Streit um Stiftungsgeld geht weiter
Ex-Miss-Universe legt als Zeugin vor Gericht ihre Sicht des Disputs dar
Von Marc Springer, Windhoek
„Ich werden den Vorsitzenden Richter ersuchen, ihre Zeugenaussage komplett zu verwerfen“, erklärte Anwalt Michael Fitzgerald, der den früheren MMCT-Direktor Danie Botes vertritt und gestern sein Kreuzverhör der ehemaligen Miss Universe, Michelle McLean, abgeschlossen hat. Zur Begründung führte er an, McLean habe ihre angeblich falsche Schlussfolgerung, wonach Botes das nach ihr benannte Kinderhilfswerk durch irreguläre Abrechnung seiner Kommission um Millionen betrogen habe, durchweg mit vermeintlich mangelhaftem Finanzverständnis erklärt.
Tatsächlich jedoch habe sie ihre angebliche Naivität nur vorgetäuscht um damit zu kaschieren, dass sie Botes „böswillige“ Unterstellen gemacht und sich dabei am Rande des Rufmords bewegt habe. Schließlich sei sie nach eigener Aussage durch ihre internationalen Auftritte im Fernsehen und bei Wohltätigkeitsveranstaltungen aller Art mit vielen Unternehmern geschäftlich in Berührung geraten und habe mit diesen im Namen ihrer Stiftung auch diverse Verträge ausgehandelt.
Es sei also schwer nachvollziehbar, dass sie, wie selbst behauptet, weder Protokolle von Vorstandssitzungen der Treuhänder des MMCT gelesen, noch die von Buchprüfern erstellten Finanzberichte verstanden und deshalb nicht bemerkt habe, dass Botes seine Kommission nicht auf den Profit, sondern die deutlich höheren Einnahmen der Stiftung berechnet habe. Ebenso sei kaum vorstellbar, dass sie angesichts der von ihr unterschriebenen aber angeblich nicht gelesenen Unterlagen nicht bemerkt habe, dass einige vom MMCT an Botes gemachte Darlehen nicht mit festen Rückzahlungsfristen versehen waren.
Ihr Vorwurf, Botes habe diese Darlehen rechtswidrig einbehalten oder die Stiftung durch die von ihm angeblich veranlasste und verschleierte Änderung seiner Kommissionsberechnung betrogen, sei folglich ebenso wahrheitswidrig wie rufschädigend. Schließlich hätte ein Blick in die Finanzberichte der Stiftung genügt, ihren Verdacht zu widerlegen, wonach sich Botes der Selbstbereicherung auf Kosten der Stiftung schuldig gemacht habe.
Dass McLean wiederholt beteuert hatte, ihre Anschuldigungen gegen Botes basierten auf Erkenntnissen der Buchprüfer, denen sie vertraut habe, bezeichnete Fitzgerald als „vorgetäuschte Arglosigkeit“. Ferner warf er ihr vor, sie sei bei ihrer Befragung „ausweichend, widersprüchlich und unglaubwürdig“ gewesen und habe sich dem Vorwurf der bewussten Falschaussage ausgesetzt. Schließlich sei es sehr unwahrscheinlich, dass sich McLean als Treuhänderin und Vorstandsvorsitzende der Stiftung derart wenig um die Angelegenheiten der Wohltätigkeitsorganisation gekümmert und dies komplett Botes überlassen habe, von dem sie sich nun getäuscht fühle.
Botes fordert von McLean bzw. den beiden anderen Treuhändern Nic Kruger und Constance Maritz eine Entschädigung von rund 3,5 Millionen N$ weil jene ihn unter dem angeblichen Vorwand des Fehlverhaltens am 27. November2013 mutmaßlich rechtswidrig entlassen haben. McLean verlangt von Botes in einer Gegenklage knapp sieben Millionen an Rückzahlung für Gelder, die er sich angeblich unerlaubt angeeignet habe.
„Ich werden den Vorsitzenden Richter ersuchen, ihre Zeugenaussage komplett zu verwerfen“, erklärte Anwalt Michael Fitzgerald, der den früheren MMCT-Direktor Danie Botes vertritt und gestern sein Kreuzverhör der ehemaligen Miss Universe, Michelle McLean, abgeschlossen hat. Zur Begründung führte er an, McLean habe ihre angeblich falsche Schlussfolgerung, wonach Botes das nach ihr benannte Kinderhilfswerk durch irreguläre Abrechnung seiner Kommission um Millionen betrogen habe, durchweg mit vermeintlich mangelhaftem Finanzverständnis erklärt.
Tatsächlich jedoch habe sie ihre angebliche Naivität nur vorgetäuscht um damit zu kaschieren, dass sie Botes „böswillige“ Unterstellen gemacht und sich dabei am Rande des Rufmords bewegt habe. Schließlich sei sie nach eigener Aussage durch ihre internationalen Auftritte im Fernsehen und bei Wohltätigkeitsveranstaltungen aller Art mit vielen Unternehmern geschäftlich in Berührung geraten und habe mit diesen im Namen ihrer Stiftung auch diverse Verträge ausgehandelt.
Es sei also schwer nachvollziehbar, dass sie, wie selbst behauptet, weder Protokolle von Vorstandssitzungen der Treuhänder des MMCT gelesen, noch die von Buchprüfern erstellten Finanzberichte verstanden und deshalb nicht bemerkt habe, dass Botes seine Kommission nicht auf den Profit, sondern die deutlich höheren Einnahmen der Stiftung berechnet habe. Ebenso sei kaum vorstellbar, dass sie angesichts der von ihr unterschriebenen aber angeblich nicht gelesenen Unterlagen nicht bemerkt habe, dass einige vom MMCT an Botes gemachte Darlehen nicht mit festen Rückzahlungsfristen versehen waren.
Ihr Vorwurf, Botes habe diese Darlehen rechtswidrig einbehalten oder die Stiftung durch die von ihm angeblich veranlasste und verschleierte Änderung seiner Kommissionsberechnung betrogen, sei folglich ebenso wahrheitswidrig wie rufschädigend. Schließlich hätte ein Blick in die Finanzberichte der Stiftung genügt, ihren Verdacht zu widerlegen, wonach sich Botes der Selbstbereicherung auf Kosten der Stiftung schuldig gemacht habe.
Dass McLean wiederholt beteuert hatte, ihre Anschuldigungen gegen Botes basierten auf Erkenntnissen der Buchprüfer, denen sie vertraut habe, bezeichnete Fitzgerald als „vorgetäuschte Arglosigkeit“. Ferner warf er ihr vor, sie sei bei ihrer Befragung „ausweichend, widersprüchlich und unglaubwürdig“ gewesen und habe sich dem Vorwurf der bewussten Falschaussage ausgesetzt. Schließlich sei es sehr unwahrscheinlich, dass sich McLean als Treuhänderin und Vorstandsvorsitzende der Stiftung derart wenig um die Angelegenheiten der Wohltätigkeitsorganisation gekümmert und dies komplett Botes überlassen habe, von dem sie sich nun getäuscht fühle.
Botes fordert von McLean bzw. den beiden anderen Treuhändern Nic Kruger und Constance Maritz eine Entschädigung von rund 3,5 Millionen N$ weil jene ihn unter dem angeblichen Vorwand des Fehlverhaltens am 27. November2013 mutmaßlich rechtswidrig entlassen haben. McLean verlangt von Botes in einer Gegenklage knapp sieben Millionen an Rückzahlung für Gelder, die er sich angeblich unerlaubt angeeignet habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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