Appell an Eltern
Windhoek - Das Erziehungsministerium hat alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dringend ermahnt, ihre Kinder vor dem 28. September für das nächste Schuljahr anzumelden.
In einer entsprechenden Mitteilung weist der Pressesprecher des Ministeriums, Toivo Mvula, darauf hin, dass diese Frist für alle Anmeldungen von Grad 1 bis Grad 12 (exklusive elfte Klasse) gilt. Demnach seien sämtliche Schulen aufgefordert, "so früh wie möglich" die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
Gleichzeitig erinnert Mvula daran, dass für die Aufnahme in die erste Klasse bestimmte Voraussetzungen gelten. Dazu zähle, dass die Erstklässler zu Schulbeginn mindestens sieben Jahre sein bzw. dieses Alter im Verlauf ihres ersten Schuljahres erreichen müssen. Außerdem hebt Mvula hervor, dass die Schulen sämtliche Antragsteller vor dem 12. Oktober dieses Jahres informieren müssen, ob ihre Bewerbung erfolgreich war. Demnach empfiehlt er Eltern, die vor diesem Datum keinen gesicherten Schulplatz für ihre Kinder haben, bei dem zuständigen Regionalbüro des Ministeriums um eine Vermittlung zu bitten.
Wie im vergangenen Jahr gilt auch diesmal die Regel, dass Schüler nur dann von einer Schule an eine andere wechseln dürfen, wenn sich ihr Wohnort ändert oder die von ihnen besuchte Schule die nächste Klasse nicht anbietet. Damit will das Ministerium verhindern, dass sich eine überproportional hohe Anzahl Kinder an bestimmten, generell bevorzugten, Schulen bewirbt.
In einer entsprechenden Mitteilung weist der Pressesprecher des Ministeriums, Toivo Mvula, darauf hin, dass diese Frist für alle Anmeldungen von Grad 1 bis Grad 12 (exklusive elfte Klasse) gilt. Demnach seien sämtliche Schulen aufgefordert, "so früh wie möglich" die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
Gleichzeitig erinnert Mvula daran, dass für die Aufnahme in die erste Klasse bestimmte Voraussetzungen gelten. Dazu zähle, dass die Erstklässler zu Schulbeginn mindestens sieben Jahre sein bzw. dieses Alter im Verlauf ihres ersten Schuljahres erreichen müssen. Außerdem hebt Mvula hervor, dass die Schulen sämtliche Antragsteller vor dem 12. Oktober dieses Jahres informieren müssen, ob ihre Bewerbung erfolgreich war. Demnach empfiehlt er Eltern, die vor diesem Datum keinen gesicherten Schulplatz für ihre Kinder haben, bei dem zuständigen Regionalbüro des Ministeriums um eine Vermittlung zu bitten.
Wie im vergangenen Jahr gilt auch diesmal die Regel, dass Schüler nur dann von einer Schule an eine andere wechseln dürfen, wenn sich ihr Wohnort ändert oder die von ihnen besuchte Schule die nächste Klasse nicht anbietet. Damit will das Ministerium verhindern, dass sich eine überproportional hohe Anzahl Kinder an bestimmten, generell bevorzugten, Schulen bewirbt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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