Anwälte kritisiert
Windhoek (ms) - Die Generalstaatsanwältin Pendukei Ithana hat Vorwürfe zurückgewiesen, nach denen die geplante Lockerung der Ausbildungs-Voraussetzungen für Staatsanwälte zu einem Qualitätsverlust in der hiesigen Rechtsprechung führen werde.
Ithana unterstellt darüber hinaus den Kritikern des entsprechenden Gesetzesvorhabens, die nach ihrer Einschätzung primär aus weißen Privatanwälten bestehen, ihre angeblich privilegierte Position gegenüber schwarzen Juristen verteidigen zu wollen. Die Gesetzesnovelle, die von Ithana während der letzten Sitzungsperiode der Nationalversammlung vorgelegt, aber aus Zeitgründen zurückgezogen und gestern erneut eingebracht wurde, soll Staatsanwälten auch ohne ein bisher erforderliches Examen zu dem Status von Juristen (legal practitioner) verhelfen.
Die bisherige Gesetzgebung sieht vor, dass sowohl private als auch staatliche Anwälte über ein akzeptiertes Rechtsstudium hinaus noch einen einjährigen Fortbildungskurs absolvieren müssen, bevor sie sich für den Status als Juristen qualifizieren. Diese Bestimmung soll nun dahingehend verändert werden, dass Staatsanwälte von dem zusätzlichen Fortbildungskurs befreit werden können, der als Zulassung für Privatanwälte erforderlich ist. Ithana hält diese Maßnahme für legitim, da Regierungsanwälte während ihrer Tätigkeit im Dienst der Regierung bereits mit den praktischen Fertigkeiten vertraut gemacht würden, die den Absolventen des Fortbildungskurses vermittelt werden.
Aus diesem Grunde könnten Ithana zufolge hiesige Staatsanwälte auf den Kurs verzichten, ohne das dadurch ein Qualitätsverlust in der Rechtssprechung entstehen werde. So wies sie darauf hin, dass die betroffenen Regierungsanwälte auch in Zukunft ein akzeptiertes Rechtsstudium absolvieren und darüber hinaus mindestens fünf Jahre als Magistrat, Staatsankläger oder Rechtsvertreter für die Regierung tätig sein müssten, bevor sie als so genannte legal practitioner registriert werden könnten.
Ithana zufolge sammeln Regierungsanwälte während ihrer Arbeit für den Staat praktische Erfahrungen und erhalten Einblicke in die Struktur der Gerichtsbarkeit, die Privatanwälten oft fehlt. Vor diesem Hintergrund vertrat sie die Auffassung, dass der Widerstand gegen die geplante Gesetzesänderung vor allem von weißen Privatanwälten ausgehe, die ihre Stellung gegen schwarze Rechtsvertreter verteidigen wollten und die sich in der Law Society organisiert hätten.
Ithana unterstellt darüber hinaus den Kritikern des entsprechenden Gesetzesvorhabens, die nach ihrer Einschätzung primär aus weißen Privatanwälten bestehen, ihre angeblich privilegierte Position gegenüber schwarzen Juristen verteidigen zu wollen. Die Gesetzesnovelle, die von Ithana während der letzten Sitzungsperiode der Nationalversammlung vorgelegt, aber aus Zeitgründen zurückgezogen und gestern erneut eingebracht wurde, soll Staatsanwälten auch ohne ein bisher erforderliches Examen zu dem Status von Juristen (legal practitioner) verhelfen.
Die bisherige Gesetzgebung sieht vor, dass sowohl private als auch staatliche Anwälte über ein akzeptiertes Rechtsstudium hinaus noch einen einjährigen Fortbildungskurs absolvieren müssen, bevor sie sich für den Status als Juristen qualifizieren. Diese Bestimmung soll nun dahingehend verändert werden, dass Staatsanwälte von dem zusätzlichen Fortbildungskurs befreit werden können, der als Zulassung für Privatanwälte erforderlich ist. Ithana hält diese Maßnahme für legitim, da Regierungsanwälte während ihrer Tätigkeit im Dienst der Regierung bereits mit den praktischen Fertigkeiten vertraut gemacht würden, die den Absolventen des Fortbildungskurses vermittelt werden.
Aus diesem Grunde könnten Ithana zufolge hiesige Staatsanwälte auf den Kurs verzichten, ohne das dadurch ein Qualitätsverlust in der Rechtssprechung entstehen werde. So wies sie darauf hin, dass die betroffenen Regierungsanwälte auch in Zukunft ein akzeptiertes Rechtsstudium absolvieren und darüber hinaus mindestens fünf Jahre als Magistrat, Staatsankläger oder Rechtsvertreter für die Regierung tätig sein müssten, bevor sie als so genannte legal practitioner registriert werden könnten.
Ithana zufolge sammeln Regierungsanwälte während ihrer Arbeit für den Staat praktische Erfahrungen und erhalten Einblicke in die Struktur der Gerichtsbarkeit, die Privatanwälten oft fehlt. Vor diesem Hintergrund vertrat sie die Auffassung, dass der Widerstand gegen die geplante Gesetzesänderung vor allem von weißen Privatanwälten ausgehe, die ihre Stellung gegen schwarze Rechtsvertreter verteidigen wollten und die sich in der Law Society organisiert hätten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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