Anträge abgewiesen
Windhoek - Die Minengesellschaft Northbank Diamonds Limited, die auf der Weinbaufarm Aussenkehr Diamanten schürfen möchte, hat vorm Obersten Gerichtshof in der Berufungsverhandlung einen Erfolg errungen. Das teilte gestern der Oberste Gerichtshof in einer Urteilsverkündung mit.
Der Berufungsantrag, über den zu entscheiden war, beinhaltete drei Hauptstreitpunkte: Die angezweifelte Verfassungsmäßigkeit des Teils XV des Mineral-Gesetzes, die Infragestellung von Vorgaben der Sektion 52 des gleichen Gesetzes und die Prüfung der Erneuerung der Explorationslizenz EPL 2101 aus dem Jahr 1998. Beklagt waren das Bergbauministerium, die Mineral Ancillary Rights Commission und das Unternehmen Nordbank Diamonds Ltd. Alle drei Anträge wurden vom Obersten Gerichtshof abgelehnt. Die Kläger sind allesamt in der Weintraubenindustrie aktiv (u.a. die Namibia Grape Growers and Exporters Association).
Der Erfolg könnte nicht von langer Dauer sein, da, wie die AZ aus zuverlässiger Quelle erfuhr, bereits rechtzeitig von anderer Seite Anträge auf Explorations-Lizenzen gestellt wurden und nun erst über diese entschieden werden muss.
Die Farm Aussenkehr am Oranje-Fluss ist "extrem geeignet" für den Anbau von Weintrauben, wird im Urteil beschrieben. Die Besitzer möchten daher ehemals vergebene Schürfrechte (Prospektierlizenz, EPL2102) nicht mehr erneuern, da Bergbautätigkeit negative Auswirkungen auf die Weintrauben und somit auf die Vermarktung dieser Früchte hätten. Seit März 1998 werden von der namibischen Firma Northbank Diamonds Ltd. Explorationsarbeiten auf Aussenkehr durchgeführt.
Der Berufungsantrag, über den zu entscheiden war, beinhaltete drei Hauptstreitpunkte: Die angezweifelte Verfassungsmäßigkeit des Teils XV des Mineral-Gesetzes, die Infragestellung von Vorgaben der Sektion 52 des gleichen Gesetzes und die Prüfung der Erneuerung der Explorationslizenz EPL 2101 aus dem Jahr 1998. Beklagt waren das Bergbauministerium, die Mineral Ancillary Rights Commission und das Unternehmen Nordbank Diamonds Ltd. Alle drei Anträge wurden vom Obersten Gerichtshof abgelehnt. Die Kläger sind allesamt in der Weintraubenindustrie aktiv (u.a. die Namibia Grape Growers and Exporters Association).
Der Erfolg könnte nicht von langer Dauer sein, da, wie die AZ aus zuverlässiger Quelle erfuhr, bereits rechtzeitig von anderer Seite Anträge auf Explorations-Lizenzen gestellt wurden und nun erst über diese entschieden werden muss.
Die Farm Aussenkehr am Oranje-Fluss ist "extrem geeignet" für den Anbau von Weintrauben, wird im Urteil beschrieben. Die Besitzer möchten daher ehemals vergebene Schürfrechte (Prospektierlizenz, EPL2102) nicht mehr erneuern, da Bergbautätigkeit negative Auswirkungen auf die Weintrauben und somit auf die Vermarktung dieser Früchte hätten. Seit März 1998 werden von der namibischen Firma Northbank Diamonds Ltd. Explorationsarbeiten auf Aussenkehr durchgeführt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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