Antrag beunruhigt Ministerin Ndaitwah verurteilt Anliegen, eine Minderjährige zu heiraten
Windhoek - Die Ministerin für Frauenangelegenheiten und Kinderfürsorge, Netumbo Ndaitwah, ist über einen Gerichtsantrag "beunruhigt", durch den Sean Naude (29) die Erlaubnis erwirken wollte, seine 14-jährige Freundin Irene Grobler zu heiraten.
Wie Ndaitwah gestern im Parlament mitteilte, habe "diese ungewöhnliche Liebeserklärung Schockwellen durch das Land geschickt". Die Ministerin zeigte sich über den inzwischen abgelehnten Antrag vor allem deshalb irritiert, weil Naude "die Dreistigkeit hatte, sich einem Gericht in der Erwartung zu nähern, dieses solle ihm die Erlaubnis zur Ehe mit einer Minderjährigen geben".
Diesen Vorgang findet Ndaitwah vor allem angesichts der Tatsache "verwegen", dass die namibische Verfassung in Artikel 14(1) das Recht auf Heirat nur jenen Einwohnern einräumt, die älter als 18 Jahre sind. Vor diesem Hintergrund ist sie "erleichtert", dass das Gericht den Antrag von Naude ablehnte und diesen an das Innenministerium verwies, das seinen Fall wiederum an ihr Ministerium zur Beurteilung übertragen hat.
Im Zuge dieser Beurteilung hat Ndaitwah nach eigener Aussage Gespräche mit Grobler geführt und ein psychologisches Gutachten über ihr Verhältnis zu Naude gelesen. Dabei habe sie festgestellt, dass die Beziehung zwischen den beiden "weder gleichberechtigt noch aufrichtig ist" und Grobler in ihrem Alter nicht selbstständig eine Entscheidung von derartiger Tragweite fällen könne.
Mit Hinweis darauf, dass die Eltern von Grobler "offensichtlich ihre Verantwortung gegenüber ihrer Tochter nicht verstehen und ihre Fürsorgepflicht über das eigene Kind vernachlässigen" hatte die Regierung nach Einschätzung von Ndaitwah keine andere Wahl als einzuschreiten. Da die Ehe mit einer Minderjährigen in Namibia eine "Straftat" sei, warnte sie alle Eltern vor juristischen Konsequenzen, die ihre minderjährigen Kinder heiraten ließen.
Wie Ndaitwah gestern im Parlament mitteilte, habe "diese ungewöhnliche Liebeserklärung Schockwellen durch das Land geschickt". Die Ministerin zeigte sich über den inzwischen abgelehnten Antrag vor allem deshalb irritiert, weil Naude "die Dreistigkeit hatte, sich einem Gericht in der Erwartung zu nähern, dieses solle ihm die Erlaubnis zur Ehe mit einer Minderjährigen geben".
Diesen Vorgang findet Ndaitwah vor allem angesichts der Tatsache "verwegen", dass die namibische Verfassung in Artikel 14(1) das Recht auf Heirat nur jenen Einwohnern einräumt, die älter als 18 Jahre sind. Vor diesem Hintergrund ist sie "erleichtert", dass das Gericht den Antrag von Naude ablehnte und diesen an das Innenministerium verwies, das seinen Fall wiederum an ihr Ministerium zur Beurteilung übertragen hat.
Im Zuge dieser Beurteilung hat Ndaitwah nach eigener Aussage Gespräche mit Grobler geführt und ein psychologisches Gutachten über ihr Verhältnis zu Naude gelesen. Dabei habe sie festgestellt, dass die Beziehung zwischen den beiden "weder gleichberechtigt noch aufrichtig ist" und Grobler in ihrem Alter nicht selbstständig eine Entscheidung von derartiger Tragweite fällen könne.
Mit Hinweis darauf, dass die Eltern von Grobler "offensichtlich ihre Verantwortung gegenüber ihrer Tochter nicht verstehen und ihre Fürsorgepflicht über das eigene Kind vernachlässigen" hatte die Regierung nach Einschätzung von Ndaitwah keine andere Wahl als einzuschreiten. Da die Ehe mit einer Minderjährigen in Namibia eine "Straftat" sei, warnte sie alle Eltern vor juristischen Konsequenzen, die ihre minderjährigen Kinder heiraten ließen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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