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Arbeitsrecht unangetastet
Arbeitsrecht unangetastet

Arbeitsrecht unangetastet

COVID-19: Außergewöhnliche Maßnahmen werden verboten
Frank Steffen
Von Frank Steffen, Windhoek

Anlässlich der täglichen Pressekonferenz im Khomas-Regionalbüro zum Thema COVID-19-Pandemie, äußerte sich gestern Advokatin Vicky ya Toivo als Fachkraft für Arbeitsrecht, zu den Rechten der namibischen Arbeiter während des infolge der Pandemie ausgerufenen Notzustandes.

Laut ya Toivo hatten sich das Arbeitsministerium, die Gewerkschaftsdachverbände und Arbeitgeberverbände beraten und waren zu einem Konsens gelangt. Die Grundsätze seien daher in Direktiven enthalten, die der Staatsanwaltschaft vorgelegt und weitgehend von den Gesetzesverfassern aufgenommen und gutgeheißen worden seien. Nun gelte es die entsprechenden Amtsblätter zu verabschieden.

„Arbeitgeber dürfen in der Zeit der Ausgangssperre weder Angestellte entlassen noch dürfen sie die Arbeitnehmer auffordern an Verhandlungen, zwecks Betriebsverkleinerung oder Personalreduzierung, teilzunehmen. Das liegt schon daran, dass das Personal gar nicht in den per Gesetz festgelegten Zeiträumen, an derartigen Verhandlungen teilnehmen kann. Weder sie noch die Arbeitgeber können sich an die vorgeschriebenen Zeitrahmen halten“, erklärte ya Toivo. Es habe bereits Arbeitgeber gegeben, die ihre Angestellten in den unbezahlten Urlaub geschickt hätten oder sie gar entlassen hätten. „Das ist unzulässig und deshalb wird von den Arbeitgebern erwartet, dass sie die betroffenen Personen wieder einstellen, ohne Benachteiligung der einzelnen Person“, forderte die Arbeitsrechtsexpertin.

Arbeitgeber dürften nach Beendigung der Ausgangssperre über neue Arbeitsbedingungen mit den Angestellten unterhandeln, doch müsse dies erst dann und außerdem im Rahmen des Arbeitsgesetzes geschehen. Ya Toivo rechnete vor, dass etwaige Entlassungen erst im Juni greifen könnten, da den Arbeitnehmern eine Unterhandlungsfrist von 28 Tagen zustehe, während mit solchen Unterhandlungen erst ab dem 5. Mai begonnen werden könne. Unrechtmäßig entlassene Personen hätten das Recht, sich an das Arbeitsgericht zu wenden - die Arbeitsgeber würden sich indessen strafbar machen.

Der Generalsekretär des Gewerkschaftsdachverbandes National Union of Namibian Workers (NUNW), Job Muniaro, ließ später am Tag verlauten, dass Arbeitgeber, die ihr Personal entlassen oder Gehälter schneiden, einen Bürgerkrieg heraufbeschwören würden.

Dagegen stemmten sich gestern die beiden Arbeitgeberverbände, Namibian Employers‘ Federation (NEF) und Namibian Employers‘ Association (NEA), gestern in einem dringenden Brief an den Staatssekretär des Arbeitsministerium, Bro-Mathew Shinguadja, entschieden gegen die Verabschiedung der Gesetzesvorlagen - und somit gegen den angeblichen Konsens: „Die NEF und die NEA bringen hiermit ihre Enttäuschung und ihren Widerspruch gegen die genannten Vorschriften zum Ausdruck. Wir appellieren nachdrücklich an Sie, diese Angelegenheit zu überdenken, um die Veröffentlichung im Amtsblatt in ihrer aktuellen Form zu vermeiden.“ Beide Verbände forderten, dass die Vorschläge vor einer Veröffentlichung vom Arbeitsbeirat (Labour Advisory Council) überdacht werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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