Anträge bis 31. August stellen
Die Bedingungen, um Leistungen aus dem Dürre-Hilfsfonds 2003/2004 ausgezahlt zu bekommen, wurden jetzt vom namibischen Fleischrat (Meat Board) bekannt gegeben.
Windhoek - Der Kabinettsentscheidung Nummer 23/02.09.03/002 entsprechend wird im Rahmen des Livestock Marketing Scheme für die Verringerung von Viehbeständen ein Anreiz von N$ 200 pro Stück Großvieh und N$50 für Kleinvieh ausgezahlt, so eine Pressemitteilung des Fleischrats.
Das Programm wurde vom 1. August 2003 bis zum 30. November 2003 durchgeführt. Anträge für Unterstützung konnten bis zum 28. Februar 2004 abgegeben werden. Die Auszahlungen der Gelder für korrekt gestellte Anträge beginnen am 9. August 2004. Die zustehenden Gelder für vollständige und als korrekt bewertete Einzelanträge werden durch die Filialen der First National Bank ausgezahlt. Antragsteller erhalten "Dürrehilfe-Auszahlungszertifikate" von den jeweiligen Zweigstellen des Fleischrats. Dieses Zertifikat müsse zusammen mit einem Identifikations-Dokument (ID, Pass, Führerschein) vor der Auszahlung vorgelegt werden.
Bei Anträgen einzelner Farmer, die durch deren Farmer-Vereinigungen an den Fleischrat gestellt wurden, werden an die jeweiligen Vereine Schecks ausgegeben. Schlachthöfe nördlich der Roten Linie zahlen die Beträge an die Besitzer des geschlachteten Viehs.
Unvollständige Anträge oder diejenigen, die nicht überprüft und abgesichert werden konnten, könnten noch bis zum 31. August 2004 vervollständigt und beim Fleischrat abgegeben werden.
Die Antragsteller können die ihnen zustehenden Gelder bis zum 31. Oktober 2004 abholen. Nach diesem Datum werden keinerlei Auszahlungen mehr getätigt, so die Information des Fleischrats.
Windhoek - Der Kabinettsentscheidung Nummer 23/02.09.03/002 entsprechend wird im Rahmen des Livestock Marketing Scheme für die Verringerung von Viehbeständen ein Anreiz von N$ 200 pro Stück Großvieh und N$50 für Kleinvieh ausgezahlt, so eine Pressemitteilung des Fleischrats.
Das Programm wurde vom 1. August 2003 bis zum 30. November 2003 durchgeführt. Anträge für Unterstützung konnten bis zum 28. Februar 2004 abgegeben werden. Die Auszahlungen der Gelder für korrekt gestellte Anträge beginnen am 9. August 2004. Die zustehenden Gelder für vollständige und als korrekt bewertete Einzelanträge werden durch die Filialen der First National Bank ausgezahlt. Antragsteller erhalten "Dürrehilfe-Auszahlungszertifikate" von den jeweiligen Zweigstellen des Fleischrats. Dieses Zertifikat müsse zusammen mit einem Identifikations-Dokument (ID, Pass, Führerschein) vor der Auszahlung vorgelegt werden.
Bei Anträgen einzelner Farmer, die durch deren Farmer-Vereinigungen an den Fleischrat gestellt wurden, werden an die jeweiligen Vereine Schecks ausgegeben. Schlachthöfe nördlich der Roten Linie zahlen die Beträge an die Besitzer des geschlachteten Viehs.
Unvollständige Anträge oder diejenigen, die nicht überprüft und abgesichert werden konnten, könnten noch bis zum 31. August 2004 vervollständigt und beim Fleischrat abgegeben werden.
Die Antragsteller können die ihnen zustehenden Gelder bis zum 31. Oktober 2004 abholen. Nach diesem Datum werden keinerlei Auszahlungen mehr getätigt, so die Information des Fleischrats.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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