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Auftragsvergabe hat Bestand
Auftragsvergabe hat Bestand

Auftragsvergabe hat Bestand

Gericht bestätigt umstrittenen Zuschlag für Bau von Küstenstraße
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Das ist die Konsequenz eines Urteils des Oberersten Gerichts, das am Montag eine Klage der Antragsteller Chico/Octagon Africa endgültig abgelehnt hat. Das Joint Venture zwischen der Firma China Henan International Co-Operation Group und dem namibischen Betrieb Octagon Construction CC, war von einem mit Sachverständigen besetzten Sonderausschuss (TEC) der Straßenbehörde zunächst zum bevorzugten Bewerber erklärt worden. Dennoch hatte der Vorstand der Straßenbehörde (RA) bei einer Sondersitzung am 28. April 2016 die Empfehlung des Ausschusses verworfen und den Auftrag stattdessen dem Bewerber Unik/Thohi Joint Venture zuerkannt, obwohl dessen Kostenvoranschlag rund 66 Millionen N$ über jenem der Kläger (892 Millionen N$) lag.

Die Kläger hatten gegen die Entscheidung der RA protestiert, weil diese dem Spardiktat der Regierung widerspreche und nicht schlüssig begründet worden sei. Schließlich habe das TEC (Tender Evaluation Committee) zuvor China Henan nicht nur große Erfahrung bescheinigt, sondern die Firma auch dafür gelobt, dass sie ein namibisches Unternehmen mit 30 Prozent in das Joint Venture einbezogen und bereits hiesige Subunternehmer identifiziert habe, die an dem Bauprojekt hätten beteiligt werden sollen. Abgesehen davon, dass China Henan weltweit zahlreiche Bauprojekte erfolgreich abgeschlossen habe, könne die Firma Namibia folglich einen wesentlich größeren Wissens-Transfer bieten, als Unik, dessen hiesiger Partner Thohi nur mit 10 Prozent an dem Joint Venture beteiligt sei.

Die RA hatte dem entgegengehalten, dass sie bei der Auswertung der Ausschreibung besonderen Wert auf die fachliche Beurteilung der Bewerber gelegt habe und das Joint Venture Unik/Thohi in dieser Kategorie deutlich besser als die Kläger abgeschnitten habe. Ferner hätten jene vor kurzem bereits den Zuschlag für die Instandsetzung von Straßen im Bezirk Otjiwarongo erhalten, für das ein Betrag von rund 322 Millionen N$ bereitgestellt und eine Bauzeit von etwa drei Jahren eingeplant worden sei. Deshalb sei zu befürchten, dass sich Chico/Octagon übernehmen und die eigenen Kapazitäten überschreiten könnte, falls sie parallel zwei Projekte verwirklichen müsse.

Diese Argumentation hält das Oberste Gericht in einem von Richter Theo Frank verfassten und seinen Kollegen Sylvester Mainga und Elton Hoff bestätigten Urteil insofern für unzulänglich, als dass Chico/Octagon nicht die Möglichkeit gegeben worden sei, das Gegenteil zu belegen. Schließlich hätte die Kläger bei entsprechender Einladung dokumentieren können, dass sie zeitgleich zu dem bereits erhaltenen Auftrag auch die Asphaltverbindung zwischen Swakopmund und Walvis Bay bewältigen könnten.

Gleichzeitig wird in der Urteilsbegründung betont, dass der Preisfaktor nicht der allein entscheidende Faktor sei und die RA folglich zu Recht auch die technische Kompetenz der Bewerber berücksichtigt habe. Folglich könne Chico/Octagon nicht automatisch Anspruch auf den Auftrag erheben, weil ihr Kostenvoranschlag der preiswerteste gewesen sei.

Ausschlaggebend für das endgültige Scheitern der Klage sei laut Richter jedoch die Tatsache, dass die Bauarbeiten an der Straße bereits seit über einem Jahr andauern würden und weit fortgeschritten seien. Da Chico/Octagon weder die Aussetzung der Bauarbeiten beantragt, noch dargelegt habe, wie sie im Falle eines Erfolgs ihres Antrags das bereits in der Umsetzung begriffene Projekt von Unik/Thohi übernehmen würde, sei die Klage von Ereignissen überholt worden.

Obwohl die RA den Klägern nicht zum Nachteil hätte auslegen dürfen, dass diese bereits mit einem anderen Projekt beschäftigt seien und das Obergericht in seinem Urteil vom Dezember 2016 die Auftragsvergabe deshalb hätte annullieren müssen, könne dieses zu solch fortgeschrittener Stunde nun nicht mehr rückgängig gemacht werden. Schließlich hätten die Antragsgegnern Unik/Thohi bereits Subunternehmer engagiert und bezahlt und bereits derart viel Arbeit in das Projekt investiert, dass ihnen dieses nun nicht mehr entzogen werden könne.

Zitat: „Die Umsetzung des Projekts ist bereits derart weit fortgeschritten, dass dieses nun nicht neu vergeben werden kann.“ Richter Theo Frank

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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