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Antrag Abgewiesen
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Gleichgeschlechtliches Ehepaar erleidet Niederlage
Stefan Noechel
Von Jana-Mari Smith und Stefan Noechel, Windhoek

Ein Richter am Obergericht in Windhoek hat am vergangenen Freitag einem Ausländer, der mit einem namibischen Staatsbürger verheiratet ist, die Aufenthaltsgenehmigung verweigert, nachdem er schon zehn Jahre mit seinem Ehemann und Partner in Namibia lebt und arbeitet.

Im Januar 2020 verklagte Eduardo Guillermo Delgado Castañeda das Innenministerium und die Einwanderungsbehörde, nachdem er aus Namibia ausgewiesen wurde, als ein Grenzbeamter entdeckte, dass er in einer gleichgeschlechtlichen Ehe mit dem Namibier, Phillip Lühl, lebte (AZ berichtete).

Castañeda und Lühl leben seit 2011 in Namibia und haben 2014 in Südafrika geheiratet. Sie haben einen gemeinsamen Adoptivsohn.

Castañeda argumentiert, dass er, nachdem er zehn Jahre lang mit einer gültigen Arbeitserlaubnis in Namibia gearbeitet und eine Identitätsbescheinigung (Pass) erworben hatte, sich automatisch für den legalen Aufenthalt - das Domizil - qualifizierte.

Verschiedene Gesetze für verschiedene Menschen

Richter Thomas Masuku wies den Antrag ab, die Entscheidung des Innenministeriums aufzuheben, welche die Erneuerung oder Verlängerung des Identitäts-Ausweises (Pass) ablehnte. Er wies obendrein den Antrag, das Gericht möge anerkennen, dass er (Castañeda) Domizil in Namibia habe, ab. Er verordnete, dass Castañeda alle Gerichtskosten eigenständig begleicht.

Castañeda argumentierte in seiner Klageschrift, dass, obwohl das namibische Gesetz „gleichgeschlechtliche Ehen (noch) nicht anerkennt, der Fakt , dass er ein Recht auf Domizil in Namibia habe, bestimmt ein relevanter Faktor in der Sache sei.“ Er argumentierte weiter, dass das Paar den Status einer universellen Partnerschaft erlangt hat, was vom Zivilrecht (common law) Namibias anerkannt wird.

Nein… So nicht!

Richter Masuku ging am vergangenen Freitag nur kurz auf die Frage der Eheschließung ein. „Es wurden keine Anschuldigungen gemacht, die das Obergericht in Namibia veranlassen würden, den Umgang mit gleichgeschlechtlichen Ehen, im Gesetzesentwurf, für verfassungswidrig zu erklären“, entschied Masuku.

Als Beispiel gab der den Fall vom Innenministerium gegen Prollius an und betonte, dass der Rechtsspruch gültig und bindend sei.

Er unterstrich, dass Ausländer nicht automatisch Anspruch auf Domizil haben, wenn sie schon lange in Namibia auf der Grundlage einer Arbeitserlaubnis oder anderer vorläufiger Genehmigungen gelebt und gearbeitet haben. Er entschied weiter, dass der ausgestellte und nach Ablauf nicht verlängerte Ausweis nicht bedeute, dass der Betroffene automatisch auf Domizil berechtigt sei.



Homophobie

Namibias diskriminierenden Ehegesetze sind in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik geraten, wobei mehrere Fälle und Anträge vor dem Obergericht gegen die fehlende Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen gelandet sind.

Im Juli 2019 wurden drei Namibier gebeten, die mit ihren gleichgeschlechtlichen Partnern verheiratet sind, ihre Anträge zusammenzufassen und gemeinsam beim Obergericht vorzutragen.

Im selben Monat gab Gerichtspräsident Petrus Damaseb die Anweisung, dass die drei anhängigen Fälle zusammengefasst und gemeinsam von einer vollen Richterbank, von drei Richtern, angehört werden sollten.

Alle drei Paare gaben zu Protokoll, dass sie zahlreiche Rückschläge bei ihren Versuchen, mit ihren in Namibia geborenen Ehepartnern nach Namibia zu ziehen, erlitten hätten. Vielerlei Diskriminierung durch die Einwanderungsbehörden und deren Mittarbeiter waren auch unter den Klagepunkten.

Später in dem Jahr zog jedoch ein Paar seine Klage zurück, nachdem der betroffenen Person eine dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung, Ende Juli 2019, vom Ministerium ausgehändigt worden war. Die anderen beiden Fälle laufen weiter, und wurden bis April vertagt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-14

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