Auftrags-Vergabe verlief regelwidrig
Die Vergabe von Aufträgen bei der Sozialversicherungs-Kommission (SSC) ist in mindestens zwei Fällen ebenso unsachgemäß wie regelwidrig verlaufen und war nicht nur von mangelnder Transparenz, sondern auch von einer Missachtung der Wettbewerbsvorschriften geprägt.
Windhoek - Während der Fortsetzung der öffentlichen Anhörung über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der SSC haben die vier Mitglieder des Untersuchungsausschusses gestern versucht, die Vergabe von zwei Aufträgen in der Abteilung für Elektronische Datenverarbeitung (EDV) zu rekonstruieren. Für diesen Zweck war der Marketing-Manager der SSC, Simon //Hoabeb vorgeladen, der während des Zeitpunktes der Auftrags-Vergabe amtierender Leiter der EDV-Abteilung war.
Dieser gab während des Verhörs zu Protokoll, dass er im Jahre 2000 den Auftrag für die Erstellung eines strategischen EDV-Plans an die Firma "Nuwal Management Services" vergeben habe. Der Auftrag habe vorgesehen, dass die Firma eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Hardware und Software bei der EDV-Abteilung erstellen und Empfehlungen darüber machen sollte, welche weiteren Anschaffungen notwendig seien.
Obwohl die Firma Nuwal Management Services für ihre diesbezüglichen Beraterdienste einen Betrag von N$ 260000 berechnet hatte und die Regularien der SSC eine öffentliche Ausschreibung für alle Aufträge über N$ 50000 erfordern, hat //Hoabeb den Auftrag nicht wie eigentlich notwendig in der Zeitung inseriert.
Dieses Versäumnis begründete er damit, dass die relevanten Bestimmungen eine öffentliche Ausschreibung überflüssig machten, wenn "professionelle Dienstleistungen" benötigt würden oder die Anzahl Firmen begrenzt sei, die die gewünschten Dienstleistungen oder Produkte anbieten. In der Überzeugung, dass eine öffentliche Ausschreibung gemäß dieser Ausnahmeregelung nicht notwendig sei, hat //Hoabeb nach eigener Darstellung einige vorher von ihm ausgewählte Firmen über das geplante Projekt informiert und ihnen angeboten, sich für den Auftrag zu bewerben.
Anschließend hat er von den vier eingegangenen Kostenvoranschlägen einen ausgewählt, obwohl er nach eigner Aussage keine Erfahrung oder Qualifikation im EDV-Bereich hat. Das Verhör hat in diesem Zusammenhang ferner ergeben, dass //Hoabeb dabei nicht wie vorgeschrieben andere Abteilungsleiter konsultiert oder einen Ausschuss ins Leben gerufen hat, der die Beurteilung der Kostenvoranschläge hätte vornehmen und über die Zuerkennung des Auftrages hätte entscheiden können.
Über diesen Vorgang waren verschiedene Mitglieder des Untersuchungsausschusses irritiert. So beanstandete Deon Obbes die Tatsache, dass //Hoabeb ohne Beteiligung anderer Geschäftsführer innerhalb der SSC im Alleingang die Vorauswahl der Firmen getroffen, deren Kostenvoranschläge beurteilt und dabei drei Firmen als ungeeignet disqualifiziert habe, obwohl er nach eigener Aussage nicht über die dafür notwendige EDV-Erfahrung verfüge. Des Weiteren hinterfragte Obbes, warum //Hoabeb zu der Schlussfolgerung gekommen war, dass mangels fachkundiger Firmen keine öffentliche Ausschreibung erforderlich sei, ohne vorher per Zeitungs-Inserat diese Vermutung getestet zu haben. Indem //Hoabeb selektiv einige Firmen über den Auftrag informiert und diese eingeladen habe, einen Kostenvoranschlag für die benötigte Dienstleistung zu erstellen, habe er anderen Unternehmen eine Teilnahme verwehrt und damit bestehende Wettbewerbsregeln verletzt. In dieser Einschätzung gab ihm //Hoabeb schließlich mit dem Eingeständis recht, dass sich "eventuell" andere Firmen für den Auftrag beworben hätten, wenn dieser formal ausgeschrieben worden wäre.
Der Untersuchungsausschuss hinterfragte ferner, warum //Hoabeb den Auftrag an Nuwal Management Services vergeben habe, obwohl zwei der konkurierenden Firmen wesentlich preiswertere Angebote gemacht hätten. Diese Entscheidung rechtfertigte dieser damit, er habe die Angebote der Firmen im Rahmen des gesamten Projekt-Zieles beurteilt und dabei nicht nur den Preis berücksichtigt.
