Arbeitsagenturen im Visier
Windhoek - Die neue Klausel 128, die bereits unter den Gesetzgebern verteilt wurde und die heute im Parlament besprochen werden soll, sieht vor, dass "niemand zum eigenen Vorteil Personen beschäftigen und als Arbeitskraft an dritte Parteien weitervermitteln darf". Gemäß Absatz 3 dieser Bestimmung können Verstöße gegen dieses Verbot mit einer Geldstrafe von bis zu N$80000 oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren oder beidem bestraft werden.
Die neue Klausel soll eine frühere Ergänzung an dem novellierten Arbeitsgesetz ersetzen, die für heftigen Protest im Parlament gesorgt hatte. Dieser Zusatz sollte erreichen, dass sowohl die so genannten labour hire companies wie auch deren "Kundenunternehmen" gemeinsam als Arbeitgeber eines vermittelten Angestellten für diesen verantwortlich sind. Damit wollte Arbeitsminister Alpheus !Naruseb eine Regulierung der Vermittlungsagenturen ermöglichen und die Arbeitgeber der vermittelten Angestellten stärker in die Pflicht nehmen.
Die von ihm vorgeschlagene Neuerung wurde vergangene Woche von vielen Gesetzgebern als "Legalisierung der Ausbeutung" verurteilt und abgelehnt. So brachte unter anderem Arnold Tjihuiko (NUDO) seine Empörung darüber zum Ausdruck, dass Vermittlungsagenturen namibische Arbeitssuchende "wie einen Gegenstand anbieten" und sich an der Provision der Vermittlung bereichern würden.
Premierminister Nahas Angula, der diese Form der Arbeitsvermittlung als "Sklavenhandel" bezeichnete, warf den beteiligten Agenturen vor, Arbeitssuchende zu "entmündigen", indem sie sich als "Verbindungsinstanz" zwischen Erwerbslose und ihre potenziellen Arbeitgeber stellten.
Dadurch werde es für die vermittelten Personen unmöglich, ihre Beschäftigungsbedingungen direkt mit dem Arbeitgeber auszuhandeln und sich damit vor Ausbeutung zu schützen.
Angesichts der Partei übergreifenden Entrüstung über die Vermittlungsagenturen sah sich !Naruseb gezwungen, die beanstandete Klausel zurückzunehmen und durch die nun vorgeschlagene Ergänzung zu ersetzen.
Der Generalsekretär der NEF, Tim Parkhouse, ist über diese Bestreben bestürzt. "Dieser Zusatz wird das Gegenteil dessen erreichen, was er bezwecken soll", sagte er gestern auf Anfrage und fügte hinzu: ,,Er wird zu einer verstärkten Mechanisierung der Industrie und damit zu einem Stellenabbau in jenen Betrieben beitragen, bei denen das Arbeitsaufkommen sehr schwankend ist und die deshalb auf Teilzeitarbeiter angewiesen sind".
Dies sei vor allem in Produktionsbereichen wie beispielsweise der Traubenindustrie der Fall, deren Arbeit sehr saisonabhängig ist. Wenn es diesen Unternehmen untersagt werde, über Vermittlungsagenturen vorübergehend Angestellte anzuwerben und z.B. nach der Traubenernte wieder zu entlassen, werde dies schwer wiegende Konsequenzen für die betroffenen Firmen haben.
"Solche Betriebe können nicht fest angestelltes Personal dauerhaft beschäftigen, weil es dafür über das gesamte Jahr hinaus nicht genug Arbeit gibt", erklärte Parkhouse. In dem ihnen nun untersagt werde, auf Vermittlungsagenturen zurückzugreifen müssten sie selbst Arbeitslose für befristete Zeit anwerben und diese "selbst am Straßenrand rekrutieren". Damit werde die bisherige Tätigkeit der Vermittlungsagenturen "in den Untergrund getrieben", wo sie noch schwieriger kontrolliert werden können.
Deshalb will die NEF "alles dransetzen", den umstrittenen Zusatz an der Novelle noch zu verhindern, bevor diese verabschiedet und rechtskräftig wird.
Die neue Klausel soll eine frühere Ergänzung an dem novellierten Arbeitsgesetz ersetzen, die für heftigen Protest im Parlament gesorgt hatte. Dieser Zusatz sollte erreichen, dass sowohl die so genannten labour hire companies wie auch deren "Kundenunternehmen" gemeinsam als Arbeitgeber eines vermittelten Angestellten für diesen verantwortlich sind. Damit wollte Arbeitsminister Alpheus !Naruseb eine Regulierung der Vermittlungsagenturen ermöglichen und die Arbeitgeber der vermittelten Angestellten stärker in die Pflicht nehmen.
Die von ihm vorgeschlagene Neuerung wurde vergangene Woche von vielen Gesetzgebern als "Legalisierung der Ausbeutung" verurteilt und abgelehnt. So brachte unter anderem Arnold Tjihuiko (NUDO) seine Empörung darüber zum Ausdruck, dass Vermittlungsagenturen namibische Arbeitssuchende "wie einen Gegenstand anbieten" und sich an der Provision der Vermittlung bereichern würden.
Premierminister Nahas Angula, der diese Form der Arbeitsvermittlung als "Sklavenhandel" bezeichnete, warf den beteiligten Agenturen vor, Arbeitssuchende zu "entmündigen", indem sie sich als "Verbindungsinstanz" zwischen Erwerbslose und ihre potenziellen Arbeitgeber stellten.
Dadurch werde es für die vermittelten Personen unmöglich, ihre Beschäftigungsbedingungen direkt mit dem Arbeitgeber auszuhandeln und sich damit vor Ausbeutung zu schützen.
Angesichts der Partei übergreifenden Entrüstung über die Vermittlungsagenturen sah sich !Naruseb gezwungen, die beanstandete Klausel zurückzunehmen und durch die nun vorgeschlagene Ergänzung zu ersetzen.
Der Generalsekretär der NEF, Tim Parkhouse, ist über diese Bestreben bestürzt. "Dieser Zusatz wird das Gegenteil dessen erreichen, was er bezwecken soll", sagte er gestern auf Anfrage und fügte hinzu: ,,Er wird zu einer verstärkten Mechanisierung der Industrie und damit zu einem Stellenabbau in jenen Betrieben beitragen, bei denen das Arbeitsaufkommen sehr schwankend ist und die deshalb auf Teilzeitarbeiter angewiesen sind".
Dies sei vor allem in Produktionsbereichen wie beispielsweise der Traubenindustrie der Fall, deren Arbeit sehr saisonabhängig ist. Wenn es diesen Unternehmen untersagt werde, über Vermittlungsagenturen vorübergehend Angestellte anzuwerben und z.B. nach der Traubenernte wieder zu entlassen, werde dies schwer wiegende Konsequenzen für die betroffenen Firmen haben.
"Solche Betriebe können nicht fest angestelltes Personal dauerhaft beschäftigen, weil es dafür über das gesamte Jahr hinaus nicht genug Arbeit gibt", erklärte Parkhouse. In dem ihnen nun untersagt werde, auf Vermittlungsagenturen zurückzugreifen müssten sie selbst Arbeitslose für befristete Zeit anwerben und diese "selbst am Straßenrand rekrutieren". Damit werde die bisherige Tätigkeit der Vermittlungsagenturen "in den Untergrund getrieben", wo sie noch schwieriger kontrolliert werden können.
Deshalb will die NEF "alles dransetzen", den umstrittenen Zusatz an der Novelle noch zu verhindern, bevor diese verabschiedet und rechtskräftig wird.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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