Aufstand bleibt Dauerthema
Nachspiel von Caprivi-Prozess beschäftigt Gericht weiterhin
Von Marc Springer,
Windhoek
Bei einer weiteren Vorverhandlung in dem Fall kündigte Staatsanwalt Lourens Campher gestern an, die Prozessakte über die vorangegangene Verhandlung gegen die Männer sei Gerichtspräsident Petrus Damaseb zur Bewertung vorgelegt und darin jene Passagen hervorgehoben worden, auf die sich der Revisionsantrag stützen werde. Sobald Damaseb die Unterlagen studiert habe, sollten diese den neun Verteidigern zugestellt werden und jene ebenfalls die für sie relevanten Teile des Protokolls markieren.
Wie es anschließend weitergehen wird, soll bei der nächsten Vorverhandlung am 28. Juni deutlich werden.
Von dem Gesuch der Anklage sind 14 der 35 Männer betroffen, die am 14. Dezember 2015 von Richter Elton Hoff zum Abschluss des 2004 begonnenen Hochverrat-Prozesses freigesprochen wurden. Ferner sind 25 ehemalige Angeklagte tangiert, die im Februar 2013 von Hoff vorzeitig freigesprochen wurden, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Beweisführung abgeschlossen und nach seiner Einschätzung dabei keinen Anfangsverdacht gegen 32 der Beschuldigten belegt habe, deren Verfahren folglich eingestellt wurde.
Die Staatsanwaltschaft stützt ihren Antrag auf Revisionserlaubnis vor allem auf die Überzeugung, dass ein Teil der von ihr vorgebrachten und für eine Täterschaft der Männer sprechenden Beweise in dem vorangegangenen Verfahren zu Unrecht disqualifiziert worden sei.
Sollte die Anklage mit dem Antrag erfolgreich sein, würden sich die 41 Männer erneut auf der Anklagebank wiederfinden und dem Vorwurf des Hochverrats, Mordes in neun Fällen und versuchten Mordes in 90 Fällen ausgesetzt sein. Zusätzlich kompliziert würde das Verfahren durch die Tatsache, dass 14 der Betroffenen bereits Entschädigungsklagen gegen die Regierung angestrengt haben, über die sie Schmerzensgeld für die angeblich böswillige Strafverfolgung einfordern, die zu ihrer 13 Jahre andauernden Untersuchungshaft geführt habe.
Die Verhandlung dieser Entschädigungsklagen könnte paradoxer Weise parallel zu einem möglichen Berufungsverfahren stattfinden, nachdem die Staatsanwaltschaft bei dem Versuch gescheitert ist, sie solange auszusetzen, bis das Revisionsgesuch gegen ihren Freispruch entschieden wurde. Die Anklage hatte dieses Anliegen unter anderem damit begründet, eine Parallelverhandlung der Entschädigungsforderungen einerseits und des Berufungsantrags andererseits könnte theoretisch zu der absurden Situation führen, dass das Obergericht den Männern eine Wiedergutmachung zuspreche und das Oberste Gericht sie in einem möglichen Revisionsprozess anschließend wegen Hochverrats verurteile.
Am Ende des Hauptverfahrens waren 30 der Angeklagten schuldig gesprochen und mit Haftstrafen zwischen 3 und 18 Jahren belegt worden. Bei der Strafbemessung hatte Hoff zwischen Anführern, Soldaten, Unterstützern und Mitwissern differenziert, bei denen die Schwere der Schuld unterschiedlich ausgeprägt sei. Während es die Mitwisser nur versäumt hätten, ihre Kenntnis über separatistische Bestrebungen im Caprivi kundzutun und damit die Revolte vom 2. August 1999 zu verhindern, sei die moralische Verantwortung bei den Anführern ungleich höher.
Die 30 schuldig gesprochenen Separatisten haben gegen ihre Verurteilung ebenfalls Berufungserlaubnis beantragt, die derzeit noch anhängig ist.
Windhoek
Bei einer weiteren Vorverhandlung in dem Fall kündigte Staatsanwalt Lourens Campher gestern an, die Prozessakte über die vorangegangene Verhandlung gegen die Männer sei Gerichtspräsident Petrus Damaseb zur Bewertung vorgelegt und darin jene Passagen hervorgehoben worden, auf die sich der Revisionsantrag stützen werde. Sobald Damaseb die Unterlagen studiert habe, sollten diese den neun Verteidigern zugestellt werden und jene ebenfalls die für sie relevanten Teile des Protokolls markieren.
Wie es anschließend weitergehen wird, soll bei der nächsten Vorverhandlung am 28. Juni deutlich werden.
Von dem Gesuch der Anklage sind 14 der 35 Männer betroffen, die am 14. Dezember 2015 von Richter Elton Hoff zum Abschluss des 2004 begonnenen Hochverrat-Prozesses freigesprochen wurden. Ferner sind 25 ehemalige Angeklagte tangiert, die im Februar 2013 von Hoff vorzeitig freigesprochen wurden, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Beweisführung abgeschlossen und nach seiner Einschätzung dabei keinen Anfangsverdacht gegen 32 der Beschuldigten belegt habe, deren Verfahren folglich eingestellt wurde.
Die Staatsanwaltschaft stützt ihren Antrag auf Revisionserlaubnis vor allem auf die Überzeugung, dass ein Teil der von ihr vorgebrachten und für eine Täterschaft der Männer sprechenden Beweise in dem vorangegangenen Verfahren zu Unrecht disqualifiziert worden sei.
Sollte die Anklage mit dem Antrag erfolgreich sein, würden sich die 41 Männer erneut auf der Anklagebank wiederfinden und dem Vorwurf des Hochverrats, Mordes in neun Fällen und versuchten Mordes in 90 Fällen ausgesetzt sein. Zusätzlich kompliziert würde das Verfahren durch die Tatsache, dass 14 der Betroffenen bereits Entschädigungsklagen gegen die Regierung angestrengt haben, über die sie Schmerzensgeld für die angeblich böswillige Strafverfolgung einfordern, die zu ihrer 13 Jahre andauernden Untersuchungshaft geführt habe.
Die Verhandlung dieser Entschädigungsklagen könnte paradoxer Weise parallel zu einem möglichen Berufungsverfahren stattfinden, nachdem die Staatsanwaltschaft bei dem Versuch gescheitert ist, sie solange auszusetzen, bis das Revisionsgesuch gegen ihren Freispruch entschieden wurde. Die Anklage hatte dieses Anliegen unter anderem damit begründet, eine Parallelverhandlung der Entschädigungsforderungen einerseits und des Berufungsantrags andererseits könnte theoretisch zu der absurden Situation führen, dass das Obergericht den Männern eine Wiedergutmachung zuspreche und das Oberste Gericht sie in einem möglichen Revisionsprozess anschließend wegen Hochverrats verurteile.
Am Ende des Hauptverfahrens waren 30 der Angeklagten schuldig gesprochen und mit Haftstrafen zwischen 3 und 18 Jahren belegt worden. Bei der Strafbemessung hatte Hoff zwischen Anführern, Soldaten, Unterstützern und Mitwissern differenziert, bei denen die Schwere der Schuld unterschiedlich ausgeprägt sei. Während es die Mitwisser nur versäumt hätten, ihre Kenntnis über separatistische Bestrebungen im Caprivi kundzutun und damit die Revolte vom 2. August 1999 zu verhindern, sei die moralische Verantwortung bei den Anführern ungleich höher.
Die 30 schuldig gesprochenen Separatisten haben gegen ihre Verurteilung ebenfalls Berufungserlaubnis beantragt, die derzeit noch anhängig ist.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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