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Anwalt droht teilweise Enteignung
Anwalt droht teilweise Enteignung

Anwalt droht teilweise Enteignung

Mutmaßlicher Betrug bei Testamentsvollstreckung beschäftigt Windhoeker Obergericht
Clemens von Alten
Von Marc Springer, Windhoek

Zur Begründung ihres Gesuchs führt Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa unter Berufung auf Ermittlungsergebnisse der Polizei und Anti-Korruptionskommission (ACC) an, der Antragsgegner Mervin Kozonguizi sei im Mai 2013 nachweislich als Testamentsvollstrecker des kurz zuvor verstorbenen Kandjambi Tjiuiju angestellt worden. Ferner sei erwiesen, dass dessen in der Otjozondjupa-Region gelegene Farm Abendruhe für 8,5 Millionen N$ verkauft worden sei und von dieser Summe 7,1 Millionen N$ unter den neun Erben des Verstorbenen hätten verteilt werden sollen.

Imalwa zufolge hätten Recherchen der ACC ergeben, dass die neun Begünstigten nur einen Teil der ihnen vermachten Summe erhalten hätten, oder komplett leer ausgegangen seien. Ferner sei ersichtlich, dass Kozonguizi den Erben aus dem Erlös des Farmverkaufs lediglich 2,3 Millionen N$ ausbezahlt und die Differenz von 4,8 Millionen N$ einbehalten habe.

In ähnlicher Weise sei der Beklagte in seiner Eigenschaft als Nachlassverwalter der im Februar 2015 verstorbenen Dorothia Beukes verfahren, deren zwei Kinder bis heute nichts von den 1,2 Millionen N$ erhalten hätten, die ihnen die Mutter hinterlassen habe. Wie im Falle von Tjiuiju habe der Beklagte auch diesmal das in einem Treuhandfonds deponierte Geld in ein Konto seiner Kanzlei Kozonguizi & Associates überwiesen, deren alleiniger Teilhaber er ist.

Nach Darstellung der Generalstaatsanklägerin würden Kontoauszüge belegen, dass Kozonguizi das auf diese Weise erschlichene Geld anschließend in eines seiner Privatkonten transferiert und in der Folgezeit mehrmals große Summen davon abgehoben beziehungsweise an dritte Parteien überwiesen habe. Eine davon sei ein Autohändler bei dem Kozonguizi einen bereits beschlagnahmten Jeep Cherokee und einen Volvo für jeweils und 485000 N$ und 310000 N$ gekauft habe.

Ferner hätten Nachforschungen ergeben, dass er ein Grundstück in Omeya außerhalb von Windhoek für 420000 N$, ein Grundstück in Okahandja für 2.1 Millionen N$ und einen Teil der in Otjozondjupa gelegenen Farm Okoronjona für 2 Millionen N$ erworben habe.

Imalwa zufolge stamme das von Kozonguizi ausgegebene Geld mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus dem von ihm verwalteten Erbe der Verstorbenen Tjiuiju und Beukes. Damit stellten sämtliche Vermögenswerte, die mit dem widerrechtlich erlangten Geld finanziert worden seien, eine im Gesetz gegen organisierte Kriminalität (Prevention of organised crime act, Poca) definierte „Errungenschaft krimineller Aktivitäten“ dar und könnten als solches enteignet werden.

Das Poca-Gesetz sieht dabei zunächst die unangekündigte Sperrung von Konten bzw. Konfiszierung von Gütern vor, die mit rechtswidrig erlangtem Geld gespeist bzw. erworben wurden. In einem zweiten Schritt erlaubt das Regelwerk die Enteignung der zuvor beschlagnahmten Besitztümer und Gelder, falls die davon betroffene Person nicht deren legalen Ursprung belegen kann.

Im Falle von Kozonguizi hat Imalwa bereits die Beschlagnahmung der beiden Fahrzeuge und der zwei von ihm erworbenen Liegenschaften erwirkt. Die Verhandlung des Enteignungsantrags gestaltet sich hingegen schwierig, weil sich abgesehen von Kozonguizi auch die Bank Windhoek einer solchen Maßnahme widersetzt. Dies begründet die Bank damit, die Grundstücke dienten ihr als Sicherheit für ein Darlehen, das der Antragsgegner bei ihr aufgenommen habe.

Kozonguizi wurde am 13. Januar 2018 vorübergehend festgenommen und wegen Korruption angeklagt. Sein derzeit schwebendes Verfahren, bei dem er sich dem Vorwurf des Betrugs und Diebstahls stellen und auf Anklage der Geldwäsche und Steuerhinterziehung verantworten muss, soll am 20. September beginnen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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