Auf Laien-Beisitzer hoffen
Auf der Verfahrensebene sieht es für die Herero-Kläger in dem Prozess um Entschädigung nach dem Entscheid des US-Bezirksgerichts von Columbia zugunsten der Woermann Linie nicht gut aus. Sollte das Gericht Schöffen einbeziehen, könnte sich das Verfahren wieder wenden.
Windhoek - Diese unabhängige Rechtsmeinung konnte die AZ gestern von einem Windhoeker Juristen zu dem Entscheid des Bezirksgerichts von Columbia einholen, wonach die Woermann Linie seit dem 30. Juni 2003 von dem Entschädigungsverfahren der Herero People"s Reparations Corporations ausgeschlossen ist. Die zwei anderen Konzerne, die in der ursprünglichen Reparationsklage von September 2001 aufgeführt sind, die Deutsche Bank AG und die Terex Corporation, letztere angeblich Nachfolgerin der kolonialen Bahnbaugesellschaft in Deutsch-Südwestafrika, sowie die Bundesrepublik Deutschland, müssen noch mit der Fortsetzung des Verfahrens rechnen.
Wie berichtet, begründet die Herero Corporation ihre Entschädigungsklage auf angebliche schwere Menschenrechtsverletzungen, Ausbeutung, Schändung und Genozid - Vergehen, die den Beklagten einzeln und insgesamt zur Last gelegt werden, wofür die Kläger zwei Milliarden US-Dollar verlangen. Das Bezirksgericht von Columbia hat nun der Verteidigung von Seiten der Woermann Linie zugestimmt, dass dieses Unternehmen im Einzugsbereich des Gerichts keinerlei Geschäfte durchführe und keine Immobilien besitze. Folglich sei das Gericht nicht befugt, über die Reparationsklage zu entscheiden.
Nach der Einschätzung des Windhoeker Juristen haben die Kläger größere Aussicht auf Erfolg, sollte es ihnen gelingen, über die formalen Verfahrensfragen hinauszukommen, so dass ihr Anliegen in einem amerikanischen Schöffengericht (Schöffen können juristische Laien sein) vorgetragen werden kann, wo formale Erfordernisse eine geringere Rolle spielen und der emotionale Gehalt der Klage in den Vordergrund rücken würde.
Die deutsche Botschaft in Windhoek war wenige Tage vor der AZ über den jüngsten Gerichtsentscheid informiert. Chef Kuaima Riruako und Regionalrat Mburumba Kerina, die zu den Klägern gehören, waren gestern zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen.
Windhoek - Diese unabhängige Rechtsmeinung konnte die AZ gestern von einem Windhoeker Juristen zu dem Entscheid des Bezirksgerichts von Columbia einholen, wonach die Woermann Linie seit dem 30. Juni 2003 von dem Entschädigungsverfahren der Herero People"s Reparations Corporations ausgeschlossen ist. Die zwei anderen Konzerne, die in der ursprünglichen Reparationsklage von September 2001 aufgeführt sind, die Deutsche Bank AG und die Terex Corporation, letztere angeblich Nachfolgerin der kolonialen Bahnbaugesellschaft in Deutsch-Südwestafrika, sowie die Bundesrepublik Deutschland, müssen noch mit der Fortsetzung des Verfahrens rechnen.
Wie berichtet, begründet die Herero Corporation ihre Entschädigungsklage auf angebliche schwere Menschenrechtsverletzungen, Ausbeutung, Schändung und Genozid - Vergehen, die den Beklagten einzeln und insgesamt zur Last gelegt werden, wofür die Kläger zwei Milliarden US-Dollar verlangen. Das Bezirksgericht von Columbia hat nun der Verteidigung von Seiten der Woermann Linie zugestimmt, dass dieses Unternehmen im Einzugsbereich des Gerichts keinerlei Geschäfte durchführe und keine Immobilien besitze. Folglich sei das Gericht nicht befugt, über die Reparationsklage zu entscheiden.
Nach der Einschätzung des Windhoeker Juristen haben die Kläger größere Aussicht auf Erfolg, sollte es ihnen gelingen, über die formalen Verfahrensfragen hinauszukommen, so dass ihr Anliegen in einem amerikanischen Schöffengericht (Schöffen können juristische Laien sein) vorgetragen werden kann, wo formale Erfordernisse eine geringere Rolle spielen und der emotionale Gehalt der Klage in den Vordergrund rücken würde.
Die deutsche Botschaft in Windhoek war wenige Tage vor der AZ über den jüngsten Gerichtsentscheid informiert. Chef Kuaima Riruako und Regionalrat Mburumba Kerina, die zu den Klägern gehören, waren gestern zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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