Arzt muss warten
Windhoek - Ein sichtlich verärgerter Richter Sylvester Mainga hat gestern angekündigt, dass der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Anästhesist, Dr. Ekundayo Odunlani, nächste Woche ein weiteres Mal im Zuge einer Vorverhandlung erscheinen muss. An diesem Tag soll nochmals ein Datum für Prozessbeginn fixiert werden. Der Grund für den Unmut von Richter Mainga war darauf zurückzuführen, dass die Verhandlung bereits gestern hätte beginnen sollen.
Dem 52-jährigen Namibier wird vorgeworfen, am 9. Mai 1998 im Katutura Staatskrankenhaus einem Patienten den Narkoseschlauch in die Luft- statt in die Speiseröhre eingeführt zu haben. Der wegen einer Stichwunde eingelieferte Samora Kubas erlag einem Erstickungstod auf Grund eines Fehlers des behandelnden Arztes.
Advokat Louis Botes stellte am Anfang der Gerichtsverhandlung einen Antrag auf Verschiebung, da die Staatsanwältin Eldorette Harmse 20 Minuten nachdem der Prozess hätte beginnen sollen neue Dokumente vorgelegt hatte. Die Verteidigung argumentierte daraufhin, dass dieses Expertengutachten völlig neue Fakten beinhalte, und sie nicht in der Lage sei, unvorbereitet darauf zu reagieren.
Botes verwies auf das Recht der einwandfreien Verteidigung des Angeklagten, die nur möglich sei, indem auf die neuen Tatsachen durch die Einholung einer weiteren Expertenmeinung eingegangen werde könne. Außerdem sei von den aufgelisteten Zeugen, die der Staat gestern verhören wollte, lediglich einer anwesend gewesen, da laut Harmse anscheinend nicht alle eine Gerichtsvorladung bekommen haben.
Eine weitere Tatsache, die zu der Verstimmung des Richters führte, ist, dass sich der tödliche Vorfall bereits im Jahre 1998 ereignete, der Arzt jedoch erst drei Jahre später angeklagt wurde. Am 14. Januar 2002 erschien der Anästhesist erstmals bei der Vorverhandlung.
"Es bestehe die Möglichkeit, dass dieser Fall erst nächstes Jahr verhandelt werde," schlussfolgert Richter Mainga aus der Tatsache, dass dieser nochmals auf die Stufe einer Vorverhandlung "zurückgesetzt" wurde.
Dem 52-jährigen Namibier wird vorgeworfen, am 9. Mai 1998 im Katutura Staatskrankenhaus einem Patienten den Narkoseschlauch in die Luft- statt in die Speiseröhre eingeführt zu haben. Der wegen einer Stichwunde eingelieferte Samora Kubas erlag einem Erstickungstod auf Grund eines Fehlers des behandelnden Arztes.
Advokat Louis Botes stellte am Anfang der Gerichtsverhandlung einen Antrag auf Verschiebung, da die Staatsanwältin Eldorette Harmse 20 Minuten nachdem der Prozess hätte beginnen sollen neue Dokumente vorgelegt hatte. Die Verteidigung argumentierte daraufhin, dass dieses Expertengutachten völlig neue Fakten beinhalte, und sie nicht in der Lage sei, unvorbereitet darauf zu reagieren.
Botes verwies auf das Recht der einwandfreien Verteidigung des Angeklagten, die nur möglich sei, indem auf die neuen Tatsachen durch die Einholung einer weiteren Expertenmeinung eingegangen werde könne. Außerdem sei von den aufgelisteten Zeugen, die der Staat gestern verhören wollte, lediglich einer anwesend gewesen, da laut Harmse anscheinend nicht alle eine Gerichtsvorladung bekommen haben.
Eine weitere Tatsache, die zu der Verstimmung des Richters führte, ist, dass sich der tödliche Vorfall bereits im Jahre 1998 ereignete, der Arzt jedoch erst drei Jahre später angeklagt wurde. Am 14. Januar 2002 erschien der Anästhesist erstmals bei der Vorverhandlung.
"Es bestehe die Möglichkeit, dass dieser Fall erst nächstes Jahr verhandelt werde," schlussfolgert Richter Mainga aus der Tatsache, dass dieser nochmals auf die Stufe einer Vorverhandlung "zurückgesetzt" wurde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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