Artikel löst Rechtsstreit aus
Menschenrechtlerin verklagt Wochenzeitung auf Schadensersatz
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung führt die Antragstellerin Jennifer Gatsi an, ein im Mai 2018 in der Zeitung Confidénte erschienener Artikel habe den Eindruck erweckt, dass sie ihrem aus Simbabwe stammenden Sohn Gerald zu einer gefälschten ID-Karte und zu einer Anstellung bei der Organisation Namibian Women´s Health Network (NWHN) verholfen habe, bei der sie als Direktorin tätig gewesen sei. Ferner sei sie mit einem mutmaßlichen Syndikat in Verbindung gebracht worden, das angeblich Ausweise an Ausländer verkaufe, die darauf keinen Anspruch hätten.
Gatsi zufolge sei der Bericht nicht nur in der Printausgabe von Confidénte erschienen, sondern auch im Internet veröffentlicht worden. Dadurch sei auch Leser außerhalb Namibias suggeriert worden, dass sie „unehrlich und korrupt“ sei und sich durch die wissentliche Anstellung eines illegalen Immigranten strafbar gemacht habe.
Ferner beanstandet Gatsi, die als Nebenbeklagte geführten Reporterinnen Marianne Ngeidengwa und Patience Nyangove hätten ihr keine Gelegenheit geboten hätten, auf die gegen sie gerichteten Vorwürfe zu reagieren. Außerdem habe Chefredakteuer Max Hamata eine von ihr geforderte Gegendarstellung verweigert und damit der Chance zur Rehabilitierung beraubt.
Demnach fordert sie wegen angeblicher Rufschädigung eine Entschädigung von 200000 N$. Ferner verlangt sie bis zum Zeitpunkt eines Urteils jährlich 300000 N$ an Ausgleich für angeblich entgangenes Gehalt, weil sie aufgrund der vermeintlichen Diffamierung bei NWHN suspendiert worden sei.
In ihrer Klageerwiderung berufen sich die Antragsgegner darauf, dass Gerald Gatsi bei NWHN verhaftet worden sei und zugegeben habe, sich unter falschem Namen und mit gefälschtem Ausweis illegal in Namibia aufgehalten zu haben. Ferner sei unbestritten, dass Gerald Gatsi von seiner Mutter und Klägerin in deren Eigenschaft als Direktorin des NWHN dort angestellt worden sei, obwohl sie gewusst habe, dass er als Ausländer keine Arbeitserlaubnis in Namibia habe.
Ferner heben die Beklagten hervor, sie hätten Gatsi um eine Stellungnahme gebeten, seien von dieser jedoch an einen Anwalt verwiesen worden, der sie in einer anderen Angelegenheit vertrete. Außerdem sei sie bereits vor der Veröffentlichung als Direktorin von NWHN ersetzt worden und habe folglich keinen Anspruch auf Entschädigung wegen angeblichen Lohnausfalls gegen die Zeitung.
Zur Begründung führt die Antragstellerin Jennifer Gatsi an, ein im Mai 2018 in der Zeitung Confidénte erschienener Artikel habe den Eindruck erweckt, dass sie ihrem aus Simbabwe stammenden Sohn Gerald zu einer gefälschten ID-Karte und zu einer Anstellung bei der Organisation Namibian Women´s Health Network (NWHN) verholfen habe, bei der sie als Direktorin tätig gewesen sei. Ferner sei sie mit einem mutmaßlichen Syndikat in Verbindung gebracht worden, das angeblich Ausweise an Ausländer verkaufe, die darauf keinen Anspruch hätten.
Gatsi zufolge sei der Bericht nicht nur in der Printausgabe von Confidénte erschienen, sondern auch im Internet veröffentlicht worden. Dadurch sei auch Leser außerhalb Namibias suggeriert worden, dass sie „unehrlich und korrupt“ sei und sich durch die wissentliche Anstellung eines illegalen Immigranten strafbar gemacht habe.
Ferner beanstandet Gatsi, die als Nebenbeklagte geführten Reporterinnen Marianne Ngeidengwa und Patience Nyangove hätten ihr keine Gelegenheit geboten hätten, auf die gegen sie gerichteten Vorwürfe zu reagieren. Außerdem habe Chefredakteuer Max Hamata eine von ihr geforderte Gegendarstellung verweigert und damit der Chance zur Rehabilitierung beraubt.
Demnach fordert sie wegen angeblicher Rufschädigung eine Entschädigung von 200000 N$. Ferner verlangt sie bis zum Zeitpunkt eines Urteils jährlich 300000 N$ an Ausgleich für angeblich entgangenes Gehalt, weil sie aufgrund der vermeintlichen Diffamierung bei NWHN suspendiert worden sei.
In ihrer Klageerwiderung berufen sich die Antragsgegner darauf, dass Gerald Gatsi bei NWHN verhaftet worden sei und zugegeben habe, sich unter falschem Namen und mit gefälschtem Ausweis illegal in Namibia aufgehalten zu haben. Ferner sei unbestritten, dass Gerald Gatsi von seiner Mutter und Klägerin in deren Eigenschaft als Direktorin des NWHN dort angestellt worden sei, obwohl sie gewusst habe, dass er als Ausländer keine Arbeitserlaubnis in Namibia habe.
Ferner heben die Beklagten hervor, sie hätten Gatsi um eine Stellungnahme gebeten, seien von dieser jedoch an einen Anwalt verwiesen worden, der sie in einer anderen Angelegenheit vertrete. Außerdem sei sie bereits vor der Veröffentlichung als Direktorin von NWHN ersetzt worden und habe folglich keinen Anspruch auf Entschädigung wegen angeblichen Lohnausfalls gegen die Zeitung.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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