verurteilung die Todesstrafe droht. Die Familienangehörigen erwägen nach eigener Aussage nun, vor dem Obersten Gericht in Südafrika in Berufung gegen das Urteil von Richter Ngoepe zu gehen. Bei einer möglichen Auslieferung der Männer nach Südafrika müssten sich diese dort vor einem Gericht wegen des Vorwurfs der angeblich illegalen Betätigung als Söldner verantworten.
Der Antrag, den die Familien der angeblichen Söldner gestellt hatten, wurde von Richter Bernard Ngoepe mit der Begründung zurückgewiesen, es gebe keine zwingenden Beweise dafür, die südafrikanische Regierung zu diesem Schritt zu drängen. Die vermeintlichen Söldner, die seit drei Monaten in einem Gefängnis außerhalb von Harare gefangen gehalten werden, stehen im Verdacht, einen Regierungsumsturz in Äquatorialguinea geplant zu haben.
Nun fürchten die Familienangehörigen der Gefangenen (darunter 28 gebürtige Namibier), der simbabwische Präsident Robert Mugabe könnte die Männer nach Äquatorialguinea ausliefern, wo ihnen bei einer Verurteilung die Todesstrafe droht. Die Familienangehörigen erwägen nach eigener Aussage nun, vor dem Obersten Gericht in Südafrika in Berufung gegen das Urteil von Richter Ngoepe zu gehen. Bei einer möglichen Auslieferung der Männer nach Südafrika müssten sich diese dort vor einem Gericht wegen des Vorwurfs der angeblich illegalen Betätigung als Söldner verantworten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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