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Auch auf Farmen Abstand halten
Auch auf Farmen Abstand halten

Auch auf Farmen Abstand halten

Clemens von Alten
Windhoek (cev) - Zwar gelten Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion als systemrelevant, doch auch Farmer, deren Angestellte und andere Vertreter dieser Sektoren müssen sich an die Regeln des Notstandes und der Ausgangssperre halten. Das erklärte der ehemalige Finanz- und neue Landwirtschaftsminister, Calle Schlettwein, am Dienstag schriftlich und äußerte sich zu den staatlichen Maßnahmen zum Kampf gegen die Covid-19-Pandemie.

In der Mitteilung wird betont, dass Farmer und Landwirte für diverse Aktivitäten keine Erlaubnis einholen müssen wie beispielsweise für Transport von Gütern und Personen, die für den Betrieb zwingend notwendig sind. Auch Wartungsarbeiten und andere Tätigkeiten sind erlaubt, die nicht verschoben werden können. Daher dürfen laut dem Ministerium auch zum Beispiel Schlachthöfe noch geöffnet haben, Viehauktionen stattfinden und Exportgenehmigungen ausgestellt werden. Allerdings gibt es einige Grundregeln, an die sich alle halten müssen.

„Vollzeitfarmer und ihre Angestellten dürfen reisen, wenn sie eine medizinische Behandlung benötigen, dringende Besorgungen erledigen oder Nutztiere zu Schlachthäusern oder Auktionen bringen müssen“, heißt es. Sogenannten Teilzeitfarmern sei es nicht gestattet, zwischen Farm und Stadt hin und her zu pendeln. Ansammlungen von mehr als zehn Menschen sollen so weit es geht vermieden werden, und allgemein muss - auch beim Transport - der Mindestabstand von einem Meter eingehalten und bei Bedarf auch Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden.

Bei Viehauktionen müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden. Zwar dürfen normale Betriebszeiten gelten, doch alle Teilnehmer müssen sich am Eingang die Hände desinfizieren. „Wo Schlange gestanden wird, muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden und Markierungen müssen überall auf soziale Distanzierung hinweisen“, wird in der Mitteilung erklärt. „Alle Angestellten müssen Schutzkleidung tragen, während Aufseher darauf achten, dass die Regeln eingehalten werden.“ Messen, Sportveranstaltungen und Demonstrationen müssen aber abgesagt beziehungsweise verschoben werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-27

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