Arrogante Doppelmoral des RKI
Anlässlich der feierlichen Übergabe des Amts als Gastgeber des Internationalen Tags der Pressefreiheit 2021 an Namibia, stellte der UNESCO-Vizegeneralsekretär, Xing Qu, die Freiheit, einen ordentlichen Bericht zusammenstellen zu dürfen in den Vordergrund - dafür sei der freie Zugang zu Information unabdingbar. Es liege an den Obrigkeiten und allen öffentlichen Dienststellen, diesen Zugang nicht nur zu gewähren, sondern ihn zu gewährleisten! Djaffar Moussa-Elkadhum, der Vertreter der UNESCO in Namibia, schlug eine Brücke zu den bildenden Künsten, die auch eine Art der Meinungsfreiheit darstellen würden.
Auf der Internetseite der Internationalen Vereinigung bibliothekarischer Verbände und Einrichtungen (IFLA) ist nachzulesen: „Der ungehinderte Zugang zu Informationen ist unabdingbar für Freiheit, Gleichheit, weltweite Verständigung und Frieden. (Eine eigene Meinung) bildet die Grundlage für die Demokratie…“
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung behauptet in einer Mitteilung u.a. zum Zugang zu Information: „Das Recht auf Meinungsfreiheit und Zugang zu Information zählt zu den politisch-bürgerlichen Menschenrechten. Als sogenanntes Empowering Right fördert es die Umsetzung anderer Menschenrechte, wie beispielsweise des Rechts auf Teilnahme an öffentlichen Angelegenheiten.“
Das hat das Robert-Koch-Institut, das sich zurzeit als Gast in unserem Land aufhält um sich ein Bild über den Stand der COVID-19-Pandemie in Namibia zu verschaffen, scheinbar nicht verstanden. Denn erst wurde eine Bitte der AZ auf ein Gespräch mit einem RKI-Vertreter „aus Kapazitätsgründen“ ausgeschlagen und die Bitte danach, dies per Pressemitteilung oder per Telefongespräch nachzuholen, mit den knappen Worten „eine Pressemitteilung ist nicht geplant. Ein Telefonat wird nicht klappen“ abgelehnt.
Aber Afrika ewig Vorhaltungen machen wollen, was richtig und was verkehrt ist! So wird das RKI demnächst selbstverständlich der namibischen Regierung COVID-19-Massnahmen vorschlagen.
Auf der Internetseite der Internationalen Vereinigung bibliothekarischer Verbände und Einrichtungen (IFLA) ist nachzulesen: „Der ungehinderte Zugang zu Informationen ist unabdingbar für Freiheit, Gleichheit, weltweite Verständigung und Frieden. (Eine eigene Meinung) bildet die Grundlage für die Demokratie…“
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung behauptet in einer Mitteilung u.a. zum Zugang zu Information: „Das Recht auf Meinungsfreiheit und Zugang zu Information zählt zu den politisch-bürgerlichen Menschenrechten. Als sogenanntes Empowering Right fördert es die Umsetzung anderer Menschenrechte, wie beispielsweise des Rechts auf Teilnahme an öffentlichen Angelegenheiten.“
Das hat das Robert-Koch-Institut, das sich zurzeit als Gast in unserem Land aufhält um sich ein Bild über den Stand der COVID-19-Pandemie in Namibia zu verschaffen, scheinbar nicht verstanden. Denn erst wurde eine Bitte der AZ auf ein Gespräch mit einem RKI-Vertreter „aus Kapazitätsgründen“ ausgeschlagen und die Bitte danach, dies per Pressemitteilung oder per Telefongespräch nachzuholen, mit den knappen Worten „eine Pressemitteilung ist nicht geplant. Ein Telefonat wird nicht klappen“ abgelehnt.
Aber Afrika ewig Vorhaltungen machen wollen, was richtig und was verkehrt ist! So wird das RKI demnächst selbstverständlich der namibischen Regierung COVID-19-Massnahmen vorschlagen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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