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Auflagen für Entwickler

Swakopmund - Das Unternehmen Safari Investments, das mit dem Bau der neuen La-Mer-Waterfront begonnen hat, darf lediglich Erdbewegungsarbeiten durchführen. Dies hat der Swakopmunder Stadtrat auf seiner jüngsten Sitzung entschieden.

Laut der Beschlussvorlage der Ratssitzung muss der Entwickler zudem eine Umweltverträglichkeitsstudie (EIA) anfertigen, da ein Teil der Entwicklung außerhalb von städtischem Grund stattfindet. "Es wird eine Sondergenehmigung vom Fischereiministerium verlangt", heißt es. Und: "Eine qualifizierte Person muss diese Studie begutachten, weil der Bau einer Landungsbrücke den Meeresstrom beeinflussen kann." Ferner wird Safari Investments aufgefordert, ein großes Schild auf dem Areal zu errichten. Auf diesem Schild muss darauf hingewiesen werden, dass lediglich Erdbewegungsarbeiten stattfinden. Obwohl Safari Investments auf dem Grundstück ein entsprechendes Schild aufgestellt hat, wird auf diesem lediglich auf das Gesamtprojekt hingedeutet. Das erforderliche Schild ist somit noch nicht errichtet worden.

In der Beschlussvorlage heißt es ferner, dass der Entwickler nur dann mit dem Bau beginnen dürfe, wenn die endgültigen Pläne genehmigt worden seien. Derzeit müssen noch das Ästhetikkkomittee seine Zustimmung geben und die Öffentlichkeit bei einem künftigen Tag der Offenen Tür über die endgültigen Pläne informiert werden.

Laut einer Marktstudie, die Safari Investments im Zusammenhang mit dieser Entwicklung durchgeführt hat, geht die Firma davon aus, dass eine bestimmte Marktgruppe ein Apartment erwirbt. Diese Personen seien hauptsächlich weiblich, 42 Jahre alt, afrikaanssprachig, von weißer oder farbiger Hautfarbe und würden monatlich ein Einkommen von rund 31000 Namibia-Dollar haben. Laut dieser Studie sei der Großteil aller Befragten für die Entwicklung am Strand von Vineta und habe somit die Unterstützung zugesagt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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