Antrag gescheitert
Windhoek - Der ehemalige Generalsekretär des namibischen Kirchenrates (CCN), Dr. Abisai Shejavali, ist bei dem Versuch gescheitert, per Gerichtsverfügung die drohende Räumung von einem Grundstück abzuwenden, das ihm nach eigener Aussage im Jahre 2000 von der traditionellen Stammesbehörde der Ondonga zuerkannt wurde.
In einem Eilantrag von vergangener Woche weisen Shejavali und seine Frau Selma darauf hin, der Stadtrat von Omuthiya drohe ihnen seit geraumer Zeit, sie bzw. ihre Angestellten von dem rund 20 Hektar großen Grundstück zu "vertreiben". Als Begründung führe der Stadtrat an, dass das Grundstück bei einer 2008 erfolgten Proklamierung von Omuthiya im Stadtgebiet liege und als solches nicht von einer Privatperson eingezäunt werden dürfe.
Mit diesem Argument habe der Stadtrat nach Darstellung von Shejavali den Zaun um sein Grundstück im Mai dieses Jahres schließlich demontiert. Außerdem habe der Stadtrat die Behausung seiner dort sesshaften Angestellten abgerissen und ihre Wasserversorgung gekappt. Darüber hinaus hätten Angestellte des Stadtrates seinen Angestellten wiederholt mit der Zwangsräumung gedroht und damit in akute Existenzsorgen versetzt.
Ungeachtet der angeblich drohenden Räumung der Kläger wies Ersatzrichter Patrick Kauta ihren Eilantrag nun zurück und kündigte an, die Begründung für dieses Urteil zu einem späteren Zeitpunkt nachzureichen. Er wies jedoch darauf hin, dass Shejavali keine Dringlichkeit für seinen Antrag nachgewiesen und dabei ferner den falschen Rechtsweg gewählt habe.
Schließlich könne dass Gericht nicht eine Verfügung gegen eine Räumung erlassen, die noch gar nicht vollzogen worden sei. Shejavalis Anwalt Norman Tjombe hatte zuvor betont, er wolle nicht die gerichtliche Bestätigung eines Besitztitels für das Grundstück zugunsten seines Mandanten erwirken, sondern ihm lediglich die juristische Garantie sichern, dass er keine Räumung durch den Stadtrat befürchten müsse.
In einem Eilantrag von vergangener Woche weisen Shejavali und seine Frau Selma darauf hin, der Stadtrat von Omuthiya drohe ihnen seit geraumer Zeit, sie bzw. ihre Angestellten von dem rund 20 Hektar großen Grundstück zu "vertreiben". Als Begründung führe der Stadtrat an, dass das Grundstück bei einer 2008 erfolgten Proklamierung von Omuthiya im Stadtgebiet liege und als solches nicht von einer Privatperson eingezäunt werden dürfe.
Mit diesem Argument habe der Stadtrat nach Darstellung von Shejavali den Zaun um sein Grundstück im Mai dieses Jahres schließlich demontiert. Außerdem habe der Stadtrat die Behausung seiner dort sesshaften Angestellten abgerissen und ihre Wasserversorgung gekappt. Darüber hinaus hätten Angestellte des Stadtrates seinen Angestellten wiederholt mit der Zwangsräumung gedroht und damit in akute Existenzsorgen versetzt.
Ungeachtet der angeblich drohenden Räumung der Kläger wies Ersatzrichter Patrick Kauta ihren Eilantrag nun zurück und kündigte an, die Begründung für dieses Urteil zu einem späteren Zeitpunkt nachzureichen. Er wies jedoch darauf hin, dass Shejavali keine Dringlichkeit für seinen Antrag nachgewiesen und dabei ferner den falschen Rechtsweg gewählt habe.
Schließlich könne dass Gericht nicht eine Verfügung gegen eine Räumung erlassen, die noch gar nicht vollzogen worden sei. Shejavalis Anwalt Norman Tjombe hatte zuvor betont, er wolle nicht die gerichtliche Bestätigung eines Besitztitels für das Grundstück zugunsten seines Mandanten erwirken, sondern ihm lediglich die juristische Garantie sichern, dass er keine Räumung durch den Stadtrat befürchten müsse.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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