Appell an kommerzielle Farmer
Windhoek - Der Minister für Ländereien und Neusiedlung, Jerry Ekandjo, wird heute die provisorische Abschätzungsliste vorlegen, die den Wert kommerzieller Farmen reflektiert.
Gemäß dem Gesetz zur kommerziellen Landreform müssen Farmen alle fünf Jahre neu abgeschätzt werden. Dieser Vorgang ist für Farmer deshalb relevant, weil sich die Bodensteuer an dem dabei errechneten Wert ihres Grund und Bodens orientiert.
Die Abschätzungsliste wird landesweit für 30 Tage zur Einsicht ausliegen. In diesem Zeitraum können Landbesitzer gegen den errechneten Wert ihres Grund und Bodens schriftlich Einspruch erheben und damit eine Neu-Abschätzung ihrer Farm erwirken.
Die Abschätzung ist die zweite ihrer Art seitdem das Landreform-Gesetz in Kraft getreten ist und wird für den Zeitraum 2007 bis 2012 gelten. Weitere Informationen können bei Mackay Rigava unter Rufnummer 061-2965100 bzw. 0811223327 oder bei Rhingo Mutambo beim Ministerium für Rundfunk und Information unter 061-2832381 erfragt werden.
Die Abschätzungsliste wird in folgenden Ortschaften jeweils bei der örtlichen Zweigstelle des Landwirtschaftsministeriums ausliegen: Karasburg, Bethanien, Aranos, Rundu, Grootfontein, Omaruru und Outjo. Außerdem kann die Liste in folgenden Ortschaften jeweils beim Ministerium für Ländereien und Neusiedlung eingesehen werden: Keetmanshoop, Mariental, Rehoboth, Otjiwarongo, Gobabis, Tsumeb, Swakopmund und Oshakati. Die Kartei liegt ferner beim Katasteramt in Windhoek, und bei der Polizeistation in Koes aus.
Die Bodensteuer kann in irgendeinem Büro des Finanzamtes in Walvis Bay, Windhoek, Oshakati oder Rundu bezahlt, bzw. in allen landesweit vorhandenen Magistratsgerichten entrichtet werden. Farmer, die ihren Steuerbescheid nicht erhalten, sind aufgerufen, beim Ministerium für Ländereien und Neusiedlung zu prüfen, ob ihre dort angegebene Postadresse korrekt ist. Steuerpflichtige Farmer, die sich weigern, ihre Anschrift beim Ministerium anzugeben, können gemäß Gesetz mit einer Gelbbuße bis zu N$ 20000 belegt werden.
Gemäß dem Gesetz zur kommerziellen Landreform müssen Farmen alle fünf Jahre neu abgeschätzt werden. Dieser Vorgang ist für Farmer deshalb relevant, weil sich die Bodensteuer an dem dabei errechneten Wert ihres Grund und Bodens orientiert.
Die Abschätzungsliste wird landesweit für 30 Tage zur Einsicht ausliegen. In diesem Zeitraum können Landbesitzer gegen den errechneten Wert ihres Grund und Bodens schriftlich Einspruch erheben und damit eine Neu-Abschätzung ihrer Farm erwirken.
Die Abschätzung ist die zweite ihrer Art seitdem das Landreform-Gesetz in Kraft getreten ist und wird für den Zeitraum 2007 bis 2012 gelten. Weitere Informationen können bei Mackay Rigava unter Rufnummer 061-2965100 bzw. 0811223327 oder bei Rhingo Mutambo beim Ministerium für Rundfunk und Information unter 061-2832381 erfragt werden.
Die Abschätzungsliste wird in folgenden Ortschaften jeweils bei der örtlichen Zweigstelle des Landwirtschaftsministeriums ausliegen: Karasburg, Bethanien, Aranos, Rundu, Grootfontein, Omaruru und Outjo. Außerdem kann die Liste in folgenden Ortschaften jeweils beim Ministerium für Ländereien und Neusiedlung eingesehen werden: Keetmanshoop, Mariental, Rehoboth, Otjiwarongo, Gobabis, Tsumeb, Swakopmund und Oshakati. Die Kartei liegt ferner beim Katasteramt in Windhoek, und bei der Polizeistation in Koes aus.
Die Bodensteuer kann in irgendeinem Büro des Finanzamtes in Walvis Bay, Windhoek, Oshakati oder Rundu bezahlt, bzw. in allen landesweit vorhandenen Magistratsgerichten entrichtet werden. Farmer, die ihren Steuerbescheid nicht erhalten, sind aufgerufen, beim Ministerium für Ländereien und Neusiedlung zu prüfen, ob ihre dort angegebene Postadresse korrekt ist. Steuerpflichtige Farmer, die sich weigern, ihre Anschrift beim Ministerium anzugeben, können gemäß Gesetz mit einer Gelbbuße bis zu N$ 20000 belegt werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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