Windhoek - Während der Fortsetzung der öffentlichen Anhörung über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der SSC haben die vier Mitglieder des Untersuchungsausschusses gestern versucht, die Vergabe von zwei Aufträgen in der Abteilung für Elektronische Datenverarbeitung (EDV) zu rekonstruieren. Für diesen Zweck war der Marketing-Manager der SSC, Simon //Hoabeb vorgeladen, der während des Zeitpunktes der Auftrags-Vergabe amtierender Leiter der EDV-Abteilung war.
Dieser gab während des Verhörs zu Protokoll, dass er im Jahre 2000 den Auftrag für die Erstellung eines strategischen EDV-Plans an die Firma "Nuwal Management Services" vergeben habe. Der Auftrag habe vorgesehen, dass die Firma eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Hardware und Software bei der EDV-Abteilung erstellen und Empfehlungen darüber machen sollte, welche weiteren Anschaffungen notwendig seien.
Obwohl die Firma Nuwal Management Services für ihre diesbezüglichen Beraterdienste einen Betrag von N$ 260000 berechnet hatte und die Regularien der SSC eine öffentliche Ausschreibung für alle Aufträge über N$ 50000 erfordern, hat //Hoabeb den Auftrag nicht wie eigentlich notwendig in der Zeitung inseriert.
Dieses Versäumnis begründete er damit, dass die relevanten Bestimmungen eine öffentliche Ausschreibung überflüssig machten, wenn "professionelle Dienstleistungen" benötigt würden oder die Anzahl Firmen begrenzt sei, die die gewünschten Dienstleistungen oder Produkte anbieten. In der Überzeugung, dass eine öffentliche Ausschreibung gemäß dieser Ausnahmeregelung nicht notwendig sei, hat //Hoabeb nach eigener Darstellung einige vorher von ihm ausgewählte Firmen über das geplante Projekt informiert und ihnen angeboten, sich für den Auftrag zu bewerben.
Anschließend hat er von den vier eingegangenen Kostenvoranschlägen einen ausgewählt, obwohl er nach eigner Aussage keine Erfahrung oder Qualifikation im EDV-Bereich hat. Das Verhör hat in diesem Zusammenhang ferner ergeben, dass //Hoabeb dabei nicht wie vorgeschrieben andere Abteilungsleiter konsultiert oder einen Ausschuss ins Leben gerufen hat, der die Beurteilung der Kostenvoranschläge hätte vornehmen und über die Zuerkennung des Auftrages hätte entscheiden können.
Über diesen Vorgang waren verschiedene Mitglieder des Untersuchungsausschusses irritiert. So beanstandete Deon Obbes die Tatsache, dass //Hoabeb ohne Beteiligung anderer Geschäftsführer innerhalb der SSC im Alleingang die Vorauswahl der Firmen getroffen, deren Kostenvoranschläge beurteilt und dabei drei Firmen als ungeeignet disqualifiziert habe, obwohl er nach eigener Aussage nicht über die dafür notwendige EDV-Erfahrung verfüge. Des Weiteren hinterfragte Obbes, warum //Hoabeb zu der Schlussfolgerung gekommen war, dass mangels fachkundiger Firmen keine öffentliche Ausschreibung erforderlich sei, ohne vorher per Zeitungs-Inserat diese Vermutung getestet zu haben. Indem //Hoabeb selektiv einige Firmen über den Auftrag informiert und diese eingeladen habe, einen Kostenvoranschlag für die benötigte Dienstleistung zu erstellen, habe er anderen Unternehmen eine Teilnahme verwehrt und damit bestehende Wettbewerbsregeln verletzt. In dieser Einschätzung gab ihm //Hoabeb schließlich mit dem Eingeständis recht, dass sich "eventuell" andere Firmen für den Auftrag beworben hätten, wenn dieser formal ausgeschrieben worden wäre.
Der Untersuchungsausschuss hinterfragte ferner, warum //Hoabeb den Auftrag an Nuwal Management Services vergeben habe, obwohl zwei der konkurierenden Firmen wesentlich preiswertere Angebote gemacht hätten. Diese Entscheidung rechtfertigte dieser damit, er habe die Angebote der Firmen im Rahmen des gesamten Projekt-Zieles beurteilt und dabei nicht nur den Preis berücksichtigt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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