Aranos-Farmer erwirkt Freiheit
Richterliche Mehrheitsentscheidung verhilft Barnard zur Freilassung
Von Marc Springer
Windhoek
Das Urteil geht auf eine Berufung des 66-jährigen Willem Visagie Barnard zurück, der am 10. April 2010 auf seiner nahe Aranos gelegenen Farm Choris im Distrikt Mariental, seine Frau Anette (55) erschossen hat. Das Obergericht war in Person von Richterin Naomi Shivute nach langer Verhandlung zu dem Ergebnis gelangt, dass Barnard dabei im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und vorsätzlich gehandelt habe, obwohl er selbst durchgehend beteuert hatte, er könne sich an die Ereignisse des fraglichen Abends nicht mehr erinnern, weil er stark alkoholisiert gewesen sei und unter dem Einfluss von Schlaftabletten gestanden habe. Aufgrund von deren Wechselwirkung habe er „irgendwann“ das Bewusstsein verloren und sei erst dann wieder zu sich gekommen, als die Frau mit einer Schussverletzung auf Höhe der linken Schläfe bereits tot auf dem Boden gelegen habe.
Obwohl der Forensik-Experte Paul Ludik ausgesagt hatte, es lasse sich nicht klären, ob der Beschuldigte seine Frau erschossen, oder diese Selbstmord begangen habe, weil beide von ihnen Schmauchspuren an den Händen gehabt hätten, war Shivute dennoch von seiner Täterschaft überzeugt. Als besonders relevant betrachtete sie dabei die Zeugenaussage des Schwiegersohns von Barnard, wonach ihn der Angeklagte angerufen und den Mord gestanden habe.
Da der Zeuge glaubwürdig gewesen sei und keinen Grund habe, den Angeklagten durch Falschaussage zu belasten, könne als gesichert gelten, dass Barnard tatsächlich telefonisch gestanden habe. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass am Tatort keine Kampfspuren gefunden worden seien und Barnard zwar Rechtshänder sei, aber nur an der linken Hand Anhaftungen von Schwarzpulver aufgewiesen habe.
In diesem Punkt wiedersprechen ihr die Richter-Kollegen Dave Smuts und Elton Hoff mit Hinweis darauf, dass sich der Schwiegersohn mehrmals widersprochen und sich seine Zeugenaussage von seinen Angaben bei der Polizei unterschieden habe.
Es sei deshalb zwar eindeutig, dass Barnard schwer betrunken gewesen sei, nicht aber ob er im vollen Bewusstsein der damit verbundenen Konsequenzen den Mord zugegeben habe. Da es keine forensischen Beweise gebe und der Zeuge damit eine besonders wichtige Rolle gespielt habe, müsse die Unschuldsvermutung gelten und Barnard nachträglich freigesprochen werden.
In dieser Bewertung gelangt Richter Sylvester Mainga zu einem anderen Ergebnis und hält nicht nur den Zeugen für absolut glaubwürdig, sondern sieht auch die Schuld von dessen Schwiegervater als erwiesen an. Für Barnard ist dessen Einschätzung jedoch unerheblich, weil im Obersten Gericht die Mehrheitsmeinung gilt und damit seine Freilassung geboten ist.
Windhoek
Das Urteil geht auf eine Berufung des 66-jährigen Willem Visagie Barnard zurück, der am 10. April 2010 auf seiner nahe Aranos gelegenen Farm Choris im Distrikt Mariental, seine Frau Anette (55) erschossen hat. Das Obergericht war in Person von Richterin Naomi Shivute nach langer Verhandlung zu dem Ergebnis gelangt, dass Barnard dabei im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und vorsätzlich gehandelt habe, obwohl er selbst durchgehend beteuert hatte, er könne sich an die Ereignisse des fraglichen Abends nicht mehr erinnern, weil er stark alkoholisiert gewesen sei und unter dem Einfluss von Schlaftabletten gestanden habe. Aufgrund von deren Wechselwirkung habe er „irgendwann“ das Bewusstsein verloren und sei erst dann wieder zu sich gekommen, als die Frau mit einer Schussverletzung auf Höhe der linken Schläfe bereits tot auf dem Boden gelegen habe.
Obwohl der Forensik-Experte Paul Ludik ausgesagt hatte, es lasse sich nicht klären, ob der Beschuldigte seine Frau erschossen, oder diese Selbstmord begangen habe, weil beide von ihnen Schmauchspuren an den Händen gehabt hätten, war Shivute dennoch von seiner Täterschaft überzeugt. Als besonders relevant betrachtete sie dabei die Zeugenaussage des Schwiegersohns von Barnard, wonach ihn der Angeklagte angerufen und den Mord gestanden habe.
Da der Zeuge glaubwürdig gewesen sei und keinen Grund habe, den Angeklagten durch Falschaussage zu belasten, könne als gesichert gelten, dass Barnard tatsächlich telefonisch gestanden habe. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass am Tatort keine Kampfspuren gefunden worden seien und Barnard zwar Rechtshänder sei, aber nur an der linken Hand Anhaftungen von Schwarzpulver aufgewiesen habe.
In diesem Punkt wiedersprechen ihr die Richter-Kollegen Dave Smuts und Elton Hoff mit Hinweis darauf, dass sich der Schwiegersohn mehrmals widersprochen und sich seine Zeugenaussage von seinen Angaben bei der Polizei unterschieden habe.
Es sei deshalb zwar eindeutig, dass Barnard schwer betrunken gewesen sei, nicht aber ob er im vollen Bewusstsein der damit verbundenen Konsequenzen den Mord zugegeben habe. Da es keine forensischen Beweise gebe und der Zeuge damit eine besonders wichtige Rolle gespielt habe, müsse die Unschuldsvermutung gelten und Barnard nachträglich freigesprochen werden.
In dieser Bewertung gelangt Richter Sylvester Mainga zu einem anderen Ergebnis und hält nicht nur den Zeugen für absolut glaubwürdig, sondern sieht auch die Schuld von dessen Schwiegervater als erwiesen an. Für Barnard ist dessen Einschätzung jedoch unerheblich, weil im Obersten Gericht die Mehrheitsmeinung gilt und damit seine Freilassung geboten ist.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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