Arbeitsgesetz gewinnt Gestalt
Windhoek - Die Regierung will bis Ende dieses Jahres eine überarbeitete Fassung des lange verzögerten Arbeitsgesetzes in Kraft setzen.
Wie Arbeitsminister Alpheus !Naruseb gestern im Parlament mitteilte, würden Mitarbeiter seines Ministeriums derzeit mit Hochdruck daran arbeiten, Nachbesserungen an der Novelle anzubringen, die bereits im Jahre 2004 vom Parlament verabschiedet, aber bisher nur in Teilen umgesetzt wurde. Dieser Vorgang habe länger als erwartet gedauert, weshalb die Gesetzvorlage nicht wie geplant am 1. Juli 2006 in Kraft treten konnte.
!Naruseb zufolge sind seit der Verabschiedung der Novelle "zahlreiche technische Defekte" an dem Regelwerk sichtbar geworden, die zum Teil von "wirtschaftlichen Interessenträgern" bemerkt worden seien. Diese Defizite sollten bis Ende nächster Woche beseitigt sein und die überarbeitete Version des Gesetzestextes dann dem zuständigen Kabinettskomitee und dem Büro der Generalstaatsanwältin zur Prüfung zugestellt werden.
Sobald diese dem neuen Entwurf zugestimmt hätten, solle dieser während der nächsten Sitzungsperiode im September der Nationalversammlung vorgelegt und das von Arbeitgebern und ihren Angestellten "sehnsüchtig erwartete" Gesetz dann verabschiedet werden. Das Gesetz sei zwar "lange überfällig" hätte aber angesichts seiner "weitreichenden Folgen" nicht umgesetzt werden können, bevor die inhaltlichen Mängel nicht behoben worden seien.
Wie Arbeitsminister Alpheus !Naruseb gestern im Parlament mitteilte, würden Mitarbeiter seines Ministeriums derzeit mit Hochdruck daran arbeiten, Nachbesserungen an der Novelle anzubringen, die bereits im Jahre 2004 vom Parlament verabschiedet, aber bisher nur in Teilen umgesetzt wurde. Dieser Vorgang habe länger als erwartet gedauert, weshalb die Gesetzvorlage nicht wie geplant am 1. Juli 2006 in Kraft treten konnte.
!Naruseb zufolge sind seit der Verabschiedung der Novelle "zahlreiche technische Defekte" an dem Regelwerk sichtbar geworden, die zum Teil von "wirtschaftlichen Interessenträgern" bemerkt worden seien. Diese Defizite sollten bis Ende nächster Woche beseitigt sein und die überarbeitete Version des Gesetzestextes dann dem zuständigen Kabinettskomitee und dem Büro der Generalstaatsanwältin zur Prüfung zugestellt werden.
Sobald diese dem neuen Entwurf zugestimmt hätten, solle dieser während der nächsten Sitzungsperiode im September der Nationalversammlung vorgelegt und das von Arbeitgebern und ihren Angestellten "sehnsüchtig erwartete" Gesetz dann verabschiedet werden. Das Gesetz sei zwar "lange überfällig" hätte aber angesichts seiner "weitreichenden Folgen" nicht umgesetzt werden können, bevor die inhaltlichen Mängel nicht behoben worden seien.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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