Aufforderung zur Eile
Windhoek - Die neun Oppositionsparteien, die die Namibische Wahlkommission wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten vor dem Obergericht verklagt haben, warten noch stets auf den Ausspruch des Obersten Gerichtes. Mit dieser Erklärung wollte McHenry Venaani (DTA) als Sprecher der Neun gestern betonen, dass die Wahlklage der Opposition keinesfalls in Vergessenheit geraten sei. "Auch in Anbetracht der garantierten Unabhängigkeit der Rechtsprechung erwarten wir in dieser wichtigen Sache dennoch einen baldigen Ausspruch", so Venaani.
Zur derzeit häufig gestellten Frage nach der Einheit unter den neun prozessierenden Parteien erklärte Venaani, dass sie sich über längere Zeit über verschiedene politische Fragen verständigt hätten, vor allem über die Schwachstellen der Wahlprozedur und wie sie am besten an den bevorstehenden Kommunalwahlen teilnehmen könnten. Die Frage nach der engeren Kooperation stehe nach wie vor auf der Tagesordnung gemeinsamer Gespräche. Als "verantwortliche Partner im demokratischen Prozess" würden sie jedoch erst dann an die Öffentlichkeit treten, wenn tatsächlich etwas auf der Linie spruchreif sei.
Inzwischen hat auch die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) in der Wahlklage ihre Stimme erhoben und ruft das Oberste Gericht "respektvoll" auf, das Urteil in der Wahlklage als dringende Sache anzusehen. "Die Wahlklage ist ursprünglich als Dringlichkeitsantrag eingereicht worden und sollte daher in der gesamten juristischen Abwicklung ebenso dringlich angesehen werden", erklärte NGfM-Direktor Phil ya Nangoloh am Freitag. Die NGfM erinnert daran, dass manche verfassungsrechtliche Organe wie die Sicherheitskommission (nach Artikel 114 der Verfassung) ihre Funktion ohne Gerichtsurteil, beziehungsweise ohne eine funktionierende parlamentarische Opposition, nicht ausüben könnten.
Zur derzeit häufig gestellten Frage nach der Einheit unter den neun prozessierenden Parteien erklärte Venaani, dass sie sich über längere Zeit über verschiedene politische Fragen verständigt hätten, vor allem über die Schwachstellen der Wahlprozedur und wie sie am besten an den bevorstehenden Kommunalwahlen teilnehmen könnten. Die Frage nach der engeren Kooperation stehe nach wie vor auf der Tagesordnung gemeinsamer Gespräche. Als "verantwortliche Partner im demokratischen Prozess" würden sie jedoch erst dann an die Öffentlichkeit treten, wenn tatsächlich etwas auf der Linie spruchreif sei.
Inzwischen hat auch die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) in der Wahlklage ihre Stimme erhoben und ruft das Oberste Gericht "respektvoll" auf, das Urteil in der Wahlklage als dringende Sache anzusehen. "Die Wahlklage ist ursprünglich als Dringlichkeitsantrag eingereicht worden und sollte daher in der gesamten juristischen Abwicklung ebenso dringlich angesehen werden", erklärte NGfM-Direktor Phil ya Nangoloh am Freitag. Die NGfM erinnert daran, dass manche verfassungsrechtliche Organe wie die Sicherheitskommission (nach Artikel 114 der Verfassung) ihre Funktion ohne Gerichtsurteil, beziehungsweise ohne eine funktionierende parlamentarische Opposition, nicht ausüben könnten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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