Asco-Prozess vertagt
Windhoek - Der Prozess zur Leumundsklage der Autoverleih-Firma Asco Car Hire gegen die Allgemeine Zeitung hätte gestern im Obergericht beginnen sollen.
Der amtierende Richter Hosea Angula hat das Verfahren jedoch auf Antrag der zwei Advokaten Christian Mouton (für Asco) und Dave Smuts (für Allgemeine Zeitung und Democratic Media Holdings) auf "unbestimmte Zeit" vertagt. Die Kosten für die Vertagung und für den Aufschub haben die Kläger Asco Autoverleih und deren Miteigentümer Pat Geyzen auf Anordnung des Gerichts zu übernehmen.
Am 4. Oktober 2002 hatte die Allgemeine Zeitung über einen angeblichen Fall der Gewalt gegen eine Angestellte, Joyce Ebenau, von Asco berichtet, in den Patrick Geyzen verwickelt war. Geyzen war danach von der Polizei abgeführt worden.
Wegen vermeintlich schädlicher Berichterstattung über den Fall reichte Asco am 25. Oktober 2002 eine Leumundsklage gegen die AZ am Obergericht ein, um fünf Millionen Namibia-Dollar Schadensersatz zu fordern.
Inzwischen hat das Magistratsgericht von Windhoek Geyzen am 24. Juli 2003 wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Angeklagte habe die Angestellte Joyce Ebenau "mit Gewalt aus dem Gebäude geschleppt".
Gegen das Magistratsurteil will Asco Berufung einlegen, gleichzeitig aber mit der Leumundsklage gegen die AZ fortfahren. Vermutlich möchte Asco erst den Ausgang des Berufungsverfahrens abwarten, bevor die Leumundsklage gegen die AZ weiter verfolgt werden soll.
Der amtierende Richter Hosea Angula hat das Verfahren jedoch auf Antrag der zwei Advokaten Christian Mouton (für Asco) und Dave Smuts (für Allgemeine Zeitung und Democratic Media Holdings) auf "unbestimmte Zeit" vertagt. Die Kosten für die Vertagung und für den Aufschub haben die Kläger Asco Autoverleih und deren Miteigentümer Pat Geyzen auf Anordnung des Gerichts zu übernehmen.
Am 4. Oktober 2002 hatte die Allgemeine Zeitung über einen angeblichen Fall der Gewalt gegen eine Angestellte, Joyce Ebenau, von Asco berichtet, in den Patrick Geyzen verwickelt war. Geyzen war danach von der Polizei abgeführt worden.
Wegen vermeintlich schädlicher Berichterstattung über den Fall reichte Asco am 25. Oktober 2002 eine Leumundsklage gegen die AZ am Obergericht ein, um fünf Millionen Namibia-Dollar Schadensersatz zu fordern.
Inzwischen hat das Magistratsgericht von Windhoek Geyzen am 24. Juli 2003 wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Angeklagte habe die Angestellte Joyce Ebenau "mit Gewalt aus dem Gebäude geschleppt".
Gegen das Magistratsurteil will Asco Berufung einlegen, gleichzeitig aber mit der Leumundsklage gegen die AZ fortfahren. Vermutlich möchte Asco erst den Ausgang des Berufungsverfahrens abwarten, bevor die Leumundsklage gegen die AZ weiter verfolgt werden soll.
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Allgemeine Zeitung
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